Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen die Website „service-rundfunkbeitrag.de“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH, welches die Website „service-rundfunkbeitrag.de“ betreibt. Dort bietet man Dienste wie die Erstanmeldung einer Wohnung, die Anmeldung einer Zweitwohnung oder die Änderung der Bankverbindung rund um den Rundfunkbeitrag an. Dafür berechnet man offenbar jeweils 29,99 Euro. Eigentlich könnt ihr all das jedoch vollkommen kostenlos direkt beim offiziellen Beitragsservice erledigen.

Zwar weist man auf der Website der SSS-Software Special Service mehr oder minder deutlich darauf hin, dass man „ein unabhängiger Online-Service“ ohne direkte Verbindungen zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sei, doch ihr dürft hier durchaus einen „Kniff“ vermuten. So gibt es realistisch gesehen keinen Grund, so einen unabhängigen Service gegen ein Entgelt zu nutzen, außer man ist nachlässig und vermutet versehentlich hinter dem Angebot ein offizielles Portal der Sender.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband störte sich daran, dass die Gebührenzahlung nicht klar vor der Beauftragung verdeutlicht wird. Deswegen habe man den Anbieter auch schon zweimal abgemahnt. Inzwischen prüft man eine Sammelklage für Betroffene und erhebt Unterlassungsklage vor dem OLG Koblenz. Bis vor kurzem sei die Website service-rundfunkbeitrag.de bei Google ganz oben angezeigt worden, habe man nach „Rundfunkbeitrag anmelden“ gesucht.

Widerruf ist möglich

Der vzbv rät denjenigen, die bereits im Irrtum „service-rundfunkbeitrag.de“ genutzt haben, den Widerruf zu erklären und das Geld zurückzuverlangen. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher auf die Webseite „hereingefallen“. Das Unternehmen hat nach Angaben des vzbv angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden, zu akzeptieren.

Betroffene können ihre Erfahrungen mit der Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ außerdem hier in einer Umfrage der Verbraucherschützer schildern. Besonders interessant: Zahlt der Anbieter tatsächlich Geld zurück? Der vzbv nutzt die Informationen dann, um eine Sammelklage gegen den Anbieter zu prüfen.

Denkt daran: Wollt ihr den Beitragsservice in Anspruch nehmen, dann kostet euch das nichts – ihr müsst das einfach nur direkt beim offiziellen Webportal vornehmen. Es gibt also keinerlei Notwendigkeit, einen externen Dienstleister zu beauftragen. Leider ist das eine beliebte Masche, die es natürlich auch in anderen Bereichen gibt. Ich habe beispielsweise kürzlich in Dänemark geheiratet. Obwohl man natürlich alles selbst beantragen und abwickeln kann, gibt es auch da unzählige Websites und „Agenturen“, die das gegen ein Entgelt für einen übernehmen wollen, ohne Mehrwerte zu bieten. Solche Praktiken überdauern nur, weil es immer Menschen gibt, die bedauerlicherweise auf diese Maschen hereinfallen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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4 Kommentare

  1. Vor Jahren bin ich auch schon mal auf so einen Fraud reingefallen. Nach ESTA für den USA Aufenthalt gegoogelt, die Seite sah ok aus, alles eingegeben und statt damals 14$ offiziell haben die um die 70$ abgezockt, ist mir damals nicht gleich aufgefallen und dann war es zu spät. Bei solchen Dingen beim googeln aufpassen oder gleich zur offiziellen Stelle gehen. Erstaunt hat mich, dass die Amerikanische Bundesbehörde so einen Mist zugelassen hat.

  2. Als nicht-Fan vom ÖR in seiner derzeitigen Form frage ich mich ob da die Richtigen verklagt werden…

  3. Wer meldet sich freiwillig um die GEZ Steuern bezahlen zu wollen?

  4. Glückwunsch zur Hochzeit.

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