Verbraucherschützer warnen vor betrügerischen Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen

Die Verbraucherzentrale NRW warnt aktuell vor betrügerischen Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen, die bei einigen Menschen per Post eintrudeln. In Mahnbriefen von angeblichen Anwaltskanzleien werden unberechtigte Forderungen gestellt. So wird behauptet, ihr wäret Geld für einen Dienstleistungsvertrag schuldig geblieben. Zahlen sollt ihr daher mehrere hundert Euro – zum Beispiel an Empfänger wie „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“.

Die Verbraucherschützer raten euch nicht zu reagieren und die unberechtigten Forderungen nicht zu begleichen. Denn bei Lotterieverträgen sind immer schriftliche Bestätigungen notwendig. Habt ihr da also keine Anmeldungen vorgenommen, habt ihr auch nichts zu befürchten. Es gibt auch andere vermeintliche Kanzleien und Unternehmen, die Forderungen stellen – z. B. nennen die Schreiben auch die „EU-Collect AG“ aus Hamburg oder die „PRO COLLECT AG“ aus Köln als Absender. Zentrale Merkmale sind aber stets identisch:

  • Überschrieben ist das Forderungsschreiben mit „Vorgerichtliche Mahnung“.
  • Beigefügt ist ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat.
  • Dieses Formular könnt ihr aber nur per Fax oder QR-Code einreichen.

Reagiert ihr auf die Forderungen nicht, trudelt teilweise auch ein zweites Fake-Schreiben ein, das sich mit einem bayrischen Wappen und dem vermeintlichen Absender „Amtsgericht München“ schmückt. Dieser Brief gibt sich dann als „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ aus. Es handelt sich aber nicht um ein gerichtliches Schreiben. Hellhörig kann man da schon oft werden, da die Zahlungen auf ausländische Bankkonten geleistet werden sollen – z. B. in Griechenland.

Betrüger berufen sich auf angebliche telefonische Anmeldungen

Die Betrüger behaupten dabei gerne, dass ihr durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten einen Dienstleistungsvertrag bei der „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“ abgeschlossen hättet. Es fehlen aber dann konkretere Angaben zum vermeintlichen Gläubiger, stattdessen wird mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Pfändung der Bezüge gedroht. All das ist aber natürlich heiße Luft und ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil gar nicht möglich.

Die Verbraucherzentrale betont, dass es durchaus möglich ist, Verträge am Telefon abzuschließen. Gültig sind diese dann aber anschließend nur nach schriftlicher Bestätigung. Weist am besten auch euren Bekanntenkreis auf die Masche hin.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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8 Kommentare

  1. Danke für den Artikel. Dies ist jedoch kein neues Phänomen. Wenn man ein bestimtes Alter erreicht scheint man zur Zielgruppe zu gehören und wird mit solchen schrieben regelrecht bombardiert. Zahlt man dann und erteilt auch noch eine Abbuchungserlaubnis wird monatlich abgebucht. Auf Kündingungsschreiben und Widerspruch des SEPA Mandats wird nicht reagiert, sondern munter weiter abgebucht. Ich habe bestimmt ein Jahr versucht die Abbuchungen bei meiner Mutter zu stoppen. Geholfen hat dann erst die Firma bei der Bank zu sperren. Es kam darauf hin auch nie mehr etwas.

  2. Bei solchen Betrugsversuchen sollte man immer Anzeige bei der Polizei erstatten.

    • Wenn die Verbraucherzentrale NRW in ihrer Warnung dazu rät, solche Forderungen zu ignorieren, dann muss man doch nicht auch noch Polizei und Staatsanwaltschaft beschäftigen. Die Ermittlungsverfahren, die damit angestoßen werden, verlaufen doch eh erfolglos. Die Betrüger sitzen irgendwo im Ausland und sind für die deutsche Justiz quasi unantastbar. Werden Polizei und Justiz mit solchen aussichtslosen Fällen beschäftigt, können andere Straftaten, bei denen die Ermittlungen erfolgreich sein können, nicht verfolgt werden.

      • Es gab gerade in letzter Zeit einige Ermittlungserfolge und Durchsuchungen bezüglich In- und Ausland, vor allem wenn es inner-EU ist. Je mehr Anzeigen, desto mehr wird unternommen.

        „Andere Straftaten“ haben sehr viel öfter als man denkt ihren Ursprung im Ausland.

        • >>Je mehr Anzeigen, desto mehr wird unternommen.

          Polizei und Justiz leiden, wie andere Bereiche auch, unter Personalmangel. Wenn die Flut von Anzeigen, wegen Lappalien, die Strafverfolgungsbehörden überfordert, dann werden weniger große Straftaten aufgedeckt, bei denen die Ermittlungsarbeit sehr personalintensiv ist und nur durch die gute internationale Zusammenarbeit zum Erfolg führt.

          Ich bleibe dabei, dass die Warnung vor solchen Vorfällen eine ausreichend zielführende Maßnahme ist und man diesen Betrügern in den seltensten Fällen habhaft wird.

  3. „z. B. in Griechenland.“
    Griechenland führt die Sechstagewoche ein – ab 1. Juli.
    Bedeutet das dann noch mehr solcher Schreiben? 🙂

  4. Diese Schreiben sind keine Lappalie sondern Betrug. Vielleicht sollten wir auch Diebstahl nicht mehr verfolgen?
    Der Staat ist für die Verfolgung zuständig und hat entweder diese Betrugsabsichten entsprechend zu unterdrücken, oder aber zu Verfolgen. Ansonsten müssen engagierte Staatsbürger diese Betrüger aufsuchen und Teeren und Federn, wofür ich auch im Rechtsstaat plädiere!

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