Verbraucherschützer fordern grundlegende Reform des EU-Produkthaftungsrechts

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts in der EU. Man sei von den Vorschlägen der Europäischen Kommission, die Ende September 2022 veröffentlicht worden sind, enttäuscht, da sie nicht weit genug gingen. Es brauche mehr, damit Verbraucher sich in Problemfällen auf die Hersteller verlassen könnten. Bei fehlerhaften Produkten müsse die Beweislast bei den Herstellern liegen.

So sei es in der Praxis für Verbraucher im Grunde unmöglich, bei Produktfehlern direkte Kausalitäten nachzuweisen. Kommt es zu Fehlern, sind die Geräte für Laien im Regelfall eine Blackbox. Daher müsse die Beweislast grundsätzlich bei den Herstellern liegen, die ganz andere Möglichkeiten und ein umfassendes Verständnis der eigenen Hard- und Software hätten, das nicht mit dem der Kunden vergleichbar sei.

Positiv bewertet man, dass der frühere Schwellenwert von 500 Euro entfallen ist, der es erlaubte, bei fehlerhaften Produkten Ansprüche geltend zu machen. Dies soll nun jedoch bereits ab dem ersten Euro möglich sein. Auch sei es zu begrüßen, dass Hersteller auch bei Software, egal ob alleinstehend als Produkt oder integriert in ein Gesamtkonzept, ein Produkthaftungsrecht besteht.

Außerdem wünscht sich der vzbv jedoch, dass Betreiber von Online-Marktplätzen stärker in die Verantwortung gezogen werden.  Hier müssten die Betreiber der Marktplätze, beispielsweise Plattformen wie eBay, Otto oder Amazon, haften, wenn die Produktverantwortlichen nicht greifbar seien. Denn schließlich würden die Betreiber der Marktplätze ebenfalls direkt von den durch Partner generierten Umsätzen profitieren. Tragen sie also dazu bei, fehlerhafte Produkte in die EU zu bringen, seien sie in der Pflicht.

Ob die Forderungen des vzbv verhallen oder auf Gegenliebe in der Politik und Industrie stoßen, muss sich natürlich zeigen. Habt ihr vielleicht eine Meinung dazu? Gerade das Marketplace-Thema ist sicherlich kontrovers.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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Ein Kommentar

  1. Ich gehe da voll mit den Vorschlägen der Verbraucherschützer konform. Gerade bei Software und Firmware ist oft der Kunde gar nicht in der Lage das Zusammenspiel von Hard- und soft-/Firmware zu durchblicken. Hier ist die Beweisumkehr zu Lasten der hersteller zwingend. Und Händler/Verkäufer müssen haften wenn sie Produkte von Drittherstellern anbieten /vermitteln. Denn sie bekommen Geld vom endkunden für die Vermittlung und daher müssen sie haftbar sein. Dann geben sich Amazon und eBay und Co. endlich Mühe Ramschprodukte aus ihren Marktplätzen fernzuhalten. Sozusagen wie eine Gewerbeaufsicht auf dem Wochenmarkt im analogen Leben.

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