Verbraucherschützer: Amazon, Meta und TikTok setzen den DMA nur mangelhaft um
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) übt Kritik an Gatekeepern wie Amazon, Meta und TikTok. Man wirft den Plattformen vor, die Verpflichtungen des Digital Markets Acts nur mangelhaft umzusetzen. Alle untersuchten Dienste nutzen laut den Verbraucherschützern weiterhin manipulative Designs, um umfassende Nutzerprofile zu erstellen.
So sollen die User etwa dazu gebracht werden, einer möglichst weitreichenden Zusammenführung personenbezogener Daten zuzustimmen. So erschweren alle Plattformen nach Ansicht des vzbv den Nutzern, bereits erteilte Einwilligungen in die Zusammenführung von Daten aus mehreren Diensten zu widerrufen. Um wiederum die Einwilligung zu erhalten, setzten alle untersuchten Anbieter manipulative Designs ein.
Die Manipulationen zogen sich durch die optische Gestaltung der Oberfläche, die Formulierungen und auch den notwendigen Aufwand, um die Datenzusammenführung neu zu konfigurieren. Beispielsweise spiele ByteDance bzw. TikTok mit der Sorge der Nutzer, indem angedeutet wird, die Plattform könnte ohne das ausgiebige Zusammenraffen möglichst persönlicher Daten kostenpflichtig werden. Meta suggeriert, dass die Einwilligung in die Datenzusammenführung vor allem das Nutzererlebnis verbessere.
Verbraucherschützer fordern Verbot von manipulativen Designs
Als Ergebnis fordert der vzbv, dass solche manipulativen und irreführenden Designs generell verboten werden müssten. Sie seien noch unzureichend reguliert. Laut DMA dürfen obendrein zentrale Plattformdienste nicht mit bestimmten anderen Diensten des gleichen Gatekeepers gekoppelt werden. Hier falle Facebook dennoch mit seinem Marketplace auf. Ohne Anmeldung mit einem Facebook-Konto, sei der Dienst nicht sinnvoll als Marktplatz nutzbar. Denn dann sind keine Kontaktaufnahmen mit Verkäufern möglich und es können auch keine eigenen Anzeigen erstellt werden.
Hier halte sich Meta laut den Verbraucherschützern nicht an den DMA, denn der Marketplace sei als zentraler Plattformdienst benannt worden. Er unterliegt also eigentlich dem Kopplungsverbot. Dennoch biete Meta keine Chance an, den Dienste sinnvoll ohne ein Facebook-Konto zu verwenden. Ob sich daran in absehbarer Zeit etwas ändern wird? Dass Meta hier freiwillig tätig wird, ist wohl unwahrscheinlich. Vermutlich wird man abwarten und es auf einen etwaigen Rechtsstreit ankommen lassen.
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“… generell verboten werden müssten … unzureichend reguliert … auf einen etwaigen Rechtsstreit ankommen lassen …”
Und da wundert sich jemand, dass Apple lieber zuwartet und einige erzürnte Anwender in Kauf nimmt, statt seine neuen KI-Funktionen diesen Aasgeiern vor die Füsse zu werfen? Mit ungewissem Ausgang und der ständigen Gefahr eine zig-Milliarden-Busse?
Ups…, was ist denn mit dir los Black Mac?
Ist das eine Überraschung ?
Das frage ich mich auch gerade.