Urteil des BGH: Mobilfunkanbieter dürfen mit Vertragsklauseln Endgerätefreiheit nicht außer Kraft setzen

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Mobilfunkanbieter nicht das Recht haben, zu entscheiden, womit ein Verbraucher den vom Anbieter bereitgestellten Internetzugang nutzt. So seien zudem auch spezielle Vertragsklauseln mit jener Absicht unwirksam. In einem Fall, gegen den zuletzt 2021 der vzbv geklagt hatte, versuchte ein Anbieter, die Nutzung seines Mobilfunktarifs mit einem Heimrouter oder anderen standortgebundenen Geräten zu verbieten. Angeblich sei der Zugang ausschließlich per Smartphone oder Tablet zu nutzen. Die verstoße aber gegen geltendes EU-Recht zur Gerätefreiheit, wie auch der vzbv anmerkte. Der Endnutzer darf laut Urteil völlig frei entscheiden, welches der ihm zur Verfügung stehenden Geräte er zur Nutzung eines solchen Internetzugangs verwendet.

Die „Endgerätefreiheit“ ist ein Grundsatz im Telekommunikationsgesetz (TKG) in Deutschland, der besagt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher frei wählen können, welche Endgeräte sie für den Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen nutzen möchten. Konkret bedeutet das, dass man als Nutzerin oder Nutzer selbst entscheiden kann, welches Telefon, welches Modem oder welches Endgerät man für den Anschluss an das Telefon- oder Internetnetz verwenden möchte.

Die Endgerätefreiheit ist ein wichtiger Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, da sie sicherstellt, dass sie nicht an bestimmte Endgeräte gebunden sind, die von den Telekommunikationsunternehmen bereitgestellt werden. So kann man beispielsweise ein eigenes Modem oder einen eigenen WLAN-Router nutzen, um das Signal des Anbieters in die eigenen vier Wände zu leiten und das Internet zu nutzen. Sie gilt jedoch nur für den Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen und nicht für geschlossene Netzwerke wie Firmen- oder Universitätsnetzwerke. Auch müssen die gewählten Endgeräte den technischen Anforderungen entsprechen, die für den Anschluss an das jeweilige Netzwerk gelten.

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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12 Kommentare

  1. Das ist sehr gut!

  2. Um welchen Anbieter geht es denn? Und um welchen Tarif? Was wurde denn da angeboten?

  3. Bestimmt diese freenet billigmarke freefunk oder wie das heißt der mal pro tag nen euro gekostet hat. den hatten viele dann für router genommen, wurde später dann aber untersagt

  4. Das wird dann wohl dazu führen, dass die Tarife der Anbieter generell „schlechter“ werden.
    Ein Anbieter für eine mobile Flat z.B. wird sich dann überlegen, ob er die weiter so anbietet, oder evtl. teurer macht.
    Wer eine Flatrate für Mobilgeräte bietet, muss normalerweise niemals mit soviel Volumen rechnen, wie man zu Hause „verballert“, alleine schon, weil sie mobil normalerweise nur mit einem Gerät genutzt wird, am Router dagegen mit vielen.

  5. PS: Es ging um den O2 Free unlimited von Telefonica

    • Ich habe den Vertrag, in den AGBs steht: „… unter anderem nicht gestattet … die SIM-Karte in stationären Einrichtungen, gleich welcher Art, einzusetzen, es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von O2“.
      Die Frage ist ja, was ist ein stationäres Gerät? Eins das irgendwo angeschraubt ist? Der Unterschied zwischen einem Desktop-Router und einem Reise-Router ist doch eh nur das Gehäuse, routing-technisch ist sogar der geteilte Internetzugang vom Smartphone gleich.

      • Ein Reise-Router ist nicht stationär. So spitzfindig werden die das wohl auch nie gesehen haben, können sie ja sowieso nicht kontrollieren.
        Gemeint sind hier aber wohl definitiv Heimrouter, mit denen im Regelfall etliche Geräte ins Netz gehen, vor allem eben auch diverse Streaming-Geräte etc.
        Das einzige, was sie bisher mitbekommen haben können ist, wenn ein Gerät immer über die gleiche Zelle ins Netz geht und das ist eben bei einem Heimrouter meist der Fall.

  6. Wie toll ist das denn?
    Endlich ist es möglich, die Simkarte in jedem gewünschten Gerät zu nutzen, ohne dass dies vom Anbieter beanstandet wird.
    Auch ist es unerheblich, wie viel Datenvolumen dabei verbraucht wird.
    Hoffentlich hört bald auch das nervige Thema der Multicards auf, mit ihren monatlichen Zusatzkosten von 10 € und einer Aktivierungsgebühr von 40 €.
    Aber man darf ja wohl noch optimistisch sein.

  7. Man kann doch auch per Smartphone einen Hotspot aufmachen, also sozusagen das Phone als WLAN-Router verwenden – oder ist das netzwerktechnisch was Anderes als z. B. eine sim-Karte in eine dafür eingerichtete Fritzbox einzulegen?

  8. Die EMail für Apple Watch wird auch nur von bestimmten Anbietern unterstützt? Angeblich hat damals ein Minister aus Bayern das so eingetütet. Zumindest um den Firmen einige Jahre einen Vorteil zu geben.

    Ist das nicht ähnlich?

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