Union für die Mindestspeicherung von IP-Adressen

Die Unionsfraktion, sprich: CDU / CSU, hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung eingereicht. Dieser Entwurf schlägt vor, dass IP-Adressen für mindestens drei Monate gespeichert und die Möglichkeit zur Funkzellenabfrage wieder eingeführt wird.

Laut dem Gesetzentwurf ist das Ziel, die aktuellen nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, die in den Paragrafen 175 und 176 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgehalten sind, an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) anzupassen. Die Speicherung soll auf IP-Adressen und möglicherweise zugehörige Portnummern begrenzt werden, um schwere Straftaten zu bekämpfen und ernsthafte Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit zu verhindern. Eine weiterführende Speicherung von Standortdaten bei mobiler Internetnutzung ist allerdings nicht geplant. Der Gesetzentwurf betont, dass die Mindestspeicherung von IP-Adressen auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität und die Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit begrenzt ist. Dies umfasst insbesondere Straftaten wie schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie, Cyberkriminalität und organisierte Kriminalität.

Ohne Mindestspeicherung droht eine systematische Straflosigkeit bei Straftaten im Internet, da die IP-Adressen oft der einzige Ermittlungsansatz sind

In der Begründung des Entwurfs wird erläutert, dass die IP-Adresse des Täters bei über das Internet vorbereiteten oder begangenen Straftaten oft der einzige oder zumindest der erste, effizienteste und schnellste Ansatz für Ermittlungen ist. Ohne die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber wären viele Ermittlungen ergebnislos, besonders wenn keine weiteren Spuren vorliegen.

Die Speicherung von IP-Adressen ist weniger eingriffsintensiv als andere Ermittlungsmethoden, die zur Identifizierung von Tatverdächtigen eingesetzt werden könnten, wie z. B. die Überwachung der Telekommunikation oder Online-Durchsuchungen

Der Entwurf stellt weiter fest, dass der EuGH von seiner früheren Rechtsprechung abgerückt ist und nun erklärt hat, dass nicht jede allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen automatisch einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellt. Der EuGH hält eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen jetzt für verhältnismäßig unter der Bedingung, dass durch die Speichermodalitäten ausgeschlossen wird, dass präzise Schlüsse auf das Privatleben der Betroffenen gezogen werden können.

Die Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) gewährleisten einen wirksamen Schutz der gespeicherten Daten vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff.

Um dies zu gewährleisten, soll eine klare und präzise Trennung der verschiedenen Kategorien gespeicherter Daten durch entsprechende Rechtsvorschriften sichergestellt werden. Das Ziel des Gesetzes ist es daher, eine unionsrechtskonforme und rechtssichere Mindestspeicherung von IP-Adressen und eventuell vergebenen Port-Nummern bei Telekommunikationsunternehmen einzuführen, damit Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden darauf zugreifen können, um schwere Kriminalität effektiver bekämpfen zu können.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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39 Kommentare

  1. Das hatten wir doch schon alles inkl. Gerichtsentscheidungen etc. Mehr Daten heißt leider nicht bessere Strafverfolgung, aber auch das ist ja die immer gleiche Henne/Ei Debatte…

    • Jemand Anders says:

      die werden es solange versuchen, bis sie es haben… traurig, aber leider wahr

      • Ja, für sowas offensichtlich rechtswidriges, wo sogar schon der EuGH gesagt hat nein, sollte es Strafzahlungen geben.

      • Ja ist son bisschen mit der „Zwangsregistrierung“ von Prepaid-Karten. Für ehrliche Bürger eine mitunter nervige Sache. In Zeiten von Roeaming- / SIMs (eSIMS) aus dem fernen Ausland natürlich völlig belanglos für hochgradig Kriminelle…

  2. Da immer Rechtsgüter gegeneinander in Konkurrenz stehen, wirft die Politik bei solchen Themen gerne Totschlagargumente wie Kinderpornografie oder Terrorismus in den Ring. Damit jeder, der statt Datenspeicherung den Datenschutz der Bürger wählt gefragt werden kann, ob er dann im Gegenzug Kinderpornografie oder Terrorismus unterstütze. Und seit Jahrzehnten machen wir die Erfahrung, dass, einmal eingeführt, der ursprüngliche Zweck immer weiter ausgeweitet wird. So wie bei der Bankenauskunft, die gegen den Terrorismus nach 9/11 genauso eingeführt wurde, wie dieses „Projekt“ es vorhat. Und mittlerweile dürfen Gerichtsvollzieher diese Auskunft ohne Checks und Balances nutzen, und die meisten Abfragen von staatlicher Stelle beziehen sich auf Steuerhinterziehung und nicht den Kampf gegen Terrorismus. Deshalb bin ich absolut gegen die vorgeblich nutzungsbezogene Einführung von Datenspeicherung und Auskunftsrechten. Denn das ist immer eine Mogelpackung, d.h. man bekommt im Endeffekt nicht das, was ursprünglich versprochen wurde.

    • >>… und die meisten Abfragen von staatlicher Stelle beziehen sich auf Steuerhinterziehung und nicht den Kampf gegen Terrorismus.

      Das kann man so sehen. Was aber, wenn mit dem Geld aus Steuerhinterziehung der Terrorismus finanziert wird?

      Den Gesetzentwurf der Unionsfraktion lehne ich allerdings auch ab. Bessere Kriminalitätsbekämpfung heißt für mich, bessere Personalausstattung der zuständigen Behörden, damit die schon vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden können.

      Der Bundestagswahlkampf rückt näher und wir werden noch alle möglichen und unmöglichen Initiativen unserer politischen Kaste erleben dürfen (müssen). Gut das man die EU als Deckmäntelchen nutzen kann. Otto Normalbürger ist am Ende gar nicht in der Lage zu überprüfen, ob das, was Politiker vorschlagen, sich tatsächlich an Recht und Ordnung orientiert und sie damit das Wohl unseres Landes und seiner Bevölkerung im Blick haben.

  3. Im Moment weiß ich wirklich nicht, wen von der Bande ich wählen würde. Irgendwie hat jede Partei mindestens eine Vorstellung, die sie für mich unwählbar macht. Schlimm…

  4. Warum dürfen solche dauerhaften Demokratie Feinde eigentlich überhaupt noch im Bundestag sitzen?

    • Die AfD ist ja auch drin. Die Wähler sind halt leider nicht die hellsten.

      • Lustig… wähle mal schön „weiter so“. Mal schauen wann jemand aus deinem Umfeld ausgeraubt, vor den Zug geschubst oder vergewaltigt wird. Leider, so scheint es mir, brauchen die Leute diesen Wachmacher um das eigenen Gehirn einzuschalten. Wenn du nichts vom aktuellen Zustand mitbekommst, tust du mir einfach nur sehr sehr leid du armes trauriges, naives Ding.

        • Die von dir angesprochenen Straftaten werden natürlich ausschließlich von ausländischen Bürgern und Migranten begangen, richtig? Nehm mal deine Hetz-Brille ab und schau durch deine biologischen Augen! Du armes wütendes, manipuliertes Ding.

          • Danke das du es ansprichst. JA. Schaue dir die Kriminalstatistiken an. Ein Großteil der Straftaten wird von Migranten begangen. Aber hey, kein Problem. Nehme doch gerne alle bei dir zu Hause auf. Aber ne, macht ja keiner. Alle schreien immer nur aus weiter Ferne.

            Und BITTE, lese dir mal Parteiprogramme durch und höre nicht auf ARD und ZDF. Das ist nämlich auch ein Problem der heutigen Gesellschaft. Alle sind nur noch faul und informieren sich nicht mehr richtig. Aber ich verstehe schon… ist ja viel einfacher alles nachzuplappern.

            • cryptosteve says:

              Ok, dann bitte mal mit Quellenangabe. Denn in der PKS finde ich die Zahlen so nicht wieder. Aus welcher „Kriminalstatistik“ hast Du denn die Zahlen, nach denen Migranten einen Großteil der Straftaten bestehen.

              Und bitte nicht rumhühnern, einfach einen Link mit zielgenauer Quellenangabe. Ansonsten kann man Deinen Kommentar leider nur als FUD bewerten.

              • „Der Ausländeranteil der Wohnbevölkerung in Deutschland betrug 2023 insgesamt 15 %. Nach der vom Bundeskriminalamt erstellten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für 2023 beträgt der Anteil nichtdeutscher Verdächtiger bei Straftaten insgesamt ohne(!) Verstöße gegen das Ausländerrecht 34,4 %.
                Straftaten gegen das Leben oder Raub z. B. über 40 %.

            • 8,9% sind für dich ein Großteil… also ich frage mich ehrlich, wer hier gerade etwas nachplappert und sich nicht informiert hat?

          • Billigste Polemik.
            Wenn zu den Straftaten Einheimischer auch noch Straftaten Fremder hinzukommen steht es nämlich nicht 1:1 sondern 0:2 GEGEN die Opfer.

        • Schon passiert bei uns. Leider von einem Stefan …

        • Und deswegen wählst du Faschisten? Die verhindern dann nämlich alles genannte..

    • Wer soll denn da noch drin sitzen, wenn der Wunsch nach Überwachung und Kontrolle ein Kriterium ist?

  5. Also wenn die „Zielgruppe“ nicht in der Lage wäre ihre IP-Adressen zu verschleiern. Es geht auf Weihnachten zu „alle Jahre wieder“ hat man die Diskussion über das Thema.

  6. Es gab doch dieses neue Gesetz in Bayern, dass man jemanden auch sofort etwas länger festhalten darf, (Gefängnis) wenn es Gründe gibt, dass er wieder Straffähig wird. Das war für die Flüchtlinge gedacht. Naja, ich meine im Jahr gab es dann 20 solcher Fälle. Von diesen 20, meine ich dass es dann 20 KlimaKleber waren, die gesagt haben, dass sie es wieder tun würden. Wirklich sehr gut. =) Geiles Land.

    • Naja, der Zweck (Wegschließen dieser gruseligen Öko-Terroristen) heiligt in diesem Fall doch die Mittel. 🙂

      • Naja, du wirst sehen, wie die noch kommenden Zwecke dem Bürger Beine machen im globalen Wettbewerb mitzumachen. Mir geht es gut, ich bin auf der Sonnenseite die davon Vorteile genießt. Deswegen heiligt das doch ebenfalls die Mittel. 🙂

  7. Das Argument ist ja: Wir können nichts dafür, unsere aktuelle lokale Regelung entspricht nicht den Vorgaben des EuGH. Wir kommen also praktisch nicht drum rum, unsere deutsche Regelung zu verschärfen. Das zweifle ich nicht mal an.

    Ich würde mir aber wünschen, dass das mal jemand für mich als Nicht-Juristen aufarbeitet und auseinander fummelt, ob die von der CDU vorgeschlagene Änderung das Minimum darstellt um Kompatibilität mit den Vorgaben des EuGH zu erreichen, bzw. an welchen Stellen wir mehr tun als vom EuGH gefordert.

    Dass sich unsere Opposition rechts der Mitte von sich aus in diesem Zusammenhang nicht gegen den EuGH stellt kann man zwar ungeil finden, wundert mich aber nicht. Aber zumindest einbremsen sollte man den Laden, und bei Grundrechtseinschnitten externe Anforderungen nicht aus eigenem Antrieb übererfüllen.

    • “ Wir können nichts dafür, unsere aktuelle lokale Regelung entspricht nicht den Vorgaben des EuGH.“

      Wenn ich den Artikel oben richtig gedeutet habe schreibt der EuGH hier gar nichts vor – er ist lediglich von seine Bewertung aus einer älteren Rechtsprechung abgerückt, weshalb die Speicherung mittlerweile nicht mehr automatisch einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellt.

      Das bedeutet aber noch lange nicht, dass man es direkt tun muss nur weil es jetzt „erlaubt“ ist?!

      • Ich hab im verlinkten PDF nicht länger als bis irgend wo Mitte des dritten Absatzes durchgehalten.

        Da steht (zweiter Absatz erste Zeile):
        „Darin hat der EuGH entschieden, dass die Vorschriften des deutschen Rechts zur
        Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind“

        Weiterhin steht im Absatz 3:
        „aber gleichwohl festgestellt, dass §§
        175, 176 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dem Unionsrecht widersprechen und deshalb innerstaatlich nicht mehr angewendet werden dürfen“.

        Das heißt für mich:
        „Ich, die CDU, stelle hiermit fest, dass unsere aktuelle Regelung zwangsweise geändert werden muss. Nachfolgend mein Vorschlag.“

        Und genau hier hätte ich eine Erläuterung im Nicht-Juristendeutsch.
        * Was müssen wir bleiben lassen
        * Was müssen wir tun
        * Welcher der von der CDU vorgeschlagenen Punkte geht über die Minimalforderungen der EU hinaus?

        Mich interessiert nicht, was wir im Maximalfall dürfen. Diskutieren wir erst mal was wir mindestens tun müssen. Wenn der Ansatz der CDU aktuell ist: „Wir müssen eh handeln, also wäre folgendes mein Vorschlag“, dann sollten wir sicherstellen, dass uns die CDU nicht das Maximum des Handlungsrahmens unterjubelt.

  8. Die Grenzen nicht sichern können aber alle überwachen. Genau mein Humor.

  9. Und nachdem es mit den bekannten Totschlag-Argumenten eingeführt wurde, wird es still und leise auf immer Bereiche ausgedehnt.
    Toll.

  10. Immer dieses Argument KiPo.
    Dann sieht man hier im Dorf nen ehemaligen Lehrer, rechtskräftig wegen Besitz von KiPo verurteilt. Hat dann Revision eingelegt und kam mit Bewährung davon, damit seine (üppige) Beamtenpension nicht gestrichen wurde.
    Wenn ich solche Urteile höre und dann wieder das „wir wollen mehr überwachen wegen KiPo und Terror“ bekomme ich das kalte kotzen.

  11. Union?:
    „Totale Pflichterfüllung,
    Ordnung und Sauberkeit,
    alles läuft hier nach Fahrplan,
    der Zufall ist unser Feind.

    Wir lieben unser Land!
    All die Korruption, die Union!
    Wir lieben unser Land!“
    (Hosen)

  12. Ihr werdet euch noch wundern sobald die Registermodernisierung durch ist und danach dann das „European Once Only Technical System“ an den Start geht: dort werden dann ALLE Daten jedes EU-Bürgers zentral zusammengeführt und vorgehalten (Once Only, also sehr zentral) und diese dann mit einer eindeutigen ID versehen. In Deutschland die Steuer-ID, die man seit einiger Zeit nun überall eintragen muss.

    Sobald das alles fertig ist, darf man dann wirklich vom gläsernen Bürger sprechen. Wenn man sich all die geplanten bzw. schon in Durchführung befindlichen Systeme anschaut, dann kann man auch von einer total(itär)en Überwachung sprechen.

    Aber hey, alles für die Sicherheit! (Von wem eigentlich?)

  13. Die Überschrift ist ein Euphemismus. Korrekt wäre: CDU und CSU möchten anlasslose Massenüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger. Mit Ausnahme der Parlamentarier und anderer Berufsgeheimnisträger. Also Überwachung für alle außer sich selbst.

    • Das die echt glauben, dass Menschen, die Verbrechen planen, mit unmaskierter IP unterwegs sind. Entweder #Neuland, oder das wird die nächste Stufe der Überwachung

  14. Ich kann mich gar nicht entscheiden, was ich schlimmer finden soll … den Vorschlag der union oder die Kommentare hier?

  15. Land wird für die Übernahme durch die AfD von den Etablierten Schlüsselfertig gemacht haha. 😀

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