UMG fordert Streamingdienste auf, Songs vor KI zu schützen

Foto von Simon Noh auf Unsplash

Die Universal Music Group richtet sich derzeit an Streamingdienste wie Spotify und auch Apple Music. Die Anbieter sollen KI-Dienste daran hindern, Melodien und Texte aus den urheberrechtlich geschützten Liedern auszulesen, wie aus E-Mails hervorgeht, die der Financial Times vorliegen.

Die UMG, die laut Bericht etwa ein Drittel des weltweiten Musikmarktes kontrolliert, ist zunehmend besorgt über KI-Bots, die ihre Songs nutzen, um sich selbst darauf zu trainieren, Musik zu produzieren, die wie beliebte Künstler klingt.

KI-generierte Songs sind bei Streaming-Diensten aufgetaucht, und die UMG Anfragen zur Löschung von Songs gestellt, sagte eine mit der Angelegenheit vertraute Person. Das Unternehmen fordert Streaming-Anbieter auf, Entwicklern, die damit KI-Technologien trainieren, den Zugang zu ihrem Musikkatalog zu verwehren.

Man könnte der KI quasi sagen: Komponiere einen Song, dessen Text Herbert Grönemeyer ähneln soll, dessen Gesang aber im Stil von Semino Rossi sein soll. Das Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass die KI auf das geistige Eigentum dieser Künstler trainiert wurde.

Vermutung: Ein unmögliches Unterfangen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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10 Kommentare

  1. Gibt’s dann bald Google ReCaptchas? Wie bei DRM für BluRays und Videospielen natürlich mit mehr Nachteilen für den ehrlichen Zahler als für den Rest.

  2. Da gibts bestimmt zwei sehr erfolgversprechende Optionen.

    Variante 1:
    Wir investieren unfassbaren Aufwand, Audiosignale so mit nicht von Menschen wahrnehmbarem Müll zu überlagern, dass die KI da nur noch den Müll erkennt. Da könnte man die Jungs von TiVo fragen, die halten doch sicher noch die Patente an Macrovision.

    Variante 2:
    Wir packen noch mehr DRM ins Audio und erzwingen ab sofort, dass Konsumenten mit amtlichem Lichtbildausweis persönlich bei Spotify vorbei kommen bevor sie da Zugang haben. Das verhindert zwar mutmaßlich nicht dass da Daten abhanden kommen, aber man weiß am Ende wenigstens, welche natürliche Person man dafür verklagen kann.

    Wenn ich eine Prognose abgeben müsste würde ich sagen, dass am Ende eine technische Lösung gefunden wird die das konkrete Problem zwar nicht löst aber dafür wenigstens mir als Konsumenten anständig Steine in den Weg legt.

  3. Die KI-Entwicklung (egal ob Standbild, Video, Musik oder Text) wird sich länger fristig weder aufhalten noch rückgängig machen lassen.
    Der Geist ist nun mal aus der Flasche und zurück geht der nicht mehr.

    Wenn einige westliche Länder da mit Copyright-Gedöns, DRM, usw. den Verbraucher zu sehr gängeln werden sich die Anbieter/Erzeuger von KI generiertem Content eben in Länder zurück ziehen, die das Ganze nicht so eng sehen und von dort aus liefern.

  4. Geistiges Eigentum. Was ist das? Jeder der geboren wird, konsumieren Inhalte und lernt in der Schule aus dem Erfahrungsschatz anderer vergangener Seelen. Geistiges Eigentum scheint eine Erfindung jener zu sein, die mit möglichst wenig Leistung möglichst lange und viel verdienen wollen. Am besten gar ganz ohne eine Leistung. Wenn der Bäcker ein Brot macht und ich diesen konsumiere und dann mit der so gewonnen Energie etwas Produziere und gewinnbringend verkaufe, könnte/sollte der Becker auch seine Hand aufhalten können. Warum gilt das Prinzip nur für einige wenige Wirtschaftsbereiche?

    • Du hast vollkommen Recht! Allerdings bezogen auf das letzte Jahrtausend.
      Heutzutage ist es so, dass viele Dinge zwar sehr viel Zeit, Geld und Wissen benötigen, um entwickelt zu werden, können aber sehr einfach und günstig kopiert werden.
      Die einfachsten Beispiele sind Software, Spiele, Filme, Musik, aber auch viele Technologien.

      Und damit man eine Chance hat, ins R&D gesteckte Kosten wieder zu bekommen, gibt es geistiges Eigentum.
      Di

    • Hallo Grunz, ein sehr guter und richtiger Kommentar. Und nirgends wird soviel „geklaut“ wie bei Musikproduktion und -komposition. Es gibt nun mal nur eine begrenzte Zahl von Tönen, die auch nur – je nach Kulturkreis – nur in bestimmten Kombinationen als wohlklingend empfunden werden. „Good bye Johnny“ u. a. von Hans Albers gesungen und die ersten Takte der „DDR“-Nationalhymne „Auferstanden aus Urinen, verzeihung, Ruinen“ hört Euch das mal an – klingt verdammt ähnlich. Ich habe mal irgendwo gehört daß die beiden Komponisten angeblich zur gleichen Zeit im gleichen Kompositionskurs an einer Musikschule waren … naja , inzwischen wird ja nur noch „Good bye Johnny“ gespielt … ob eine KI das wirklich so frappierend ähnlich komponiert hätte oder nicht wenigstens versucht hätte die ersten Takte ein wenig anders klingen zu lassen? Wir und unser angelerntes Wissen und damit Können stammt von unseren Ahnen, Eltern und allen anderen Menschen – ein riesenpool aus dem alle Menschen schöpfen. Wenn man sich also inspirieren läßt und nicht plump kopiert ist das eine eigene Leistung. Und dafür sollte kein Dritter ein Entgelt verlangen dürfen oder Rechte geltend machen können. marken- Urheber- und sonstige Verwertungsrechte sind Gelddruckmaschinen für einige wenigeUnd da vor allem für die die mächtige Lobby-Institutionen hinter sich haben. . Wieviel „Diebstahl“ hat z. B. weiße Pop-Musik begangen indem sie sich schamlos an der Musik der afrikanischen Kulturen bediente? Floß da je auch nur ein Cent an Tantiemen? Afrikaner haben keine GEMA … also frei zur Selbstbedienung a la kulturelle aneignung. Ganz kostenfrei. Nun werden die Diebe zu Opfern und klagen …

  5. Wie bitte? Solange die Musik wie in dem genannten Beispiel dem ähnelt, die Texte aber nicht gleichen, dann gibt es kein Urheberecht. Ich hatte letztes ein deutsches Lied gehört, welches melodisch und textlich extrem an den verstorbenen russischen Sänger Viktor Tsoi erinnert. Wo ist deren Urheberecht?

    Die Industrie sieht ihre Einkünfte wegschwimmen. Wenn ich Musik zu einen Bruchteil erstellen kann, dann wars das. Entweder kommen die Künstler und Unternehmen damit klar, oder der Markt wird es regeln.

  6. Darin ist die MI jedenfalls gut: Regelmäßig eine neue Sau durchs Dorf zu treiben. Naja, sie werden ihre Urheberrechtsabgabe auf KIs vermutlich sogar bekommen.

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