Too Good To Go liefert jetzt auch Pakete mit Lebensmitteln
Too Good To Go kennen und nutzen einige von euch vielleicht: Ihr könnt über die App bei teilnehmenden Betrieben in der Nähe sogenannte Magic Bags reservieren und diese zu bestimmten Uhrzeiten abholen. So erhaltet ihr beispielsweise beim Bäcker Abends übrig gebliebenes Gebäck zum Schnäppchenpreis. Eine gute Sache, denn ihr zahlt zum Teil nur ein Drittel des Wertes der Waren, während die Betriebe weniger Lebensmittel entsorgen müssen. Jetzt führt Too Good To Go einen neuen Service ein – man liefert auch Pakete mit überschüssigen Lebensmitteln.
Dafür tut man sich jetzt aber nicht mit regionalen Betrieben zusammen, sondern mit Marken wie z. B. Marabou, Toblerone oder Just Spices. Das Prinzip ist sonst ähnlich: Ihr könnt euch Pakete mit Überraschungs-Produkten sichern, die weniger als 50 % von dem kosten, was sonst für die enthaltenen Lebensmittel als Preis anfallen würde. Dafür könnt ihr euch eben nicht exakt aussuchen, was ihr bekommt. Auch kann es sein, dass die Waren nicht mehr so lange haltbar sind und / oder z. B. die Verpackungen Schönheits- und Druckfehler haben.
Zu finden ist die neue Option in der App von Too Good To Go im unteren Menü jetzt als „Lieferung“ – siehe mein Screenshot oben. Aktuell sind aber alle Pakete ausverkauft. Dabei weist der Anbieter aber darauf hin, dass man bald wieder neue Pakete anbieten wolle. Am besten ihr beobachtet das bei Interesse also einfach mal. Für die jeweiligen Hersteller ist das natürlich auch eine gute Chance, um Produkte abzusetzen, die sie sonst als Verluste abschreiben und entsorgen müssten. Am Ende haben also alle Seiten etwas davon.
Falls euch Too Good To Go bisher so gar nichts gesagt hat: Ich kann die App sehr empfehlen und nutze sie regelmäßig, um Überraschungstüten von regionalen Bäckern abzuholen. Aber auch im Urlaub kann das Ganze überraschend nett sein, wenn man mal einen Abend nicht essen gehen möchte und vielleicht in der Nähe des Hotels ein Restaurant teilnimmt – probiert es mal aus.
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Spannend – wie kommen sie mit dem Fernabsatz klar? Da muss es ja eigentlich ein Rückgaberecht geben…
Schnell verderbliche Waren wie frische Lebensmittel sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Schokolade, Riegel und Trockengewürze sind also schnell verderblich? Aha.
Ja, Markus. Jedenfalls dann, wenn sie nicht mehr lange haltbar sind, die Verpackung beschädigt ist u.ä.
Typisch „deutscher“ (erster!) Kommentar auf diesen Artikel…
Einfach nur schrecklich oder…