Taser für die Bundespolizei: Bundestag macht den Weg frei

Polizei, Symbolbild

Künftig gehören Taser offiziell zum Equipment der Bundespolizei. Der Bundestag hat grünes Licht für den flächendeckenden Einsatz der Distanz-Elektroimpulsgeräte gegeben. Die Gesetzesänderung war laut der Politiker überfällig, wenn man sich die Statistiken anschaut. Immer mehr Polizisten werden im Dienst angegriffen. Da braucht es Optionen zwischen dem guten Zureden und der Schusswaffe. Der Taser schließt demnach genau diese Lücke. Die Beamten können jetzt abgestuft reagieren, ohne gleich zur schärfsten Waffe greifen zu müssen.

Die Bundespolizei hat die Elektroschockpistolen schon länger getestet. Das Ergebnis? Keine nennenswerten gesundheitlichen Probleme bei den „Getroffenen“ und positive Rückmeldungen von den Einsatzkräften. Klar, niemand lässt sich gerne tasern, aber im Vergleich zu einem Schusswaffeneinsatz ist das definitiv die humanere Alternative. Die rechtliche Grundlage wurde mit der Änderung des Gesetzes über die Ausübung unmittelbaren Zwangs geschaffen. Damit steht der Taser jetzt ganz offiziell auf der Liste der erlaubten Einsatzmittel. Für die Beamten soll das mehr Sicherheit bedeuten – nicht nur rechtlich, sondern auch im täglichen Dienst.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

27 Kommentare

  1. Gut, dass es das nun geben darf.

    Schlecht, dass es das braucht.

    • MeinNametutnichtszurSache says:

      Dir ist klar, dass es um die BUNDESPolizei geht, oder?

      • Ändert nichts daran, dass das gut ist, dass es sinnvoll ist und bedauerlicherweise notwendig.

      • Wenn es bei der Bundespolizei läuft, wird es auf Landesebene nach und nach eingeführt werden.
        Außerdem gibt es mehr als genug gewaltbereitr sowie bewaffnete und aggressive Straftäter an Bahnhöfen, die man mit diesen Tasern nun endlich artgerecht begegnen kann.

    • Hoffentlich gilt das auch für die Faschisten, für die Reichsbürger unter dem Möchtegern-König Peter, die den Staat stürzen wollen und für die Rechtsextremisten, die bereits zu viele Tote gefordert haben und dass die Polizei sich endlich entscheidet, dagegen vorzugehen, statt mitzulaufen.

      • Naja, der Einsatz ist ja schon ausgeschlossen, wenn der Reichsbürger kräftig „ich bin Herzkrank“ ruft.

      • Gute Besserung

      • Was? Wo bist du denn abgebogen.
        Das „gilt“ für alle, die Bundespolizisten tätlich anzugreifen, da ist die politische Einstellungen völlig egal.

      • Nur aus Interesse halber, welche Rechtsextremisten haben Tote verursacht?

        • Das mit den NSU Morden sagt Dir was? Nur mal so als ein Beispiel….

          • Das ist schon ca. 18 Jahre her. Was aktuelleres gibt es nicht?Irgendwie sowas wie NSU Mord mit einem Messer auf einer Kindergartengruppen oder NSU Morde Großfamilie Ehren-Rache, oder Schülerin mit NSU- Messer schwer verletzt?
            Jetzt mal Hand aufs Herz. Die meisten Taser Einsätze werden gegen eine Bestimmte Gruppe aus einem bestimmten Kulturkreis zum Einsatz kommen.
            Das wird man doch wohl sagen dürfen in einer Demokratie

              • immerhin „nur“ 6 Jahre her…

                • Wenn es Dich tatsächlich interessieren würde, könntest und hättest Du es selbst problemlos recherchieren können.
                  Und dieses „das wird man doch wohl noch mal sagen dürfen…“ ist so ausgelutscht, das tut schon weh und ist echt zum fremdschämen…

                  In den letzten fünf Jahren wurden in Deutschland mehrere tödliche rechtsextreme Gewalttaten verübt, darunter der Anschlag in Hanau 2020 mit neun Todesopfern. Weitere Fälle sind dokumentiert, doch die genaue Zahl variiert je nach Quelle.

                  Hier sind die wichtigsten bekannten Fälle rechtsextremer Gewalt mit Todesfolge seit 2020:
                  – Hanau, 19. Februar 2020
                  Täter: Tobias R.
                  Opfer: 9 Menschen mit Migrationshintergrund wurden in zwei Shisha-Bars erschossen. Der Täter handelte aus rassistischen Motiven und tötete anschließend seine Mutter und sich selbst.

                  – Kassel, 2. Juni 2019 (juristisch relevant bis heute, deshalb hier aufgeführt)
                  Täter: Stephan E.
                  Opfer: Walter Lübcke, CDU-Politiker und Regierungspräsident von Kassel. Die Tat wurde aus rechtsextremer Gesinnung begangen. Obwohl vor 2020 geschehen, wirkt sie juristisch und politisch bis heute nach.

                  – Weitere Fälle laut NGOs und Initiativen:
                  Opferinitiativen wie die Amadeu Antonio Stiftung und die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus listen zusätzliche Todesopfer, die nicht immer offiziell als rechtsextrem motiviert anerkannt werden. Dazu zählen etwa Gewalttaten gegen Obdachlose, Geflüchtete oder queere Menschen, bei denen ein rechtsextremer Hintergrund vermutet wird.

                  Hintergrund und Zahlen

                  – Laut Bundeskriminalamt wurden seit 1990 über 100 Todesopfer durch rechtsextreme Gewalt registriert.
                  – Zivilgesellschaftliche Organisationen gehen von über 200 Todesopfern aus, da viele Fälle nicht als politisch motiviert anerkannt wurden.
                  – Das rechtsextreme Personenpotenzial in Deutschland liegt laut Verfassungsschutz bei über 15.000 gewaltorientierten Personen.

                  Und nein, ich sage nicht, dass es keine Todesfälle durch linksradikale Täter oder Täter mit Migrationshintergrund gab. Die Gibt es zweifellos.
                  Aber eben nicht nur.

            • Natürlich darfst du sowas in einer Demokratie sagen, und genauso darf man dir widersprechen, deine Aussage anzweifeln und sie für Quatsch befinden.

              Die Statistiken zeigen, dass die meisten Gewalttäter männlich sind und der Altersgruppe 18-29 Jahren entstammen, die Herkunft zeigt da keine nachweisbare Häufung.

              Die Diskussion ist allerdings Quatsch. Die Taser werden ja selten bei der Durchsetzung von Haftbefehlen, bei Razzien, usw. verwendet. Der häufigstesten Einsatzzwecke werden bei Personen sein, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden und drohen sich selbst oder andere zu verletzen und ggf. wenn das Kräfteverhältnis in Einsätzen umschlägt. Letzteres passiert durchaus mal im Nachtleben, wenn eine Personengruppe sich gegen 1-2 Streifenwagenbesetzungen richtet.
              In solchen Fällen soll der Taser als geeignetes Mittel dienen.

      • Gegenüber den benannten sicher auch erforderlich. Aber realitätsfern wäre es, hierbei nicht auch an islamisch geprägte Kulturkreise zu denken.

      • keinReichsbürger says:

        ca. 50% der Gewaltaten sind von Ausländern, ziehen wir davon jetzt mal die braven EU, USA usw Bürger ab, dann zeigt sich doch ein sehr deutliches BIld, da jetzt als erstes auf Reichsbürger zu kommen auf deren Konto ca 0.1% (oder so) dieser Straftaten geht, ist wirklich Gehirnakrobatik.

        • Es geht hier um Gewalttaten, nicht Straftaten. Da kenne ich keine Statistik, die 50% bei Ausländern sieht.

          Es gibt mehr Straftaten von Migrantinnen und Migranten, aber viele davon können diese nur begehen. Ich kann z.B. schlecht gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen.
          Und selbst wenn wir auf Gewalttaten schauen, sollte man bedenken in welchen Situationen sich „Ausländer“ befinden und auch welchen Situationen die kommen. Da ist eine psychische Ausnahmesituation nicht selten.
          Zuletzt bleibt, dass Taten von Migrantinnen und Migranten einfach häufiger angezeigt werden.

  2. Ich begrüße den Einsatz dieser Waffen durch die Bundespolizei und hoffe, die landespolizeigesetze werden entsprechend angepaßt.

    Irgendwelche Spekulationen, welche Personengruppen nun besonders im Focus stehen könnten, sind völlig irrelevant: jeder, der sich einer rechtmäßigen Polizeimaßnahme mit Gewalt widersetzt, kann jetzt Ziel dieser Waffe werden und das zu Recht.

    • Zum Glück gab es ja noch nie unrechtmäßige polizeiliche Maßnahmen 😉 Aber man kann sich die Welt natürlich auch schön einfach reden.

      • Hallo Sebastian,

        daher schrieb ich ja auch daß es um rechtmäßige Polizeimaßnahmen geht, denen sich eben kein Staatsbürger mit Gewalt widersetzen darf.

        Dafür gibt es die Unschuldsvermutung und wenn sich ein Anfangsverdacht nicht erhärtet, ist die Polizeimaßnahme zu beenden. Aber sich wehren, wenn aufgrund eines Anscheins- oder Anfangsverdachts z. B. papiere, Tascheninhalt oder Drogenkonsum kontrolliert werden sollen, bei einer Fahrzeugkontrolle oder wobei auch immer ist eben nicht zulässig. Dafür haben wir als Geselllsschaft den Vollzugsorganen ein Gewaltmonopol zugebilligt.

        Für die Wahrung der Rechte von Bürgern, die von Polizeimaßnahmen betroffen sind, gibt es viele Schutzmechanismen , niemand muß sich durch Tätlichkeiten solchen maßnahmen widersetzen. tut er das, kann er zu Recht Ziel direkter polizeilicher zwangsmittel werden.

        Für mich ist die Polizei, aber auch andere organe wie Feuerwehr und Ersthelfer eben Freund und helfer, und nicht etwas dem man grundlegend mißtraut oder deren Vertreter man sogar angreifen kann. Ich sehe sie, auch wenn sie mich kontrollieren , als Sicherheitspartner und nicht als potentielle Gegner an.

  3. Ein Anfang, der gut ist. In den Ländern sollte nachgezogen werden.

  4. Ich dachte immer für sowas ist Pfeffersray da.
    Was sind keine nennenswerten Schäden?

    Wenn’s dann mal schief geht gibt’s dann hitzige verbotsdiskussionen.

    Natürlich ist das als Verteidigung besser als schusswaffengebrauch, gab halt auch schon Todesfälle deswegen und deswegen bin ich da nicht gans so happy.

  5. Die Aussage bzgl. der „keine nennenswerten gesundheitlichen Probleme“ wird man dann so wie in anderen Ländern auch irgendwann zurück ziehen. Taser ist deswegen auch nicht als „non lethal“ sondern als „less lethal“ eingestuft. Von Herzversagen bis Schädeltrauma (wegen Sturz) wird da alles dabei sein. Genau so wie es passieren wird das jemand erschossen wird weil jemand in der Stresssituation Dienstwaffe und Taser „verwechselt“ hat. (nichts was ich mir ausdenke, das sind alles Sachen die regelmäßig in anderen Ländern passieren)

    Bin etwas hin und her gerissen, Pfefferspray ist oft nicht wirksam (kann beim Taser genau so passieren) und ist auch nicht immer einfach in der Handhabung. Taser wird aber langfristig die Hemmschwelle zum einfach „abdrücken“ senken. Immerhin ist die Deutsche Polizei im Vergleich zu anderen (noch) relativ gut ausgebildet. Aber die Gefahrenlagen der letzten Jahre zeigen auch das nicht alle Polizisten mit den Situationen so gut zu recht kommen (z.B. Amoklauf in München). Wir werden sehen was die nächsten 5/10 Jahre bringen werden.

    • Das mit dem Pfefferspray ist mir nach meinen post auch gekommen. Vor allen wenn sich einer der Verhaftung entziehen will und davon läuft bring Pfefferspray zum stoppen ja nichts. Wegen der Reichweite und vor allem da der Täter es ja nicht ins Gesicht bekommen kann. Da bleibt bis jetzt nur hinterher Rennen und hoffen ihn zu stellen.

      In Stresssituationen wäre ein Taser aber vermutlich einfacherer und sicherer in der Handhabung. Einfacher da der Täter somit ein viel größeres Ziel bietet. Sicherer weil der Polizist bei einem angriff einer Einzelperson aus der menge heraus nicht auch noch 5 unschuldige außer Gefecht setzen würde, weswegen es in einem solchen Szenario auch nicht eingesetzt werden kann.

      Größere Gefahr als die Hemmschwelle ist hier aber definitiv die von dir angesprochene Verdunkelungsgefahr. Selbst wenn ein Taser aus Sicherheitsgründen anders geformt wäre als die Dienstwaffe weis ich nicht ob das unter Akuten Stress wahrgenommen wird wenn man sich nur verteidigen muss. Ok, das wäre hier dann doch das mit der Hemmschwelle zum abdrücken.

      Ob hierfür Stroboskop-Lampen nicht Sinnvoller wären?

      Ein Argument für Taser wäre vielleicht noch die gefahren abwerbe von Zivilisten auf Distanz. Wobei hier vielleicht die Zeit bis ziehen, zielen und abdrücken dieselbe wäre wie hin rennen und Festnehmen.

  6. Ich bin bei dem Thema zwiegespalten. Je mehr Einsatzmittel zur Selbstverteidigung angeboten werden, desto schwerer fällt die Entscheidung unter Zeitdruck. Beim Schusswaffengebrauch ist die Hemmschwelle höher.

    Zwischen dem guten Zureden und der Schusswaffe gibt es noch Reizstoffsprühgeräte, Techniken aus dem Kampfsport und Schlagstöcke (EKA = Einsatzstock, kurz, ausziehbar und MES = Mehrzweck-Einsatzstock).

    Besonders schwierig wird es bei Personen in einem psychischen Ausnahmezustand. Wenn diese davon überzeugt sind, dass man nach ihrem Leben trachtet, kämpfen sie entsprechend. Die Schmerzschwelle kann dadurch und durch Drogen oder Alkohol vermindert sein.

    • Ob die im Einsatz unter Stress da groß nachdenken oder einfach nehmen was gerade greifbar ist an nicht tödlichen?

      Reizstoffsprühgeräte können auch mal leer sein dann wäre der Taser immerhin Plan B. Umgekehrt natürlich auch :-).

      Kampfsport und Schlagstock sind doch für den Nahkampf. Spray, Taser, und zuletzt auch Schusswaffe für die Distanz.

      Warum nicht auch Stroboskoplampen?

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht. Es besteht kein Recht auf die Veröffentlichung eines Kommentars.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Kommentar-Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.