Suno räumt KI-Training mit urheberrechtlich geschütztem Material ein, will aber nichts zahlen

In den USA ist die KI-Plattform Suno von der Recording Industry Association of America (RIAA) verklagt worden. Die Klage betrifft im Übrigen auch Udio. Suno und Udio ermöglichen es, mit generativer KI Musik zu erstellen. Dafür genügt die Eingabe eines Prompts. Der Vorwurf der RIAA: Die zugrunde liegenden Modelle seien ohne Erlaubnis mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert worden. Jetzt verpasst Suno dem Ganzen einen Spin. Man räumt diesen Umstand offen ein, beruft sich aber auf die Fair-Use-Regelung.

Kurz zusammengefasst: In den Vereinigten erlaubt es Fair Use, dass urheberrechtlich geschütztes Material frei verwendet werden darf, wenn dies z. B. zum Zwecke der Kritik, der Berichterstattung, der eigenen Stellungnahme oder der Wissenschaft und Forschung geschieht. Dies muss in transformativer Form geschehen. Das Material darf also nicht einfach umkommentiert im Ganzen wiedergegeben werden. Typische Fair-Use-Beispiele wären z. B. Review-Videos von Filmen und Serien mit Ausschnitten aus den Produktionen. In Deutschland gibt es so eine Regelung in dieser Form bedauerlicherweise nicht.

Der CEO und Mitbegründer von Suno, Mikey Shulman, hat inzwischen eingeräumt (via Tech Crunch), dass man auch urheberrechtlich geschütztes Material großer Plattenfirmen aus dem Netz verwendet habe. Er sieht darin aber kein Problem. So stellt Shulman den gewagten Vergleich auf, das Training eines KI-Modells mit massiven Datenmengen zu kommerziellen Zwecken sei doch auch nicht anders, als würde sich ein angehender Musiker seine Lieblingssongs anhören und versuchen, etwas Ähnliches zu komponieren.

Wie erwartet, hat die RIAA diese Argumentation als hanebüchen zurückgewiesen. Wenn ein kommerzielles Unternehmen massenhaft die Werke von Künstlern hernehme und verwerte, um sie per KI zu imitieren und direkt mit den Urhebern zu konkurrieren, habe das nichts mit dem Lernprozess eines Menschen zu tun.

Welcher Seite das Gericht folgen wird, muss sich herausstellen. Ich selbst bin kein Fan großer Branchenverbände, stehe in diesem Fall aber voll auf der Seite der RIAA. Was sagt ihr?

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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15 Kommentare

  1. Bin auf der Seite von Suno. Warum sollte eine Nutzung von Urheberrechtlichen Material durch eine Maschine anders behandelt werden, als die eines Benutzers? Insbesondere wenn keine 1:1 Verwertung stattfindet. Musik wird massenhaft produziert und klingt generell sehr ähnlich (zumindest innerhalb eines Genres). Die Kunst erstickt da eh in einer Kakophonie der Bedeutungslosigkeit großer Musikverlage.

    • Wie viele Daten/Musik kann wohl ein einzelner Mensch im Vergleich zu einer Maschine bzw. bei KI wohl eher eine Armada von Maschinen verarbeiten? Da liegen ganze Galaxien dazwischen. Daher kann man das überhaupt nicht vergleichen und daher bin ich voll auf der Seite der Urheberschaft.

    • Oida Wos Is says:

      Vorschlag zur Güte. Suno kauft sich alle Lieder real auf CD, Einmalkosten irgendwo zwischen 500 Millionen bis 1 Milliarde Dollar, und dann dürfen sie ihre KI auch mit den Liedern trainieren. Denn das müsste der menschliche Benutzer ja auch machen.

      Oder ein Abo bei einem beliebigen Musik Streaming Portal für die nächsten 10 Jahre, kommt vielleicht billiger.

  2. Slow moSlow mo says:

    Das ist schon eine extrem absurde, perfide Argumentation, die Suno da verwendet … für Maximalprofit sind einige auch immer zu Maximallügen bereit

    • Lügen? Sie haben es doch zugegeben. Davon abgesehen ist die RIAA auch nicht die Wohlfahrt.
      Außerdem gibt es ja zum Glück Gerichte, die so etwas faktenbasiert entscheiden.

    • Wieso absurd? Jeder Musiker hat anhand von Noten oder durch Nachspielen bekannter Stücke gelernt, praktisch jede Rockband hat erstmal bekannte Stücke gecovert, bevor sie sich an Eigenkompositionen gewagt hat (die dann von Klang und Akkordfolgen her natürlich auch Ähnlichkeiten zu den Vorbildern aufwies).
      Und in den letzten Jahren hörte sich doch bereits vor KI ein Großteil der Popmusik so ähnlich an, dass man kaum noch die „Künstler“ auseinanderhalten konnte. Weil die Studios und Produzienten genau nach diesem Schema arbeiten; was Erfolg hat, wird sofort nachgeahmt – bis hin zu den gleichen Instrumenten und Audio-Plugins.

  3. Jemand Anders says:

    Bin auf der Seite von Suno. Wie Dirk, denke ich ähnlich.
    „Warum sollte eine Nutzung von Urheberrechtlichen Material durch eine Maschine anders behandelt werden, als die eines Benutzers?“

    • André Westphal says:

      Weil das null vergleichbar ist. Automatisch massenweise Daten zu kommerziellen Zwecken zusammenzuraffen und zu verwenden bzw. digital zu verarbeiten, ist etwas anders, als ein kreativer Inspirationsprozess eines einzelnen Menschen. So schwer zu verstehen, sollte das eigentlich nicht sein.

      • Kognitive Dissonanz ist ein kaum zu bezwingender Endgegner. Irgendwie müssen sich die „KI“-Bros die Tatsache zurechtlegen, dass sie mit der Arbeit Millionen anderer Geld machen wollen, ohne selber einen Finger krumm zu machen oder die Urheber dafür zu entschädigen, oder dass sie sich selbst „künstlerisch“ betätigen wollen, ohne die nötige Zeit und Arbeit in den Lernprozess zu investieren.

  4. Soulchecker says:

    Nehmen wir an, ein humanoider Roboter hat synthetische Ohren über die er frei verfügbare Musik im Radio erfasst. Nach einiger Zeit lernt er aus dem erfassten, selbstständig z B. Einschlaf-Lieder für das Kind zu singen.
    Muss der Roboterhersteller nun Abgaben an die Urheber zahlen oder ist das durch die Airplay (Gema) Zahlungen abgegolten, da der Roboter nur eine für den Betrieb notwendige flüchtige Zwischenspeicherung zum Erlernen des Konzepts angewandt hat?
    Die Frage ist somit, ist eine Vervielfältigung zum Zwecke des KI Trainings flüchtig um nur das zugrundeliegende und nicht schutzfähige Konzept und die Idee des Werks zu erfassen, oder wird durch die Vervielfältigung die Grenze der auszulegenden Ausnahmen überschritten und das Wesen des individuell geschützten Werks ausgesaugt?

  5. Ich bin auf Seiten von Suno. Urheberrechte sind sowieso ein Hemmnis für alle kreativen Prozesse. Es geht nicht mehr um die Kreativität, sondern, wie man Geld rausschlagen kann. 70 Jahre Schutzdauer nach Tod ist absurd. Wird Zeit, dass diese Gesetze disruptiv abgeschafft werden.

    • BeziehungsweiseRevolution says:

      Was aber auch bedeuten müsste, dass die KI-Modelle frei verfügbar sein müssten. Oder das Rezept von Coca-Cola oder die Baupläne und die Software von Tesla…
      Das klingt sehr nach einer sozialistischen Struktur des Wirtschaftens. Ich bin da gerne dabei, ich mag die Idee.

  6. Ich finde das Training der KI mit allem an Material, was zur Verfügung steht, nicht verkehrt. Wen das alle so eng ausgelegt werden würde, dann müßten wie sämtliche Schulbücher abschaffen, denn der Inhalt der Schulbücher, den unsere Kinder lernen und später auch im Leben anwenden, ist ja auch mal vom wem anders geschrieben worden. Kein Auszubildender dürfte das Wissen anwenden, welches er vom Meister gelernt hat, weil der Meister das Urheberrecht darauf haben könnte. Nichts im Leben könnte entstehen, wenn man nicht schon vorhandenes zu etwas Neuem umgestalten würde. Es gibt ja Patente, wo auch das Ursprungsmaterial (Metall z.B.) auch schon mal wer anders entdeckt hat und nun was ganz neues daraus produziert und der bekommt sogar ein Patent darauf, wenn er sich von Vergleichsprojekte aus gleichen Materialien in Form, Aussehen udn Wirkung abgrenzen kann.

    • Von dort aus ist es nur noch ein kleiner Schritt hin zu; Ich habe Harry Potter zwar nicht erfunden, nutze aber einfach den kompletten Kosmos mit allen Figuren, schreibe eigene Romane darüber und scheffle damit durch Veröffentlichung eine Menge Geld. Geld, das durch das Melken einer Kuh generiert wird, die auf dem Hof des Nachbarn steht. Und das is dann „nicht verkehrt“? Na ja…

      • BeziehungsweiseRevolution says:

        Aber deinen Kosmos dürften dann auch wieder alle verwenden. Und vielleicht auch nicht nur zur Inspiration, sondern zur Reproduktion. Dan kann jeder den Harry Potter selbst drucken….
        Ich mag die Idee…alles für alle

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