Steam: Konto lässt sich nach dem Tod nicht übertragen

Das dürfte vermutlich niemanden überraschen: Steam hat noch einmal im Support-Chat bestätigt, dass man seine dort erworbenen Spiele, bzw. das Konto nicht weiter vererben kann. Klaro, man kann natürlich seine Zugangsdaten weitergeben und so einen „Erben“ zocken lassen. Sobald festgestellt wird, dass der ursprüngliche Benutzer verstorben ist oder nicht mehr für das Konto verantwortlich ist, könnte das Konto gemäß den Unternehmensbedingungen gekündigt werden. Das aktuelle Statement des Steam-Supports ist ja eigentlich nicht neu und auch nur die Spitze des Eisbergs. Es wird sicherlich kaum Dienste geben, die man anweisen kann, Inhalte an andere zu übertragen, wenn man selbst die Grätsche gemacht hat. Das ist ein Gegensatz zu den früheren physischen Käufen. Heute ist eine Lizenz einem Konto zugeordnet ist, mehr nicht – leider.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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42 Kommentare

  1. Bin gespannt ob das auch vor Gericht hält, denn es ist mein Eigentum (ein Spiel in digitaler Form) das ich gekauft habe und da sollten auch die Eigentumsrechte zur Anwendung kommen.

    • Das ist Problem ist leider, dass du keine Eigentum an einem digitalen Gut erwirbst, sondern lediglich eine Nutzunglizenz auf Zeit. Das macht Steam seit anfang an so.

      Den entsprechenden EULAs stimmst Du bei jedem Kauf / Keyaktivierung zu. Sieht in der Regel wie folgt aus …
      https://store.steampowered.com/eula/243950_eula_0?eulaLang=german

      • Ich sehe in den Bedingungen keine Beschränkung der Zeit, bzw. wann diese Enden soll.

        • „Der Käufer erhält das nicht ausschließliche Recht“ bedeutet, dass nur eine Person das Recht zur Nutzung erhält. Die Endlichkeit des menschlichen Daseins ist dann der zeitlich begrenzende Faktor.

          • Nein, da geht es um etwas ganz Anderes: Ein „nichtausschliessliches Recht“ kann mehreren Nutzern verkauft werden, im Gegensatz zum „ausschliesslichen Recht“, das eben ausschliesslich dem Einen zusteht.

            An professionellen Fotografien kann (und sollte insb. als Auftraggeber!) man z.B. ausschliessliche Nutzungsrechte kaufen.

            • Mir ging es nicht um den Ausdruck des ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Rechts, Laut EULA erwirbt „der Käufer“ das Recht und „der Käufer“ ist eine natürliche Person und damit eine Person. Und die lebt nun einmal nicht unendlich. Und darum ging es, um die Frage der zeitlichen Begrenzung.

              • a) sie schrieben ganz konkret „bedeutet, dass nur eine Person das Recht zur Nutzung erhält“ und das ist eben schlicht BS, das genaue Gegenteil ist wahr.
                b) „erhält“ != „erwirbt“, zudem gibt es sicher in späteren Passagen der TOS noch präzisierende Aussagen denen der Käufer ebenfalls zustimmt.
                Aus dem Zusammenhang gerissen ist es eh nicht viel wert.

    • Nutzungsrechte bekommst du offiziell glaube ich. Also ist nichts mit Eigentum. Dem stimmen wir ja alle immer zu.

      Ich kauf, was geht bei GoG. Da kann ich die Setup-Dateien herunterladen und auf eine externe Platte legen. Dann besitze ich das auch.

    • Eher eine nicht übertragbare Lizenz zum spielen gekauft.

    • „Die Ihnen eingeräumte Lizenz begründet keinerlei Eigentumsrechte an und in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Inhalte und Leistungen.“

      Quelle: https://store.steampowered.com/subscriber_agreement

      • Das ist Ansichtssache von Valve, sicherlich kann die Lizenz entzogen werden, aber der reine Login / Profil / Freundesliste usw. sollte schon nicht ausgeschlossen sein, was anderes macht Facebook doch auch nicht. Meine Kernfrage wäre eher Workshop Items , also selbst erstellte Maps und Skins usw. , die gehören ja sicher nicht Volvo. Mit dieser allgemeinen Aussage die jetzt durch die Medien geht hat sich aber Steam ganz schön ins Bein geschossen.

  2. Aber Hauptsache, Urheberrechte sind weiterhin erblich, statt mit dem Tod des Urhebers zu erlöschen (oder nach einer Schonfrist im Fall später Werke), und werden weiterhin mittels geschickter Lobbyarbeit für die Verwertungsunternehmen auf „de facto immer“. Warum reicht es eigentlich nicht, das Vermögen zu erben, das ein Urheber mit seinem Werk gemacht hat? Warum müssen noch mindestens zwei Generationen Abkömmlinge urheberrechtlich bedingtes Einkommen aus einem Werk beziehen, zu dem sie nichts beigetragen haben? Wasser predigen und Wein saufen…

    Kann es kaum erwarten, mit welchen hanebüchenen Argumenten der „Good Guy Valve“ jetzt wieder verteidigt wird. Wisst ihr, wer seine Spiele seinen Angehörigen im Todesfall hinterlassen kann? Die Leute, die DRM-frei bei GOG gekauft haben, und natürlich die Piraten – wie immer.

    • Abseits davon, ob man das gegenwärtige Urheberrecht gut findet oder nicht, hier werden Dinge miteinander vergleichen, die gar nichts miteinander zu tun haben.

      Bei Steam erwirbt man eine Lizenz zu den vertraglich vereinbarten Bedigungen. D.h. man hat sich vertraglich darauf geeinigt, dass die Lizenz nicht übertragbar ist. Andere Anbieter können das aber natürlich anders anbieten und sind daher ggf. Vorzuziehen. Und das ist keine „Verteidigung“, es handelt sich lediglich um die Fakten.

      • „Hier werden Dinge miteinander vergleichen, die gar nichts miteinander zu tun haben.“

        In beiden Fällen geht es um die Frage, ob persönliche Rechte an irgendwas erblich sind. Und beides spielt eine Rolle in der Unterhaltungsindustrie.

        „Bei Steam erwirbt man eine Lizenz zu den vertraglich vereinbarten Bedigungen. D.h. man hat sich vertraglich darauf geeinigt, dass die Lizenz nicht übertragbar ist.“

        Ich finde es abstrus, wie immer getan wird, als seien die AGB/EULA so eine Art Freifahrtschein, mit dem die Anbieter machen dürfen, was sie wollen. Wenn in den AGB irgendwo hinten auf Seite 85 (wenn man den Mist ausdruckte) steht, dass der Anbieter mit der Zustimmung Eigentum an deinem Haus und deinem Auto sowie Anspruch auf ein Schläferstündchen mit deiner Ehepartnerin pro Woche erwirbt, ist das dann auch gültig, weil es ja in den AGB stand und du ja „freiwillig“ zugestimmt hast?

        Schlimmer noch: Jahrelang haben die Softwareanbieter auf diese Weise das geltende Kaufrecht verletzt ebenso wie mit der ständigen Auslieferung mängelbehafteter Produkte. Kauf heißt, man einigt sich darauf, dass der Verkäufer eine Sache übergibt *und übereignet* und der Käufer im Gegenzug dasselbe mit dem Kaufpreis macht. Ist die Sache mängelbehaftet, hat der Käufer Ansprüche gegen den Verkäufer von der Nacherfüllung über Kaufpreisminderung bis zum Vertragsrücktritt. All das wird von der Softwareindustrie seit Jahren geflissentlich missachtet, und die Reaktion des Gesetzgebers war schließlich, dass er eine Reihe neuer genau auf sie zugeschnittener Paragraphen von ihnen ins BGB lobbyieren ließ, um diese Geschäftspraktiken zu legalisieren.

        Warum schreiben Anbieter wie Valve überhaupt noch „Kaufen“ auf den Button, wenn es ihrem eigenen Verständnis nach gerade kein *Kauf* mehr ist? Warum dürfen die das überhaupt, der Autohändler darf doch auch nicht von „Autokauf“ sprechen, wenn er sich das Recht vorbehält, das Auto jederzeit zurückzustehlen? Und wenn sie so überzeugt von der Richtigkeit ihrer Bedingungen sind, warum zeigen sie dann nicht vor jedem Bezahlvorgang einen dicken Warnhinweis in einfacher Sprache, für die man kein Jurastudium abgeschlossen haben muss, mit den wichtigsten Punkten: dass man kein Eigentum erwirbt, einem das Produkt nach Gutdünken des Anbieters wieder ohne jede Rückerstattung entzogen werden kann, und dieser auch wie Darth Vader jederzeit einseitig die Abmachung ändern darf? Warum wohl verstecken sie das irgendwo auf Seite XY in den AGB/EULA im besten Juristenfachchinesisch? Weil sie genau wissen, dass a) solche Transparenz sie Kundschaft kosten würde, b) niemand die AGB/EULA vor jedem Kauf durchliest, geschweige denn sie versteht.

        Im Englischen gibt es dafür seit einiger Zeit den Begriff “EULA roofieing”, was von “roofies” (Slang für K.o.-Tropfen) kommt. Der Vergleich kommt nicht von ungefähr: In beiden Fällen wird Personen eine Einwilligung entlockt, die mit unlauteren Mitteln und durch Täuschung hinsichtlich der wahren Absichten erzeugt wird und die darum keine echte Einwilligung ist.

        • Beim Urheberrecht ist es allerdings eine gesetzliche Regelung, bei Lizenzverträgen eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, da ist der wesentliche Unterschied, weshalb ich keine Vergleichbarkeit sehe.

          Und das man eine Lizenz „kauft“ ist ebenfalls keine ungewöhnlich Formulierung, man könnte eine Lizenz auch nur nur „mieten“. Man „kauft“ auch ein Erbbaurecht, trotzdem hat man kein wirkliches Eigentum am Grundstück.

          Trotzdem wäre, zugegeben, mehr Tranzparenz sinnvoll, da selbst hier viele den Unterschied zwischen Eigentum und Lizenz nicht verstehen.

        • Danke, stimmen dem exakt zu

  3. Digitale Güter sind Teil der Erbmasse, vor allem, wenn dieses vom Erblasser schriftlich geregelt ist. Aber selbst ohne müsste es zutreffen. So zumindest bislang alle Urteile, die ich dazu kenne. Vor Gericht wird Steam sich daher schwer tun, den Zugriff des Erben auf den Account nicht zu ermöglichen.

    Dass Spiele nicht von einem Account zu einem anderen übertragen werden, hat wiederum nichts mit einer Erbschaft zu tun, sondern mit dem grundsätzlichen Umgang der „gekauften“ Spiele bei Steam. Das kann man sicherlich nicht erzwingen, verhindert aber auch nicht das Erbe und den Zugang zu diesen.

    • Danke, genau so.

    • Wenn Dir ein digitales Gut gehört kannst Du es vererben. Das wäre dann vermutlich sowas wie ein Bitcoin.

      Wenn Du lediglich ein Nutzungsrecht hast wird es wohl davon abhängen, ob man Dir das Recht veräußerlich, vererbbar oder übertragbar eingeräumt hat.

      Spannend ist für mich einzig die Unterscheidung zwischen Spielen und irgend welchen Cosmetics. Die kann ich ja, je nach Plattform, möglicherweise mit anderen Leuten tauschen und ggf. gegen Geld verkaufen. In dem Fall kann man sicher über „Eigentum“ diskutieren. Aber der Zugang zu Spielen ist für mich eigentlich klar ein Nutzungsrecht, und ob Du das vererben kannst hängt davon ab, wie das konkret in der Nutzungsvereinbarung geregelt ist.

  4. Genau deswegen meide ich es seit einiger Zeit wie die Pest, bei solchen Diensten einzukaufen. Ich mein, gerade Steam ist für PC-Spieler schon sehr angenehm, ein Steam Deck sehr geil, aber am Ende geht es nur um Profit. Gerade Valve scheint ja aktuell die heilige Kuh zu sein in der Community. Warum eigentlich!?
    Was bin ich froh, dass ich meine Musik mittlerweile DRM-frei in HiRes kaufen kann, meine 4K-Discs nach wie vor verlustfrei rippen (also Sicherheitskopien anfertigen) kann, und meine bevorzugten Spiele DRM-frei via gog.com zu erwerben sind.

  5. Naja, was Steam nicht weiß, macht Steam nicht heiß. Meine Zugangsdaten sind alle in einem Buch bei uns im Save und meine Frau darf nach meinem Ableben selbstverständlich damit schalten und walten, wie sie mag. Betrifft auch unser iTunes-Konto mit den knapp über 1.000 Filmen, die ich über die Jahre gekauft habe. Ich gehe nämlich schon davon aus, dass sie auch dann noch gerne mal einen Filmabend macht (und an mich denkt), bin ich nicht mehr.

  6. Nokiezilla says:

    Wen juckt das? Die Daten sind aufgeschrieben, kann dann jeder ran gehen sobald ich tot bin. Was Steam nicht weiß, weiß Steam halt nicht.

    • Jo. bis Du dann irgendwann doch persönlich Kontakt aufnehmen musst wie neulich meine Partnerin mit Payback, und Du dann trotz aller Erklärungen alles verlierst! Der Tag kommt, nur eine Frage der Zeit!

      • Nokiezilla says:

        Ja gut, mag sein kann da mit meinem 19j alten Ste Account nicht mit reden, kam noch nie vor.

      • JAIN: Wenn der „Erbe“ auch das eMailkonto des Logins erbt ist (und dann natürlich den Namen des Verstorbenen als Absender/Unterschrift weiternutzt) ist für den Anbieter kaum noch erkennbar, dass da eine andere natürliche Person dahintersteckt.

        Wenn ich z.B. für Kunden im Rahmen der Triage bei Anbietern anrufe heisse ich immer wie der Kunde (Firma, bei Privatkunden der Kundenname, bei Frauen bin ich der Mann/Bruder – und selbstverständlich ist das abgesegnet) und bis auf 1x (zu junge Stimme für einen 80-Jährigen) gab es dann nie Rückfragen/Probleme. Ohne landet man schnell bei der Ausrede „Datenschutz!!!“.

  7. Ich gebe zu, dass ich mir über das Thema bisher gar keine Gedanken gemacht hatte.
    Allerdings bezweifle ich, dass meine Kinder in einigen Jahren nach meinem Ableben wirklich interesse an diesen Spielen haben.
    Trotzdem ein Grund vermehrt auf GOP zu setzen.

  8. Oh je, du solltest dir auch mal die GOG Nutzerbedingungen durchlesen, die Unterscheiden sich nämlich IN KEINSTER WEISE von denen von Steam, BESONDERS im Hinblick auf die Auslegung dessen, dass es sich nicht um Eigentum handelt.
    Und was an Games bei GOG DRM frei ist, ist es auch bei Steam (Es ist aber GOG zu Gute zu halten, dass sie sich für DRM Freiheit einsetzen)
    Und vorbildlich, dass du den Freibeuter Schatz auch deinen Nachkommen hinterlassen willst 😉

    • Das mit der Antwortfunktion müssen wir noch üben, aber ich weiß schon, auf wen es gemünzt ist.

      Der Unterschied bei GOG ist, dass es dort in den Lizenzbedingungen wirklich nur darum geht, dass man mit dem Kauf keine Rechte zur Vervielfältigung oder zum Weiterverkauf erlangt, wie es mit *echtem* Eigentum sonst der Fall wäre. Soweit es einen selbst betrifft, bekommt man aber eine EXE-Datei als Download, von der man beliebig viele Sicherheitskopien anfertigen kann, die keinen proprietären Launcher und keinen Login benötigt, um zu funktionieren und wo das Spiel auch im Anschluss weder im Hintergrund laufende Zusatzsoftware, noch eine ständige Internetverbindung benötigt. Vor allem aber können Installer und Spiel einem nicht mehr weggenommen werden. Und natürlich ist denen dann auch egal, wenn der ursprüngliche Käufer verstirbt und der Account geschlossen wird – die gekauften Spiele bleiben spielbar.

      Das Gröbste, was GOG tun kann, ist, die Spiele aus dem Store zu nehmen wegen irgendwelcher abgelaufener Lizenzen, und rein theoretisch könnten sie sie dann auch aus den Bibliotheken der Kunden entfernen. Das wäre ohne Zweifel ein Mittelfinger, aber da man ja vorher genug Gelegenheit hat, sich die Installer runterzuladen und Backups davon anzufertigen, ist man dem nicht so ausgeliefert wie bei Ubisoft, EA, Sony, aber eben auch Valve.

      „Und was an Games bei GOG DRM frei ist, ist es auch bei Steam.“

      Nope, ist es nicht. Cyberpunk 2077, Witcher III, aber genauso Third-Party-Titel wie Fallout, Metro, Yakuza… all die sind bei Steam nicht DRM-frei. DRM ist nicht nur Denuvo und EAC. Wenn das Spiel sich ohne den Launcher nicht installieren oder starten lässt und dieser beim Spielen permanent mitlaufen muss, dann ist das auch schon DRM, nämlich das Steam-eigene. Das macht es ja so hirnrissig, sich (Einzelspieler-)Titel, die bei GOG erhältlich sind, trotzdem bei Steam zu kaufen – außer vielleicht, man ist strammer Linux-Gamer und darum auf Proton angewiesen, aber wie groß ist deren Anteil schon gemessen am Gaming-Markt insgesamt?

  9. Wird Zeit, dass die EU das gerade zieht.
    Mehr Piraten ins EU Parlament und die Sache wird geklärt.
    Pirat Patrick Breyer hat sich auch schon im EU Parlament dem „Spiel Server Abschalten“ Thema angenommen.

  10. Die Lizenz ist einem Konto zugeordnet, wie ihr selbst schreibt. Über meine Konten verfüge zu Lebzeiten ich und danach meine Erben aber ganz sicher nicht Steam. In so fern leuchtet es mir in keinster Weise ein, dass MEIN Konto nicht vererbbar sein soll.

  11. Ich glaube die Hinterbliebenen haben im Falle meines Ablebens ganz andere Sorgen als meine Games bei Steam. Also ganz ehrlich. Aber auch das spiegelt (mal wieder) den Zustand der aktuellen Gesellschaft wieder…

    • Für manche Generationen mag das merkwürdig klingen. Aber in einer Zeit, in der Werte mehr und mehr virtualisiert werden, ist die Frage, was nach dem Tod passiert, durchaus eine grundsätzlich wichtige Frage. Früher hat man die seltene Briefmarkensammlung, den Weinkeller oder das Tafelsilber geerbt. Heute können in digitalen Vaults so einige Werte schlummern, die im Zweifel verloren sind. Das muss eben geklärt werden. Und wie man an diesem Beispiel sieht, sind wir noch nicht durch.

    • Zu welchem Schluss man dabei kommt, hängt ganz wesentlich von zwei Aspekten ab:

      * Wer stellt sich diese Frage eigentlich?
      * Wer ist im Erbfall begünstigt?

      Je älter man wird desto häufiger denkt man auch selbst über den eigenen Tod nach. Das sind möglicherweise so banale Fragen wie: Liegt im Fall meines Todes irgend wo ein großer Haufen Geld und der Auftrag an einen Entrümpler, der meine Bude direkt leer macht, damit sich meine Angehörigen nicht durch meinen Müll wühlen müssen und dann dafür auch noch geradestehen müssen?

      Oder anders formuliert: Wer trägt eigentlich die Kosten wenn jemand stirbt?

      Vor ein zehn Jahren hat sich meine Mutter sehr damit abgequält, das Haus meines Großvaters auszuräumen. Helfen lassen wollte sie sich auf keinen Fall, und sie hat damit fast ein Jahr lang verbracht.
      Dann hatte sie vor vier Jahren einen Schlaganfall, und vier Wochen nach Beendigung der stationären Reha war sie persönlich beim Bestatter und hat von Leichenschmaus über Blumendeko bis Grabrede einen gigantischen Ordner ausgefüllt, sich eine Urne ausgesucht und dann 150% Anzahlung samt Überschussrückzahlungsvertrag mit mir als Begünstigten geleistet. Weil sie selbst der Meinung ist, dass ihre Hinterbliebenen im Fall ihres Todes möglichst keinen materiellen Quatsch organisieren müssen.
      Sie hat sogar im Kirchenbüro eine Tabelle hinterlegt: Abhängig vom Todesjahr möchte sie entweder ins Grab meiner Großeltern, oder aber das Grab meiner Großeltern auflösen und stattdessen selbst auf der Wiese im Friedhof begraben werden. Weil sie nicht möchte, dass ihr Tod für mich bedeutet, dass ich per 20-jährigem Vertrag lange Grabpflege betreiben muss.

      Wenn sich also jemand überlegt (und das ist ja das was im Screenshot steht) ob er selbst bestimmen kann dass der eigene Steam-Account im Todesfall an die Hinterbliebenen geht, dann ist gegen den grundsätzlichen Gedanken ja überhaupt nichts einzuwenden sondern gehört einfach irgend wie zu den völlig langweiligen Gedanken, die man sich evtl. macht, wenn man über den eigenen Tod nachdenkt.

      • verstrahlter says:

        Das ist irgendwie der bisher mit Abstand angenehmste Kommentar.
        Die meisten anderen zeigen übliche Ahnungslosigkeit / Desinteresse an den Belangen der Mitmenschen / fehlendes Verständnis wegen Tunnelblick / exklusive Besserwisserei.

        Sich heutzutage aus diesen Gründen einen Kommentar zu verkneifen wäre clever … aber wenn es gegen Andere geht, ist es für viele dann doch zu verlockend., fix loszuplappern, bevor das störende Brain reinkickt.

        Nette und viel leider zu seltene Abwechslung halt.

  12. Ich habe so das dumpfe Gefühl, dass mir das dann nach meinem Ableben auch irgendwie relativ egal ist…

  13. An meine Erben: Auf Sales warten und maximale Vorsicht bei Early Access, lernt aus meinen Fehlern!

  14. irgend ne pfeife stellt diese Frage dem Steam support der natürlich das antworten muss und das Internet geht riot.

    abgesehen davon das mich das weder heute noch in 50 jahren interessiert. wie genau will valve mich davon abhalten jemandem mein login zu geben? genau garnicht

  15. einfach_nur_Ich says:

    Ich weiß nicht, ob das wirklich ein Problem ist.
    Ich hoffe, dass ich noch min. 20-30 Jahre mache. Das was jetzt in meinem Account ist wird bis dahin niemanden mehr interessieren. Sicherlich wird da bei mir noch einigens hinzukommen, aber meine möglichen Erben haben inzwischen eigene Accounts und bei Steam kann man die Accounts ja auch teilen.

  16. Die Industrie will digitale Lizenzen als physische Gegenstände behandeln, wenn es um ihre Rechte geht – sprich, Kopieren wird dem Klauen gleichgesetzt – aber nicht, wenn es um die Rechter der Verbraucher geht, da besistz der Endbenuzter seine Kopie nicht, er leiht sie nur solange aus, wie der Anbieter lustig ist.

    Das wäre ein guter Fall für die EU, davon hätten wir viel mehr, als von der Öffnung des App Stores, von der evtl. nur große Player wie Microsoft und Epic profitieren werden.

  17. Schade, mein Steam Account wäre das Wertvollste in meiner Erbmasse.

  18. Bei Google ist das ohne Probleme möglich.

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