Sony mit neuem Patentantrag um den Weiterverkauf von Spielen zu erschweren
Sony hat in den USA ein neues Patent eingereicht, welches zukünftig zu großen Auswirkungen auf den Weiterverkauf von gebrauchten Spielen führen kann. Diese sind dem japanischen Konzern ein Dorn im Auge, schmälern sie schließlich ihre Einnahmen für den Verkauf neuer Spiele.
Im eingereichten Patentantrag beschreibt Sony ein Verfahren, in dem man jeden Datenträger mit einem RFID Chip ausstattet und diesen mit einer vorgegebenen ID an den Käufer und dessen Konsole bindet.
Vorstellbar wäre, dass Sony dieses Verfahren für die kommende Generation der PlayStation 4 nutzt. In dieser würde man ebenfalls einen Chip verbauen, der die Informationen auf den RFID Chip des Datenträgers schreibt und diesen somit an den ersten Käufer bindet.
Sobald ihr das Spiel/Video oder was auch immer dann weiterverkaufen wollt, wird der Datenträger in keinem anderen Abspielgerät funktionieren, da der Besitzer bereits eindeutig festgelegt wurde. Ein genaues technisches Verfahren zum drahtlosen Speichern der Informationen auf dem Datenträger beschreibt Sony nicht, aber NFC könnte ich mir hier gut vorstellen.
Natürlich ist der Antrag noch lange keine Entscheidung, dass Sony dieses tatsächlich in ihren Konsolen einbaut, schließlich landen viele technische Patente auch wieder in der Schublade, dennoch sollte man hier ein Auge darauf behalten.
In Europa kann ich mir einen solchen Einsatz sowieso nur schwer vorstellen, da Verbraucherschutzbehörden hier sicherlich Protest anmelden würden. Aber auch generell wirkt natürlich eine Konsole, auf der ich keine gebrauchten Spiele nutzen kann, für den Käufer weniger attraktiv. Daher wird man sich diesen Schritt bei Sony sicher gut überlegen. [via]
Ich meinte natürlich „konservativ“ und nicht „konventionell“ 😉 Sprich, selber noch etwas dem digitalen Zeitalter hinterherhinken (was auch viele Vorteile hat).
Ich bezweifle auch, dass das in der EU überhaupt zulässig sein dürfte.
Oracle hat doch vor ein paar Monaten am EU Gerichtshof gegen UsedSoftware (oder so ähnlich) verloren.
Da hat der Gerichtshof noch mal klar gemacht, das Software immer weiterverkauft werden darf. In dem Fall sogar, wenn die Lizenz immateriell und teil eines Volumenabkommens ist.
Microsoft hat sowas „gerüchteweise“ auch in der pipeline, macht euch da keine Hoffnungen, kann das wie gesagt leider momentan nicht mit einer quelle belegen, aber davon ist auszugehen..
Ich möchte jetzt nicht dieses Vorhaben verteidigen, da ich sehr gerne auf Gebrauchtspiele zurück greife, aber dieses System wird kommen und ist auch von den Entwicklern begrüßt…
Man vergleiche es mit Steam, iTunes, Netflix und ähnliches, dort kann man virtuelle Güter ebenfalls erwerben, jedoch nicht weitergeben, und leiden diese Portale unter diesem Geschäftsmodell? Nein. Genau dahin bewegen sich nun auch die Konsolenhersteller.
Klar werden einige Leute abspringen, aber die große Masse bleibt…
Im Prinzip verbietet Sony es seinen Kunden bestimmt gar nicht, die Spiele weiterzuverkaufen, das dürfen die gerne machen. Der Datenträger ist ja auch das Eigentum der Kunden.
Wenn Sony aber nicht durch Gesetze dran gehindert wird, kann der Käufer sein gebrauchtes Spiel dann halt nicht benutzen.
Man muss halt immer das Eigentum (also den Datenträger) und das Nutzungsrecht, welches man nicht weiterverkaufen kann, getrennt betrachten.
@George
Warum soll sich das nicht ändern? Also das Sony nicht mehr Spiele sondern Spass verkauft. Wenn ich ins Schwimmbad gehe nehme ich am ende auch keine Fliese mit. Im Kino kann ich auch nicht nach her Stunde raus gehen und sagen “ mein Kumpel schaut den Rest“.
Blizzard macht das doch schon ne ganze Weile so mit Ihren Spielen… Versuch mal Diablo 3 zu verkaufen… Ned wirklich einfach…
@FlyingT: Der Vergleich zum Schwimmband hinkt ja weil ich eben dort nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht habe. Es wäre auch etwas anderes wenn das Spiel eben WOW-like ein monatliches Abo wäre. Oder wenn z.B. das Spiel eine Online-Aktivierung benötigt und mein Key mit meinem Account verbunden wird, ich aber die Möglichkeit bekomme den Key wieder zu deregistrieren und so weiterzuverkaufen. Wenn ich aber ein Spiel bekomme wie früher dies nun aber plötzlich nur noch eine nicht weiterverkaufbare Dienstleistung darstellt, ist es für mich ein sehr schlechtes Angebot.
Das mit dem Kino habe ich nie so bedacht…sollte eigentlich tatsächlich auch möglich sein nach meiner Denke. 😀
easy ppl., sobald sowas durchgesetzt wird, wird es Leute geben, die diese Systeme umgehen wollen. Dann kann man sich den TrueBlueRFID-Cleaner für $99 aus China bestellen und die Discs auf Werkzustand setzen.
Aber ich stimme hier vielen zu: wird nicht gekauft.
DRM, Kopierschutz und Online-Kontrolle á la Origins werden versucht auf Konsolen durch zu setzen, da PC-Spiele aber im Vergleich leichter sind zu cracken als eine neue Konsole mit homebrew zu füttern, wird dies den PC wiederbeleben. So meine Hoffnung. Dann brauch ich auch keine PS4 für $799 für early-adopter. Für 800 ocken bekomme ich schon nen ordentlichen PC zum zocken zusammen. Ob ich dann aber Spiele mit penetrantem Kopierschutz und Datenkontrolle/ – krake kaufe – ich glaube eher nicht.
Die Zukunft heißt Indie, weil man zum Bruchteil des Preises der Tripple-A-Spiele ein ebenbürtiges – zumindestens Preis/ Leistung technisch gesehen – Erlebnis bekommt. Lüppt doch schon im App-Markt 😉
Wenn dann quasy schon Indie-Konsolen (Ouya) aus dem Boden keimen, sehe ich schwarz – vorallem für Sony, die sovieles schon falsch gemacht haben und Kunden wie mich vergraulen, in dem ich meine gekauften Blurays nicht abspielen kann, da ich meine PS3 nicht updaten möchte. Solche Filme schicke ich übrigens direkt wieder zurück – und bevor einer meckert: es sind bei mir zZ. Filme von Warner betroffen (Dark Knight Rises). Da Sony aber die Regeln für Bluray und 4K in der Hand hält, werde ich in Zukunft ne ordentliche Stange Geld sparen. Arrow to the knee, vom feinsten.
Mfg
es reicht doch schon wenn EA bei konsolen den online pass hat den man einlösen muss um online zu spielen oder für 10€ neu kaufen kann -.-
@Georg
Aber das ist doch das Problem, beim Schwimmbad akzeptiert man en temporäres Nutzungsrecht was nur für eine Person gilt. Das ist ganz normal und jeder ist damit einverstanden. Will man ja die Dienstleistung „Schwimmen“ kauft.
Warum man jetzt bei der Dienstleistung „Spiele spielen“, „Musik hören“ oder „Filme schauen“ das nicht akzeptiert ist mir völlig unbegreiflich.
Also abgesehen von Spielautomaten, das ich da für ein neues Spiel neues Geld einwerfen muss ist jedem klar, Konzerten und Kino, da versteht es wieder jeder.
Will = Weil
@FlyingT
Wieso Dienstleistung? Beim Spielkauf (physische Medium) handelt es sich um ein Nutzungsrecht und das ist was ganz anderes. Spiele gehören im selben Schublade wie Musik CDs und DVD/BD Filme und solches sind nicht am Player oder irgendwelche Konten gebunden. Deutsches Recht besagt das Nutzungsrechte weiter verkauft werden durfen. Ich meine es gab auch ein ähnliche Urteil mit OEM Software (in die USA wird OEM Software an die Hardware gebunden und in Deutschland darf es frei verkauft und auch weiterverkauft werden). Ich bin definitiv Pro Kopierschutz um Vervielfältigungen zu verhindern, aber Nutzungsrechte sollen übertragbar bleiben….
@American Baron
Zum OEM Urteil: Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass der BGH in seiner OEM-Entscheidung entsprechende vertragliche Modifikationen, die eine Weitergabe ausschließen, durchaus vorgesehen hat, wobei man davon ausgehen muss, dass derartige Vereinbarungen wohl direkt zwischen dem Nutzer und dem Hersteller getroffen werden müssen. ( quelle: Internetrecht-Rostock.de)
Es hat also mit dem Urteil nicht wirklich was zu tun, da auch nach dem Urteil noch Weiterverkäufer verhindert werden können.
Wäre ja auch komisch wenn ich das Nutzungsrecht an Spielen verkaufen darf, das nutzungsrecht am All You Can Eat Buffett aber nicht.