Schlichtungsanträge bei Post und Telekom im Jahr 2024 auf Höchststand

Die Bundesnetzagentur verzeichnet einen deutlichen Anstieg bei Schlichtungsverfahren im Bereich Post und Telekommunikation. Die aktuellen Tätigkeitsberichte für das Jahr 2024 zeigen, dass die kostenlosen Vermittlungsangebote der Behörde von Verbrauchern verstärkt genutzt werden.

Im Postbereich wurden 4.115 Anträge eingereicht, was einem Zuwachs von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Zahl markiert einen historischen Höchststand. Die Schlichtungsstelle konnte 3.162 Fälle abschließend bearbeiten und in 687 Fällen eine Einigung zwischen den Parteien herbeiführen. Aber mal Hand aufs Herz: Bedenkt man, was da täglich durchs Land geschickt wird, ist die Summe lächerlich.

Die Statistik zeigt, dass Probleme mit Paketzustellungen den Großteil der Beschwerden ausmachen. Mehr als drei Viertel aller Anträge betrafen diesen Bereich. Briefe und Päckchen waren mit jeweils rund sieben Prozent deutlich seltener Grund für Beschwerden. Der Verlust von Sendungen stellte mit 60,6 Prozent das häufigste Problem dar, gefolgt von Beschädigungen mit knapp 21 Prozent.

Im Telekommunikationssektor erreichte die Zahl der Schlichtungsanträge mit 2.534 ebenfalls einen neuen Höchststand seit Einrichtung der Stelle im Jahr 1999. Der Anstieg gegenüber 2023 betrug etwa zehn Prozent. Die Schlichtungsstelle bearbeitete 2.206 Verfahren und erzielte in 908 Fällen eine Einigung zwischen den Parteien.

Die Hauptgründe für Beschwerden im Telekommunikationsbereich waren Unstimmigkeiten bei Verträgen, die 35 Prozent der Fälle ausmachten. Technische Störungen waren in 23 Prozent der Anträge der Auslöser, während Rechnungsbeanstandungen zwölf Prozent der Fälle darstellten. Weitere Streitpunkte betrafen zu langsame Internetverbindungen, Probleme beim Umzug oder Anbieterwechsel sowie Anschlusssperren.

Die detaillierten Tätigkeitsberichte können auf der Webseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Im Telekommunikationsbereich bleibt die Teilnahme am Schlichtungsverfahren für beide Parteien freiwillig, was sich auch darin zeigt, dass in 576 Fällen die Unternehmen eine Teilnahme oder Weiterführung des Verfahrens ablehnten.

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