Samsung: TV soll sich laut Patent beim Zocken mitbewegen
Samsung hat sich ein Patent auf eine ziemlich interessante aber auch kuriose Idee gesichert: Für Hardcore-Gamer könnten die Südkoreaner einen TV vorstellen, der sich quasi passend zum Gameplay „mitbewegt“. Damit ist jetzt nicht gemeint, dass der Fernsehr losrennt, sondern dass sich ein Curved-Display entsprechend selbst zurechtböge, sollte man beispielsweise in einem Rennspiel mit Karacho durch die Kurven sausen. Die Grundlage für die Bewegungen sollen Indikatoren in den Spielen sein – also etwa die Tachoanzeige. Jene würde dann über die Software des TVs analysiert, um die Biegungen anzupassen.
Nun ja, der Plan klingt ja irgendwie spannend. Unweigerlich taucht bei mir allerdings dabei das Bild eines Fernsehers im Kopf auf, der quasi die ganze Zeit mit den Ohren Ecken wackelt. Samsung hält neben dem Zocken laut dem Patentantrag auch weitere Anwendungsgebiete für möglich – etwa TV-Übertragungen von Sportereignissen.
Eingereicht hatte Samsung seinen Patentantrag bereits im September 2015. Er wurde aber erst kürzlich durch das U.S. Patent & Trademark Office (USPTO) veröffentlicht. Angesichts der Tatsache, dass bereits konventionelle Curved-Bildschirme einen zweifelhaften Ruf genießen, dürfte die Zielgruppe für die im Antrag beschriebene Technik wohl eher klein sein. Spannend ist die Idee aber allemal.
Was genau steht eigentlich in solchen Patentanträgen? Nur die Idee oder auch deren technische Umsetzung? So mancher Antrag wirkt erstmal so wie „das ist ne nette Idee, wir patentieren das mal und vielleicht macht das später mal jemand und dann muss er es lizenzieren“. Wenn das wirklich so ist, steht das Patentsystem der Entwicklung aber mächtig im Weg.
Ich vermute auch, dass eher ein „wir patentieren die Idee schnell, bevor es ein anderer macht“ ist. Ob sie es umsetzen können oder überhaupt wollen, ist dann noch was anderes. Die Zielgruppe dürfte da überschaubar sein.
Patente schützen entgegen der landläufigen Meinung keine Ideen sondern Erfindungen. Wichtig ist die Implementierung, die technische Umsetzung. Ob sie es umsetzen können oder nicht steht im Patentantrag. Und ob diese Implementierung schützenswert ist erfährt man wenn der Antrag durch ist.
@Kalle
In Deutschland mag Dein Kommentar stimmen, aber in den USA kann man meines Wissens auch reine Ideen, ohne Schilderung der „Technizität“, schützen lassen.