Sammelklage gegen ExtraEnergie: Ab sofort könnt ihr euch anmelden

Der Verbaucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen den Energieanbieter ExtraEnergie gestartet. Ab sofort könnt ihr euch anmelden, wenn ihr Betroffene seid. Im Rahmen der Klage wollen die Verbraucherschützer Rückzahlungen an die Kunden des Unternehmens erwirken. Streitpunkt: Die ExtraEnergie GmbH hatte im Juli 2022 die Preise für Strom und Gas massiv angehoben – sogar bei geltenden Preisgarantien.

Es ergaben sich Erhöhungen um teilweise mehr als 200 %. Zur ExtraEnergie GmbH gehören Anbieter wie ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie und Prioenergie. Nach Ansicht des vzbv seien die Preiserhöhungen des Anbieters auch in Fällen ohne Preisgarantie unzulässig gewesen. Ihr könnt euch jedenfalls kostenlos ins Klageregister eintragen lassen, um euch anzuschließen. Eure möglichen Ansprüche können dann auch nicht mehr verjähren. Weitere Informationen dazu gibt es auf dieser Site. Je nach Fallkonstellation sind Rückzahlungen von mehreren tausend Euro denkbar.

Der vzbv vermutet, dass mehr als 100.000 Verbraucher von den genannten Preiserhöhungen betroffen gewesen sind. Warum waren die Erhöhungen mutmaßlich rechtlich unzulässig? ExtraEnergie verwies als Begründung nur pauschal auf gestiegene Beschaffungskosten. Das reiche aber nicht aus, um sie Anstiege zu rechtfertigen. Obendrein sei so oder so bei Preisgarantien so eine Erhöhung nicht rechtlich haltbar. Bereits im Frühjahr hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ExtraEnergies Begründung für das Brechen der Preisgarantien dann auch als nicht tragfähig bezeichnet (Urteil vom 23. März 2023; Aktenzeichen I-20 U 318/22).

ExtraEnergie reagiert mit Inkassoschreiben

Laut vzbv habe ExtraEnergie aber dennoch weiter versucht, seine Forderungen durchzusetzen, teilweise auch mit Inkassoschreiben. Dabei will man Druck aufbauen und auch die mit den Inkassoverfahren verbundenen Kosten, teilweise im dreistelligen Bereich, den Kunden aufbürden. Hier dürfte es noch sehr spannend werden, wie die ganze Sache am Ende ausgeht.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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14 Kommentare

  1. Herr Hauser says:

    Ist es nicht eher eine Musterfeststellungsklage?

    https://www.sammelklagen.de/faq/allgemein#hintergrund

  2. Das hört sich nicht so an, also ob eine Sammelklage am Ende des Tages – im Sinne von: Geld kommt auf mein Konto zurück – erfolgreich sein wird. Wenn sie im großen Stil verlieren, und danach sieht es aus, werden sie Insolvenz anmelden. Wenn du dann 5 Prozent deiner Forderung ausgezahlt bekommst, ist das fast der Hauptgewinn. Wenn ich Kunde wäre, würde ich das abwarten. Erst wenn Post vom Gericht im bunten Umschlag ins Haus flattert, muss man SCHNELL reagieren. Etwaige Mahnschreiben von Anwälten in dieser Sache sind nur bedrucktes Papier.

    • SCHNELL == innerhalb der im Schreiben angegebenen Frist (waren das 10 oder 14 Tage)?
      Wer es auf eine Klage ankommen lassen will muss das Schreiben des Gerichts abschlägig bescheiden und fristgerecht zurücksenden oder einwerfen.

  3. KrosseKrabbe says:

    Dachte in Deutschland gibt es keine „Sammelklagen“ sondern nur „Musterfeststellungsklagen“?

  4. Ich hatte Ende 2021 einen Stromvertrag mit 24 Monaten Preisgarantie abgeschlossen. Dieser lief Ende 2023 aus. Ich habe in der gesamten Zeit den vereinbarten Preis (knapp 25 Cents) gezahlt.

    Wenn der Anbieter während dieser Zeit den Preis erhöht hätte, hätte ich dies abgelehnt. Wenn er eigenmächtig den monatlichen Abschlag erhöht hätte, hätte ich die Lastschriften zurückgehen lassen und den vereinbarten Betrag manuell überwiesen. Einer Inkassobude oder einem Anwalt hätte ich erklärt, dass wir uns gerne vor Gericht treffen können und die Butze bis dahin von mir genau das bekommt, was vereinbart wurde.

    Ein Zustand, in welchem ich „geschädigt“ worden wäre, wäre zu keinem Zeitpunkt eingetreten, und mir erschließt sich nicht so recht, wie das bei offenbar -zig Tausend Leuten passiert sein kann. Es geht hier ja offenbar nicht um Fälle (und DAS wiederum wäre natürlich auch bei mir denkbar gewesen), dass der Anbieter den Vertrag dann einfach irgendwann kündigt und nicht weiter liefert. In diesem Fall hätte ich ihn dann proaktiv auf Vertragserfüllung verklagt.

    Hier geht es ja aber offenbar um Fälle, wo Menschen dem Anbieter dann tatsächlich mehr gezahlt haben und das jetzt zurückhaben wollen. Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie ein solcher Zustand bei bestehender Preisgarantie eingetreten sein kann, es sei denn, jemand hat halt wirklich so gar keinen Plan…

    Angesichts der überaus geringen Rate an Menschen, die überhaupt den Stromanbieter wechseln, wäre ich davon ausgegangen, dass das dann zum größten Teil einigermaßen gut informierte Verbraucher sind. Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass es hierzulande weniger als 10% sind, die überhaupt einen alternativen Stromanbieter nutzen. So war es vor Kriegsbeginn, und es ist wohl heute nicht wesentlich anders. Das ständige Gejammere, dass alles immer teurer wird und man sich nix mehr leisten kann, wird durch sowas (und durch viele andere Dinge) ein wenig relativiert… 😉

    • Naja, du scheinst Bock und die Zeit zu haben, dich mit so einer Truppe auseinanderzusetzen. Hätte ich nicht. Ich hätte maximal auf Vertragserfüllung gepocht und ggf. von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Alles andere wäre zu stressig.
      Hatte grade erst den Stress mit einem großen Gaslieferanten, weil die es nicht gebacken bekommen haben, den Wechsel durchzuführen. Dadurch bin ich in der Hauptheizphase wieder beim Grundversorger gelandet und habe so f. 2 Monate 280 Euro Mehrkosten gehabt. Nach langem hin und her ist der Versorger (der telefonisch kaum zu erreichen ist, wenn nur ein Callcenter mit Mitarbeitern, die keine Ahnung haben, auf Mails wurde nur der Eingang bestätigt, danach kam wochenlag nichts mehr) bereit, und erstattet mir die zusätzlich entstandenen Kosten von ca. 280 Euro. Erstaunlich, aber ich verstehe jeden, der sich schon mal mit einer solchen Truppe rumärgern musste, dass er da keinen Bock drauf hat.

      • ExtraEnergie reagiert nicht Mals auf eMails, da bist du also besser dran 😉

        Es geht @BigBlue007 ja nicht um „Bock und Zeit“, da reicht ja wirklich ein Klick im OnlineBanking auf „Lastschrift widersprechen“ und eine normale, manuelle Überweisung – eigentlich sogar eine erneute Anpassung (zurück) der Abschläge im Online-Portal. Dazu ggf. ein Einzeiler mit Begründung, auf die dann nie eine Antwort kommt.

        ExtraEnergie ist spätestens seit der Energiekriese ein absoluter Saftladen, bin froh, mittlerweile alle Bekannten in andere Verträge bekommen zu haben und die zu viel gezahlten Abschläge sind auch alle zurück. Thema ist hier erledigt.

      • Für Dich ist es „Bock und Zeit haben“, für mich ist es einfach nur „mein Recht durchsetzen“… 😉 Aber da scheine ich wohl tatsächlich zu einer Minderheit zu gehören, die das so sieht.

        Bisher bin ich damit ausgesprochen gut durch’s Leben gekommen, vor allem, wenn ich bedenke, wer im Laufe der Jahre so alles unberechtigterweise was von mir wollte und nicht bekommen hat.

        Sky (damals noch Premiere) wollte z.B. mal Geld für einen zurückgesandten und angeblich nicht angekommenen Receiver.

        Sixt wollte mal Schadenersatz für einen angeblich von mir verursachten Schaden an einem Miettransporter.

        Saturn wollte einen defekten TV nicht zurücknehmen.

        PayPal wollte mal Geld von mir, weil ein Käufer mich betrügen wollte.

        Usw. usf..

        Allen Fällen gemeinsam ist, dass natürlich auch bei mir versucht wurde, mit Inkassobuden und Anwälten Druck aufzubauen – was bei mir halt leider nicht funktioniert. Wenn man lange genug wartet und nur reagiert, wenn es tatsächlich nötig ist, erledigen sich diese Dinge dann fast immer mit minimalem Aufwand. Eigentlich ist der einzige „Aufwand“, den es braucht, seine Rechte zu kennen und zu wissen, wie man mit diesen Themen umzugehen hat. Mehr ist es eigentlich gar nicht.

        Vor Gericht war ich bisher 2x – beide Male habe ich vollumfänglich Recht bekommen. Saturn z.B. hat den Fernseher zurücknehmen müssen und sämtliche Verfahrenskosten tragen müssen. Die meisten Leute denken so nach dem Motto „mit so einer riesigen Bude wie Saturn legt man sich nicht an, die gewinnen doch sowieso“. Und das ist halt Quatsch. Wenn man TATSÄCHLICH im Recht ist (und ich verfolge solcherlei Dinge nur, wenn ich mir extrem sicher bin, im Recht zu sein), dann gewinnt man auch gegen so eine Bude wie Saturn. Mal ganz abgesehen davon, dass deren Rechtsabteilung das mit weitem Abstand Inkompetenteste war, was ich in diesem Bereich je erlebt habe… 🙂

        Letztlich ist es auch egal, wie aufwändig es ist – ich persönlich kann sehr viel leichter damit leben, ein ganz klein wenig Lebenszeit in solche Dinge zu investieren, als wie wenn ich das Gefühl haben müsste, dass mich jemand verarscht hat und damit durchkommt. DAMIT kann ich nicht leben. Aber auch dieses Problem werden viele andere nicht haben, da sie mangels entsprechender Kenntnisse gar nicht wissen, ob und wann sie verarscht werden… 🙂

        • >>Für Dich ist es „Bock und Zeit haben“, für mich ist es einfach nur „mein Recht durchsetzen“… Aber da scheine ich wohl tatsächlich zu einer Minderheit zu gehören, die das so sieht.

          Die meisten Kunden von Energielieferanten nehmen deren Handeln als „gottgegeben“ hin. Man scheut den Streit mit dem Energielieferanten, weil man mal gehört hat, man könne auf eine „schwarze Liste“ kommen und würde in der überteuerten Grundversorgung hängen bleiben. Außerdem sind sich ja viele ganz sicher, dass die Aufsicht durch die zuständigen Behörden funktioniert. Der Energielieferant wird sich schon nicht rechtswidrig verhalten.
          Meldungen über Zoff mit dem Energielieferanten wirken sich leider auch auf den Wechselwillen aus. Einen Rechtsstreit scheut der „Deutsche Michel“ in den meisten Fällen. Genau darauf setzen unseriöse Geschäftemacher, nicht nur bei der Energielieferung.

        • Du bist ein ganz Toller – nein, ich würde sogar sagen, der Beste, den wir haben! Nicht nur weißt du ganz genau, wie man alles richtig macht, du lässt uns sogar noch daran teilhaben.

          Die, die das nicht gebacken kriegen, sind eigentlich selber Schuld. Eigentlich sollten wir das Gerichtssystem abschaffen, denn wenn einfach immer alle alles richtig machen würden, dann müsste man sich ja gar nicht streiten!

          Ach, wäre das nicht ein Traum, wenn einfach alle so wären, wie du.

          Herzlich Willkommen in der Realität 🙂

        • „Für Dich ist es „Bock und Zeit haben“, für mich ist es einfach nur „mein Recht durchsetzen“…“

          Wenn Sie sich die Prozessrisiken leisten können ist das gut und (insb. @ Mr. T und Seb) nützlich für die Gesellschaft (nur hinreichender Widerstand (== Aufwand/Risiko) hält Turbokapitalisten von systematischem Rechtsbruch zur Gewinnsicherung oder gar -maximierung ab!).
          Wählen Sie aber ihre Kämpfe weise (passen Sie auf, sich nicht in sinnarmen Kämpfen zu verschleissen). So etwas macht man nur bis zu einer gewissen Grenze ‚ungestraft‘ (Ausnahme: Recht erstreiten als (einziges) Hobby).

  5. Energiefresser says:

    Das Problem ist ja, dass trotz Kürzung der Abschläge die überhöhten Energiepreise trotzdem berechnet wurden. Daher macht für mich eine Klage schon Sinn und sei es nur, damit diese Machenschaften aufhören oder zumindest den Firmen klargemacht wird, dass sie nicht über dem Gesetz stehen. Energieversorger neigen nämlich im erheblichen Maße dazu. Auch wenn das Resultat ist, dass man wegen einer Insolvenz nichts bekommt, ist doch die Genugtuung da, dass es sich andere vielleicht überlegen, genauso zu reagieren.

    • Sinnvoller ist da mMn, der Gegenseite die Initiative zu überlassen.
      Zahlen Sie nur den vertraglich geschuldeten Betrag (selbst ausrechnen) und lassen Sie das Gegenüber seine Mahnprozesse abwickeln. Regieren müssen Sie erst auf das Schreiben vom Gericht und danach erst wieder, wenn er tatsächlich Klage erhebt (wieder ein Schreiben vom Gericht im gelben Umschlag).

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