Recht auf Vergessenwerden: Google prüfte bereits über 1 Million Links, löscht nicht einmal die Hälfte

artikel google logoGoogle hat neue Zahlen veröffentlicht, die einen Einblick in die gelöschten Suchergebnisse geben, welche basierend auf dem Recht auf Vergessenwerden entfernt wurden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof 2014 musste Google eine solche Möglichkeit einräumen. Eine Löschung kann für Links zur eigenen Person beantragt werden. Google muss dann entscheiden, ob eine Löschung in Frage kommt, denn die Löschungskriterien sind recht schwammig. Dies führt wohl auch zur recht hohen Nicht-Lösch-Quote, insgesamt werden nämlich nur 42 Prozent der Links von Google entfernt.

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Insgesamt prüfte Google bisher 1,234 Millionen Links, die sich aus 348.085 Ersuchen ergaben. Interessant sind hier nicht nur die Zahlen für Deutschland, sondern gerade die für Spanien. Ein Spanier zog seinerzeit ja vor Gericht, um diese Löschung durchzuboxen, die Google nun so viel Mehraufwand verursacht. In Spanien wurden aber gerade einmal 37,2 Prozent der angefragten Urls gelöscht, zudem ist die Zahl der Ersuchen mit 33.106 deutlich unter der anderer Länder.

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In Deutschland gab es seit dem Urteil 60.198 Ersuchen, die 220.589 Urls beinhalteten. Von diesen wurden 48,2 Prozent entfernt, also mehr als im Durchschnitt. Auch die am meisten betroffenen Webseiten listet Google auf seiner Übersichtsseite zum europäischen Datenschutzrecht auf. Am häufigsten wurden Links zu Facebook entfernt, über 10.000 sind es auf der Seite. Ebenfalls weiterhin vorne mit dabei ist Profileengine und auch Google Groups.

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Google gibt zudem Beispiele, in welchen Fällen Löschungen vorgenommen werden. Gleich das erste Beispiel zeigt die Absurdität des Ganzen. Ein Artikel wurde entfernt, weil er den Kriterien entspricht. Die betroffene Seite berichtet dann darübe rund auch dieser Artikel muss entfernt werden. Allerdings eben nur aus der Google-Suche, nicht von der publizierenden Webseite selbst. Auch wenn der neue Link ebenfalls entfernt wurde, wurde das Augenmerk erst einmal wieder auf „alte Kamellen“ gelegt.

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Ein Kommentar

  1. Hmmm, irgendwie finde ich die ganze Regelung immer noch skurril und unsinnig. Das wäre genauso, als müsste eine Fernsehzeitung kritische Beiträge aus der Programmübersicht entfernen. Die Sendung läuft aber dann trotzdem.
    Tja, was unsere Gerichte so entscheiden…

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