Preisangaben auf dem Prüfstand: Gericht stoppt irreführende Rabatte von Amazon

Wer bei großen Rabatt-Aktionen wie den „Prime Deal Days“ von Amazon einkauft, erwartet echte Schnäppchen. Doch wie „echt“ sind die angezeigten Rabatte wirklich? Eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun zu einem Urteil des Landgerichts München I geführt, das die Werbepraktiken des Online-Händlers in ein kritisches Licht rückt. Die Entscheidung (Az. 4 HK O 13950/24) befindet die bisherige Rabattwerbung von Amazon als rechtswidrig.

Im Zentrum des Verfahrens steht eine Regelung, die für mehr Klarheit bei Preisnachlässen sorgen soll: Gibt ein Händler eine Preissenkung an, muss er als Vergleichswert den niedrigsten Preis nennen, den er selbst in den vergangenen 30 Tagen für das Produkt verlangt hat. Diese Vorschrift soll verhindern, dass Verbraucher durch unrealistische Preise getäuscht werden.

Genau gegen diesen Grundsatz hat Amazon nach Ansicht des Gerichts aber verstoßen. Die bei den „Prime Deal Days“ prominent beworbenen Nachlässe, oft in Form von Prozenten neben einem durchgestrichenen Preis, bezogen sich nicht auf den niedrigsten 30-Tage-Preis. Stattdessen nutzte das Unternehmen als Referenz entweder die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers oder einen vagen „mittleren Verkaufspreis“. Beide Werte spiegeln aber nicht zwangsläufig den tatsächlichen, vorherigen Marktpreis bei Amazon wider.

Das Landgericht stufte dieses Vorgehen als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und die Preisangabenverordnung ein. Insgesamt wurden drei Werbemethoden als irreführend bewertet:

  • Die Angabe eines prozentualen Nachlasses auf die UVP, da dies fälschlicherweise den Eindruck erweckt, der Preis sei zuvor bei Amazon auf Höhe der UVP gelegen.
  • Die Verwendung eines „Statt“-Preises, der sich auf einen nicht nachvollziehbaren „mittleren Verkaufspreis“ stützt, anstatt auf einen eigenen, früheren Verkaufspreis.
  • Die Nutzung des Begriffs „Rabatt“, der laut Gerichtsurteil immer eine Reduzierung des eigenen, früheren Preises andeutet, auch wenn er sich tatsächlich nur auf die UVP oder andere externe Werte bezog.

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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28 Kommentare

  1. Awo. Jetzt wird in Revision gegangen und in drei Jahren sehen wir uns vorm BGH wieder. Danach klagt man irgendwo in der EU. Und selbst wenn macht man einfach munter weiter. Ist doch alles wurscht. Die Macht der Konzerne ist unendlich.

  2. Ich schätze es gibt keine Strafe, weil zuvor keine Rechtswidrigkeit festgestellt wurde. Erst wenn Amazon die Vorgabe nicht umsetzt.

    Das Chrome Plugin zur Preisüberwachung von Amazon kann ich sehr empfehlen.

    • Jemand Anders says:

      Es gibt andere Vergleichsportale, die besser sind. Idealo, geizhals, etc.. dort sieht man die Preisentwicklung im letzten ~1 Jahr

      • Mit „Keepa“ kann keines der Vergleichsportale im Bezug auf Amazon mithalten. Gibt’s für alle Browser (Firefox, Safari…).

    • Ich sage nur „Keepa“ als Chrom Plugin – zeigt dann auf jeder Amazon Produktseite den genauen Preisverlauf. Top!

  3. Primeday war so was für den Ar…. Media Markt hatte deutlich bessere Rabatte. Ich habe nicht gekauft am Primeday. Tatsächlich wurden Preise als rabattiert angezeigt, die so schon eine weile bepreist waren. Ich habe einiges im Warenkorb, das ich schon längere Zeit beobachte. Da war nichts günstiger als sonnst.

    • So allgemein kann man es nicht sagen
      Prime gab es (zumindest bei mir) mal wieder gratis (für 30 Tage)
      Bestellt hatte ich
      Google Pixel 9a: 428,90€
      Transparente Hülle für das Pixel 9a: 7,22€
      Der Mediamarkt ist beim Handy mitgezogen, bei den Hüllen nicht
      Bei Amazon kann man Payback nutzen
      218 reguläre Punkte
      856 Punkte (Coupon 5 Fach Smartphone und Zubehör)
      Also 1074 Punkte bzw. 10,74€ (Die Punkte sind in meinem Payback Konto sichtbar aber noch gesperrt, bei Amazon Käufen sind diese erst nach 6 Wochen nutzbar, bzw. auf das Konto auszahlbar)

      Also hat mich das Pixel 9a mit einer Schutzhülle 425,38€ (428,90 + 7,22 – 10,74) gekostet, ein vergleichbares Angebot hatte ich zumindest beim Prime Day nirgendwo gesehen.

      Aber kommt natürlich immer drauf an was man genau will / braucht

      • Genauso sollte man Preise vergleichen. Dieses Urteil zielt aber vermutlich auf erheblich weniger intelligent Kunde ab.

  4. Das ist ja noch eine der harmloseren Sauerreien, die Amazon seit Jahren praktiziert. Es gibt da bsp. eine recht aktuelle Podcast-Folge vom SWR, in der fanz andere Dinge geschildert werden: https://www.swr.de/swrkultur/wissen/preistreiber-amazon-wie-die-online-plattform-produkte-teurer-macht-100.html

    Hörenswert.

    • Mir stellt sich immer die Frage wieso Kunden bei vergleichen von realen Preisen so versagen.

      • Verstrahlter says:

        Das klappt im lokalen Handel mit einem klaren Vergleichspreis auch nicht, weil man da plötzlich im Lesen versagt, oder ndere usreden hat.

        Grundsätzlich liegt das Problem aber vermutlich tiefer, weil man keine vertrauenswürdigen Quellen erkennen & zuordnen kann.

        Wenn z.B. Amazon etwas behauptet / in die AGB schreibt, ist das für manche Gesetz ((il)legal und so), Stellenwert und Bedeutung real und offiziell erlassene Gesetze will man dagegen nicht kapieren.

        Auf Influencer hört man auch viel lieber, statt auf nicht rein an Verkauf & Gewinn interessierte Fachleute.

        Lerneffekt gibts oft auch keinen, weil nach dem Versagen meist die Diskutiererei losgeht, wieso man ja eigentlich doch immer Recht hat …

  5. Ich hatte mehrere Artikel auf meiner Wunschliste welche an den Prime Deal Days auf den Cent genau dasselbe gekostet haben, obwohl zusätzlich ein hoher Rabatt angezeigt wurde.

    • Jemand Anders says:

      Ich hatte meine Produkte am Prime Day gekauft und insgesamt statt 650 Euro nur 450 Euro bezahlt. Scheint an den Produkten zu liegen. Und es waren keine Amazon eigenen Produkte in meinem Warenkorb.

    • Bei jedem Produkt auf Amazon steht genau links von Preis der Rabatt und unter drunter klein der UVP Preis. Wenn dein Produkt weiterhin das gleiche gekostet hat wurde es einfach nicht noch mehr rabattiert.
      Vielleicht ist Amazon gar nicht der billigste Anbieter? Kennst du überhaupt die Marktpreise der Artikel deiner Wunschliste?

  6. Bei Mediamarkt steht schon seit einiger Zeit immer auch der niedrigste (Angebots-)Preis der letzten 30 Tage mit dabei und das nicht versteckt.. Das ist dann zumindest etwas transparenter, da man den Vergleich zu den letzten 30 Tagen hatte.

    • der ist schon länger gesetz, hab den nur durchs edeka prospekt gemerkt, weil alle anderen sich doof stellten

      • Jemand Anders says:

        Richtig, das Gesetz gibt es für stationäre Händler schon länger. Dennoch wird es nicht viel bringen. Gehen die Preise eben 31 Tage vor dem PrimeDay nach oben…

    • Mediamarkt hatte relativ schnell nach der Einführung der PAngV darauf reagiert und das eingeführt. Das ist jetzt drei Jahre her und mich hat schon die ganze Zeit gewundert, warum Amazon einfach weitermachen kann mit ihren teilweise ausgedachten Rabatten.

  7. Ich wünschte mir, dass einfach alle Händler ganz transparent angeben müssten, wie viel das Produkt am günstigsten Zeitpunkt innerhalb der letzten beispielsweise 30 Tage gekostet hat. Machen heute ja schon einige Händler, hat aber super viele Lücken, so wie es jetzt gehandhabt wird. Bei Zalando macht es beispielsweise einen unterschied, ob man ein Produkt über den Wunschzettel anklickt oder durch die Suche. Und genau so steht dort oft nicht, dass es wie bei so vielen Online-Händlern üblich ein Rabattcode gab, der dann 20 % oder so auf den Preis noch gab.

  8. André Westphal says:

    Da möchte ich übrigens mal GOG loben, die sich bei PC-Spielen am übersichtlichsten schon lange an genau diese Vorgabe halten. Da sieht man immer deutlich den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage.

    • randomuser833 says:

      Bei den Apothekerpreisen kein Wunder. Da kann es ja nur günstiger werden.

    • Stefan Nossek says:

      …und nicht zu vergessen: es ist DEIN Spiel nach dem Kauf.

      Ansonsten prüfe ich den Preisverlauf bei Einkäufen über 50 Euro immer bei Geizhals. Einfacher gehts nicht – da braucht man auch keine Fake-Rabattschlacht abwarten.

  9. Otakufrank says:

    Also ich finde den Otto Versand mit diesen Superhohen UVP Preisangaben noch viel schlimmer. Was es da so an angeblichen Angeboten bei sogenannter weisser Ware gibt, ist schon sehr fragwürdig.

  10. Sowas fällt mir bei anderen Anbieter auch öfter auf . Auf die Anzeige „letzter niedrigster Preis “ kann man sich null verlassen . Habe eine Lederjacke gekauft für 325 Euro dahinter in Klammern UVP 525 . nicht mal eine Woche später war diese Jacke wieder mal Bestandteil eines weitern Sales ( die ändern sich gefühlt alle paar stunden ) und bei diesem Sale stand hinter dem Preis nicht mehr UVP sondern letzter niedrigster preis 525€.

  11. Ich nutze das Keepa Plugin für den Firefox , da kann man die Historie ganz gut abschätzen.

  12. Die 19% MWST Aktion war für den Arsch, die Preise wurden vorher angehoben. Bei Amazon hat es sich für mich gelohnt, hatte einen Artikel im Visier der vorher immer um 400€ lag, am Prime Day 260, jetzt kostet er wieder 439

    • Den G5 von LG 65″ hatten MM tatsächlich für einen sehr guten Kurs (da gab es noch 400€ Cashback von LG) da wäre man auf knapp 2.200€ als Endpreis gelandet. Ich hatte leider schon gekauft (Cashback ist mittlerweile eingetroffen).

  13. Na endlich… Ich hatte mich schon gefragt warum da noch keiner geklagt hat. Wann Amazon das umsetzt steht natürlich auf einem anderen Blatt. Sie werden vermutlich durch alle Instanzen gehen und sei es nur um zu verzögern.

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