Polizeiliche Analyse-Software „Bundes-VeRA“: Einführung gescheitert

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Im Ausschuss für Inneres und Heimat haben sowohl die CDU/CSU als auch die AfD erfolglos versucht, die Einführung der Polizei-Software „Bundes-VeRA“ durchzusetzen. Der Antrag der CDU/CSU wurde von den Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie den Gruppen Die Linke und BSW abgelehnt, wobei nur die Unions- und die AfD-Fraktion dafür stimmten. Der Antrag der AfD fand keine Zustimmung außer von der eigenen Fraktion und wurde von allen übrigen Parteien und Gruppen abgelehnt.

Die CDU/CSU möchte, dass die Bundesregierung dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei die Nutzung der umfassenden Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zur Bekämpfung schwerer Kriminalität erlaubt. Darüber hinaus soll die Bundesregierung eine Anforderung der schon entwickelten Software „VeRA“ stellen, sodass die Länder diese für ihre Landespolizeien ohne große Zusatzkosten nutzen können.

Die AfD verlangt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2023, dass ein Gesetzesentwurf vorgelegt wird, der den Einsatz von „Bundes-VeRA“ mit der Software von Palantir ermöglicht. Weiterhin soll die Bundesregierung laut AfD die Sicherheits-Software von Palantir unverzüglich den Bundesbehörden, dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt bereitstellen.

VeRA wurde bereits im letzten Jahr durch das Fraunhofer-Institut getestet, datenschutzrechtliche Bedenken soll da keine gegeben haben. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationssicherheit hatte im April eine Stellungnahme abgegeben:

Das Ziel von VeRA und vergleichbaren Systemen von Palantir liegt darin, umfassende Polizeidaten aus verschiedenen Quellen zu integrieren, zu vernetzen und zu analysieren. Anwender können je nach Anforderung verschiedene Datenbanken und Plattformen einbinden. Neben den üblichen polizeilichen Datenquellen wie Vorgangsbearbeitungssystemen und Polizeiinformationssystemen, wie zum Beispiel INPOL-Zentral, besteht auch die Möglichkeit, externe Datenbanken in die Analyse einzubeziehen, darunter solche des Einwohnermeldeamtes und des Kraftfahrtbundesamtes.

Polizeiliche Datenbanken speichern Informationen nicht nur über Personen, die aktuell oder in der Vergangenheit im Fokus polizeilicher Ermittlungen standen, sondern auch über Personen, die zu keiner Zeit einem strafrechtlichen Verdacht unterlagen. Auch unbeteiligte Dritte, wie Opfer, Informanten, Zeugen und Personen, die Anzeigen erstatten, werden erfasst. Diese Informationen können besonders heikel sein, beispielsweise elektronische Vernehmungsprotokolle von Opfern sexueller Gewalt.

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12 Kommentare

  1. Interessant wenn das nächste Mal jemand fragt, warum es keine einheitliche Lösung gibt und warum jede Behörde ihre eigene Software stricken lassen muss.
    Das mit dem unbefugten bzw. unnötigen Datenzugriff verstehe ich, gab es z. B. in Berlin, aber da flog es dank Zugriffskontrolle auf. Nicht dass jemand denkt, die Mitarbeiter könnten sich den ganzen lieben Tag lang ungestraft und ohne Grund durch Personenprofile und Protokolle klicken.

    • Die Abfragen gab es aber trotzdem und die Infos wurden weitergeleitet, der Schaden ist also entstanden. Und wie viele unbefugte Zugriffe wurden wohl nicht bemerkt weil es keine Medienwirksamkeit gab die zu Nachforschungen angeregt haben. Dass die Polizei einen gewissen Rechtsdrall hat sollte inzwischen auch bekannt sein, das Missbrauchspotential mit der aktuellen politischen Entwicklung ist also gewaltig.

      • Stimme Dir mit dem ersten Teil zu – trotzdem keine Lösung bzw. was sonst?
        So Behauptungen wie nur mit Rechtsdrall halte ich grundsätzlich für einseitig – in Berlin ist jeder zweite Polizist sichtbar mit „Mihigru“, „früher“ war die Berliner Polizei generell „SPD“.

    • paradoxus says:

      Das stimmt, aber die Zunahme der Abfragen wegen irgendwelcher Nichtigkeiten bundesweit ist auch Fakt, wie auch die irre Zunahme an Kontoabfragen zB durch die Finanzämter. A propos, soweit ich weiß hat das FA Potsdam mal zugeben müssen, dass seine Sachbearbeiter sich munter durch die Steuererklärungen in der Nachbarschaft geklickt haben. Einfach aus Neugier, was x oder y so verdienen. Da gab es eine wachsweiche Entschuldigung und fertig. Sprich: a) unterschätze nie die Menschen und ihre Neugier, b) je weniger Daten erhoben oder zusammen geführt werden, desto besser. Zumal ich denke, dass die öffentliche Sicherheit von einer Zusammenführung nur marginal profitiert. Die „Kleinkriminalität“, die mich und meine Familie im zb ÖPNV etc. beeinträchtigt (Besoffene, Aggros, Messer, Diebstahl usf.) kriegt man nur durch mehr man power vor Ort und strikter, schneller, harter Aburteilung (und meinetwegen ein paar Knäste mehr) in den Griff.

  2. Halt weiter wie bisher. Hat ja auch geklappt. Man muss halt Risiko-Nutzen abwiegen. Sehe hier potentiell zu viel Missbrauchsrisiko. Dass Strafverfolgungsbehörden gerne Rechte ausweiten um Schwerstkriminelle dingfestzumachen und diese Rechte dann sehr weit auslegen ist ja bekannt. Bayern hat ja angestrebt Klimakleber mit dem Tatbestand der Kriminellen Vereinigung zu behandeln, also etwas was für Mafia gedacht war. Jetzt stelle man sich mal vor eine potentielle CDU/AfD Regierung (Fokus auf AfD) mit Weisungsbefugnis für Strafverfolgungsbehörden (Innenministerium) hat dann Zugriff auf diese Datenbanken. Das Missbrauchspotential ist gewaltig. Hätten wir hier nur demokratische Parteien in der künftigen Regierung wäre das nicht ganz so schlimm (würde es aber immer noch ablehnen) aber es ist absehbar dass hier auch rechte Player im Boot sein werden.

  3. Herr Hauser says:

    Palantir hat ja auch so einen schönen Ruf als Datenkrake aus dem Umfeld Donald Trumps. Peter Thiel ist so ein bekannter Name, der ja auch immer wieder mit rechten und diktatorischen Gedankengut auffällt.

    • Quark. Thiel ist sicher ein Trumpfan und manches würden Gänseblümchen hier als rächts einstufen, aber a) das sind die USA, da zählt unsere Befindlichkeit nicht, und b) Thiel ist ein Libertärer. Falls du weißt, was das ist. Jedenfalls so ziemlich das Gegenteil einer Diktatur.

      • Herr Hauser says:

        Du fühlst dich angesprochen wenn es um Peter Thiel geht?

        Laut Wikipedia: „Freiheit und Demokratie hält Thiel für unvereinbar“

        Thiel ist genauso wie Musk eher in Richtung wahnsinnig und gefährlich.

        • Paradoxus says:

          Nein, aber ich verachte Dummheit und Unwissenheit gepaart mit dem Bedürfnis andere zu belehren. Was du schreibst ist halt falsch. Alles. Man sollte Sätze aus der WP auch verstehen, bevor man sie zitiert. (Mal abgesehen davon, sie sind nicht sakrosant.) Und sicher, Libertäre Ansichten und Demokratie schließen sich in Teilen aus. Dem würde ich nicht widersprechen. Demokratie schränkt die Kräfte des freien Marktes ein, würde Thiel wohl sagen. Es gibt eine krankhafte, vorgesetzliche Freiheit (Thomas Hobbes kennst du vermutlich nicht, würdest du auch nicht verstehen) des Leviathans, das ist Thiel. Ich mag das nicht. Aber mit Diktatur (= Regeln, Zwang etc.) hat das nichts zu tun.
          Und wie gesagt, noch weniger mag ich Schwätzer!

  4. Wenn die Technikdullis von CDU/CSU und der rechtsextremistischen AfD irgendwelche IT haben wollen, ist allerhöchste Vorsicht geboten, deswegen noch mal Glück gehabt.

    • Aha ist ja sehr interessant, aber dass so eine Software höchstwahrscheinlich bspw. den Anschlag damals am Breitscheidplatz in Berlin hätten verhindern können – darüber spricht man lieber nicht.
      Die Täter-Unterstützungs-Parteien (Grüne+SPD) sind so das größte Übel.

    • Naja, eine einheitliche Lösung in ganz D wäre schon sinnvoll. Und da ist es ziemlich egal wer das voranbringen möchte. Es ist hier ein klares Bild, das die Ampel es nicht hinbekommt und sinnvolle Vorschläge der anderen nicht akzeptiert werden.
      Wie wäre es, wenn eine Person ein Verbrechen in BW begeht, und der im Revier in Hamburg nicht auffällt oder Ermittlungsergebnisse zu einem Fall in Bayern eingegeben werden, die Kollegen in Hamburg aber keinen Zugriff haben, da anderes System. Außerdem wären hier sicher auch finanzielle Synergien zu verbuchen.

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