Polizei Bremen erweitert Onlinewache um die Anzeige-Möglichkeit von Hasskommentaren

Bereits seit 2017 bietet die Polizei Bremen die Möglichkeit, bestimmte Strafanzeigen online zu erstatten. Jetzt hat man die Onlinewache dahingehend erweitert, dass auch Hasskommentare über das Portal gemeldet werden können.

Unter Hassrede versteht man abwertende oder menschenverachtende Äußerungen, die sich gegen Personen oder Gruppen richten und zum Beispiel auf deren Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung, Weltanschauung oder Religion abzielen. Diese Form der verbalen Gewalt tritt häufig in sozialen Netzwerken, Foren und Kommentarspalten auf und äußert sich in Kommentaren, Beiträgen, Memes oder Videos. Beispiele hierfür sind rassistische, sexistische, homophobe oder extremistische Inhalte, die auch die Holocaustleugnung oder Gewaltverherrlichung umfassen können. Auch im digitalen Raum sind solche Äußerungen strafbar, wenn sie die Rechte anderer verletzen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie abwertend, volksverhetzend oder die Menschenwürde verletzend sind. Nach § 130 StGB begeht eine Volksverhetzung, wer zu Hass und Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufruft, diese gegeneinander aufhetzt oder als minderwertig darstellt und damit den öffentlichen Frieden gefährdet.

Der Polizei Bremen sowie Bremerhaven kann man solche strafrechtlich relevanten Inhalte jetzt auch online über den entsprechenden Reiter der Onlinewache melden. Diese ist per Computer und mobile Geräte erreichbar. Anschließend wird die Anzeige entsprechend geprüft, bevor man „bei Verstößen gegen das Strafrecht konsequent gegen die Täter vorgeh(t)“, so die Polizei Bremen.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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4 Kommentare

  1. Und nach der Anzeige passiert genau garnichts. Da die Polizei weder über das notwendige IT Know How verfügt noch die Kapazität hat den Kommentaren ernsthaft nachzugehen.

  2. Hasskommentar ist kein juristischer Begriff, sondern ein politischer. Primär aus einer politischen Ecke. Schade, dass eine Behörde das wording übernimmt und die juristische Sachlichkeit verlässt

  3. Meldestellen. Wie in der DDR halt.

    „Der größte Lump im ganzen Land,
    das ist und bleibt der Denunziant.“

    ~August Heinrich Hoffmann von Fallersleben

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