Plattenfirmen verklagen die KI-Musikgeneratoren Suno und Udio

Große Plattenfirmen wie Sony Music Entertainment, die Universal Music Group bzw. UMG Recordings und Warner Records verklagen die beiden KI-Musikgeneratoren Suno und Udio. Die Verfahren laufen in den USA und werden von dem dortigen Branchenverband Recording Industry Association of America (RIAA) koordiniert. Der Vorwurf: Beiden Plattenfirmen wirft man schwere Urheberrechtsverletzungen vor.

Die Unterstellung: Suno und Udio hätten schon beim Training der KI-Modelle unerlaubt Material der Labels bzw. ihrer Künstler hergenommen. Als Folge davon seien aber auch über die Generatoren erstellte Musikstücke zu ähnlich zu den Originalversionen, sodass sich daraus weitere Rechteverletzungen ergeben sollen. Involviert ist als Beklagter hier auch Microsoft, durch seine Partnerschaft mit Suno.

Es werden auch Beispiele genannt: Etwa sollen generierte Songs zu stark Mariah Careys „All I Want for Christmas“, Green Days „American Idiot“ oder „My Girl“ von The Temptations ähneln. Weitere Künstler, deren Musik missbraucht worden sei, sollen laut den Plattenfirmen z. B. ABBA, die Beach Boys, die Beatles, Chuck Berry, Coldplay, Michael Jackson und Sting sein. Es klagen neben den drei genannten Riesen-Labels auch mehrere, kleinere Plattenfirmen.

Suno und Udio verweisen auf die Fair-Use-Regelung

Die Labels fordern von Suno und Udio Unterlassungserklärungen und Schadensersatz – 150.000 US-Dollar je Aufnahme. Die KI-Unternehmen berufen sich hingegen auf die Fair-Use-Regelung in den USA, die transformativen Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material erlaubt. Ob dies hier greift, ist aber zweifelhaft, da massenhaft große Datenmengen zu eindeutig kommerziellen Zwecken verwendet worden sind.

Am Ende müssen das aber die US-Gerichte entscheiden. Letzten Endes streiten sich hier Millionen- bzw. Milliardenschwere Firmen, die allesamt primär ihre eigenen Profite absichern wollen. Denkbar ist, dass man sich da noch außergerichtlich einigt, um sich später gegenseitig auf die Schulter zu klopfen. Ansonsten ist möglich, dass sich der Rechtsstreit viele Monate hinziehen wird.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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8 Kommentare

  1. Es ist doch eh nicht urheberrechtliche geschützt was KIs erstellen in den USA, damit ist doch schon geklärt das die Angeklagten keine Gewinnabsichten erzielen mit dem Ergebnis. Auch die Nutzer wissen das.

    • Es geht doch nicht darum, dass das, was KIs generieren urheberrechtlich geschützt ist. Die als Traningsdaten dienenden Werke der Künstler sind es aber schon. Außerdem profitieren Suno und Udio aber doch nicht durch Lizenzeinnahmen oder Verkäufe generierter Werke, sondern durch die von den Nutzern gesammelten Daten. Ein Gewinn drückt sich nicht immer monitär aus. Darüberhinaus kann man ja auch nicht einfach ein Werk veröffentlichen, sagen wir mal ein Foto auf einer Webseite, an dem man nicht das Urheberrecht hält, und dann argumentieren, man hege keine Gewinnabsicht. Trotzdem ist es nicht legal.

    • Skeptiker says:

      „damit ist doch schon geklärt das die Angeklagten keine Gewinnabsichten erzielen“
      Das war hoffentlich Ironie? Oder in welcher Welt lebst Du? Suno und Udio sind selbstverständlich Unternehmen, die rein gemeinnützig arbeiten ohne jede Gewinnabsicht … wer das glaubt, zieht sich auch die Socken mit der Kneifzange an und trägt seine Unterhose auf dem Kopf.
      Ich empfehle zum Thema KI und dem Warum diesen Artikel aus der ZEIT: https://www.zeit.de/digital/2024-05/kuenstliche-intelligenz-meredith-whittaker-fortschritt-ueberwachung/komplettansicht

  2. Jeder Musiker, jeder Künstler im Allgemeinen, hat sich – und damit seine Kreativität – mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert. Eigentlich ist so eine Situation bestens dazu geeignet, das Urheberrecht, am besten gleich mitsamt dem Patentrecht, grundlegend zu überarbeiten.

    • André Westphal says:

      Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Das massenhafte Abgreifen und Nutzen von fremden Daten zum Training einer Software / eines Algorithmus mit kommerziellem Einsatzgebiet mit menschlichem Lernen zu vergleichen, ist schon… ich sage es mal höflich „extrem konstruiert“ :-D.

      • Die hinter einem Vorgehen stehenden wirtschaftlichen Interessen und deren Beurteilung sind das eine. Der generelle Umgang und die damit verbundenen Argumente in Bezug auf geistiges Eigentum und kulturelles Erbe etwas anderes. Sowohl Klagende als auch Beklagte gehören einer Kaste an, denen Letzteres ziemlich egal sein dürfte. Allerdings ist es schon eine Gelegenheit, einmal etwas weiter über den Tellerrand zu blicken.

        • André Westphal says:

          Die Gelegenheit hast du ja erkannt, aber genutzt, noch nicht ;-). Ich verweise auf den komplett unsinnigen Vergleich.

  3. Suno ist richtig gut. Ganz zufällig habe ich es gestern noch vor den Nachrichten endeckt. Wir haben mit meinem Kind schon mehrere Lieder damit gebastelt. Tipp: erst mit ChatGPT den Text generieren, danach die eigene Stimme hochladen. Fertig ist der Hit.

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