Payback Pay: Neue Nutzungsbedingungen bereiten Bezahlung in Online-Shops vor

PAYBACK GmbH

Caschy hatte schon darüber berichtet, dass ihr über Payback Pay in absehbarer Zeit auch online bezahlen können sollt. Das war im April 2024, ist also auch schon wieder eine ganze Weile her. Seitdem blieb es zunächst still – bis jetzt. Denn Payback-Nutzer erreicht mittlerweile eine unscheinbar wirkende E-Mail, welche durch Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise die Bezahlung in Online-Shops konkreter vorbereitet.

Die neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise für Payback Pay gelten ab dem 1. Oktober 2024. Dabei wird der Anbieter des Bonusprogramms auch schon etwa konkreter: Im ersten Schritt wolle man die Zahlung mit Payback Pay nämlich im Online-Shop der Drogeriemarktkette dm einführen. Perspektivisch sollen dann eben auch weitere Shops von Partnern an die Reihe kommen. Das könnten also etwa auch MediaMarkt, Saturn oder vielleicht gar Amazon.de sein. Allerdings müssen die Partner natürlich ein Interesse daran haben, teilzunehmen.

Somit ist anzunehmen, dass zunächst primär deutsche Online-Shops Payback Pay zur Bezahlung einbinden dürften. Bisher war die Bezahlung via Payback Pay nur direkt in Vor-Ort-Filialen möglich. Wie das funktioniert? Nun ja, ihr könnt darüber eben euere Payback-Punkte direkt für die Bezahlung einlösen. Habt ihr ausreichend Punkte gesammelt, kann der gesamte Einkauf damit bezahlt werden. Andernfalls wird der jeweilige Restbetrag mit einem weiteren Zahlungsmittel beglichen – etwa einer Kreditkarte. Letzteres könnt ihr generell als Teil von Payback Pay aber auch ohne Punkteinlösung verwenden, das ist dann eher mit Amazon Pay vergleichbar.

Payback Pay: Neue Nutzungsbedingungen greifen ohne aktive Zustimmung

Die neuen Nutzungsbedingungen von Payback Pay greifen auch ohne eure aktive Zustimmung ab dem 1. Oktober 2024. Ihr könnt allerdings bis 30. September 2024 auf Wunsch widersprechen. Insofern ihr das tut, könnt ihr Payback Pay dann allerdings anschließend nicht mehr nutzen. Der Widerspruch kann telefonisch oder auch in Textform über das Payback-Servicecenter (z. B. über das Kontaktformular auf Payback.de) eingelegt werden. Ein Widerspruch bedeutet die Kündigung der Nutzung von Payback Pay.

Jetzt wird spannend, ob dann direkt auch ab dem 1. Oktober 2024 Payback Pay bei dm im Online-Shop eingebunden wird. Zwischen den Zeilen liest man jedenfalls einen zeitnahen Start heraus.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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4 Kommentare

  1. Ach krass. Wer hat denn solche Summen in seinem Payback-Konto, dass man damit regelmäßig bezahlen kann?!
    So oft ich auch meine Paybackkarte vorzeige, es dauert gefühlt Jahre und Monate, bis ich mal was damit bezahlen kann.
    Sehr interessant, dennoch.

    • André Westphal says:

      Wenn man regelmäßig so Multiplikations-Coupons für Extrapunkte aktiviert, z. B. bei Rewe oder dm, dann kommt man schon relativ schnell auf ein paar Euro. „Reich“ wird man damit nicht, aber dann kann man schon mal 20–30 Euro bei einem Einkauf einsetzen.

    • Payback Pay hat aber nichts mit dem bezahlen mit Punkten zu tun. Payback Pay ist sowas ähnliches wie Amazon Pay. Man bezahlt dort mit einer hinterlegten Kreditkarte oder per Lastschrift vom Konto.

      Für das Maximieren der Punkteausbeute empfehle ich mal die ECM-App (Extreme Couponing Manager) anzusehen. Dort gibt es (gegen Einmalkauf für einen kleinen Betrag) regelmäßig viel mehr Coupons zur Auswahl, als direkt bei Payback im Kundenkonto. Damit kommt man locker auf mehrere Hundert oder Tausend Punkte pro Monat, vorausgesetzt man kauft auch bei Payback-Partnern ein.

      • André Westphal says:

        Das stimmt so auch nicht ganz: Auch das Einlösen der Punkte läuft unter der Funktion Pay in der App. Aber das mit dem Zahlungsmittel ist auch richtig, das ist beides in dem Bereich gebündelt.

        EDIT:

        Hab das aber mal im Beitrag ergänzt, weil du schon recht hast, dass man nicht zwangsweise Punkte darüber einlösen muss.

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