Patentklage von Huawei gegen AVM teilweise erfolgreich

Wie Heise berichtet, gibt es Neuigkeiten bezüglich des Rechtsstreits zwischen Huawei und Unternehmen wie AVM, Netgear und Co. Das Landgericht München hat zumindest bei einem strittigen Patent gegen AVM entschieden. Das Urteil betont die Bedeutung der OFDMA-Technik (Orthogonal Frequency Division Multiple Access) in Wi-Fi 6, eine Funktion, die es WLAN-Basen ermöglicht, Daten gleichzeitig an verschiedene Clients zu senden. Einwände von AVM wurden abgewiesen.

Sollte das Urteil in Kraft treten, könnte AVM seine WLAN-Produkte mit Wi-Fi 6, Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7 unter Umständen nicht mehr verkaufen, und bereits im Handel befindliche Produkte müssten zurückgerufen und vernichtet werden.

Selbstverständlich will AVM gegen das Urteil in Berufung gehen, sodass es noch nicht rechtskräftig ist. Auch möchte man seine Kunden beruhigen, dass es keinerlei Auswirkungen auf bereits erworbene Produkte geben werde.

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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15 Kommentare

  1. Ich denke nicht das es zum Verkaufsstopp kommen wird. Es wird einfach Updates geben welche die umstrittenen Funktionen entfernen, das lässt sich ja einfach über normales Bugfixing einpflegen.

    • Sicher nicht. Die Produkte stehen ohne Bugfix im Regal und werden mehr oder weniger mit der Funktion beworben. Darfst du dann natürlich nicht mehr verkaufen.
      Auf dem Supermarktparkplatz verkauft man dir ja auch nicht eine Stange Kippen schwarz mit der Aussage, dass der nette Verkäufer sich noch um die Steuern kümmert und du dann noch die Steuerbanderole bekommst beim nächsten Einkauf im Supermarkt falls es gerade wieder davor steht.

    • Na, vielleicht kann AVM das in der Firmware abschalten,
      sofern das nicht im verwendeten Chipsatz Hardware Bauseits fest ist.
      Aber. Ich will gar nicht das es abgeschaltet wird. Weil danach der Repeater keine vollwärtige MIMO funktion mehr macht. Und das Feature finde ich auch gut.
      Hoffe das ist nicht der aktuelle Grund warum wir keine AVM Fritzbox 7690 und 5690 Pro sehen 🙁

      • Na sowas würde sich betrug nennen.
        Denn ich hatte ein Produkt gekauft zum Zeitpunkt X und Preis X mit Ausstattung X.
        Und nun werden im Nachgang ggf. Funktionen, welche mich damalig zum Kauf bewogen haben, einfach deaktiviert? -also ich würde mir dies nicht bieten lassen! Dann die Erstattung des vollen Kaufpreises, bitte!

  2. Mhh… zum ersten März brauche ich eine 5530. Muss ich die direkt kaufen oder dauert eine Berufung etwas? Mit geht’s da natürlich darum die Gewährleistung nicht einfach unnötig verstricken zu lassen.

  3. Wenn AVM genug Geld springen lässt wird nix passieren. Wobei man sieht ja was mit Marken vom BBK Konzern passiert ist.

  4. „dass zumindest eine der Patentklagen gegen AVM rechtskräftig ist.“

    M.W. werden nicht Klagen, sondern ggf. Urteile rechtskräftig. Heise schreibt aber: AVM hat Anfang Dezember 2023 jedoch Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt (Aktenzeichen 6 U 4773/23 Kart.), sodass das oben genannte Urteil nicht rechtskräftig ist.

    Also ist der Satz m.E. gleich doppelt falsch.

  5. Was hier nicht ganz rumgekommen ist: OFDMA ist Bestandteil des Standards (IEEE 802.11ax). Das ein Unternehmen Patente auf essentielle Bestandteile eine Standards hält / halten darf, halte ich ja eher für eine Unverschämtheit.

    • Richtig unverschämt und haltlos dieses Urteil. Weil es im Standard eingebettet ist!
      … und morgen meldet jemand ein Patent auf den klassischen Wasserhahn an.
      Und die Menschheit verdurstet? 😉

  6. Es ist schon komisch was hier passiert. Auf der einen Seite ist Huawei ein böses Unternehmen, auf der anderen Seite gibt man diesem Unternehmen dann recht.

    Zumal die WiFi Allizanz versagt hat, denn so wie ich das verstehe, sind diese zwei Patente für den AX Standard Pflicht. Lizenzen sollten in einer freien Allianz nie zur Pflicht werden.

    • Was ist daran denn komisch? Gesetze gelten (glücklicherweise) für alle gleich!
      Das wäre ne ziemliche Sauerei, wenn sich jedes Gericht jetzt einfach so aussucht, für wen welches Gesetz gilt und für wen nicht.

  7. Gut zumindest muß man als Kunde ein bereits erworbenes Gerät nicht zurückgeben – soweit greift der Rückruf nicht. Und wenn man dann nicht updatet bleibt alles beim Alten. Denn ich als Privatier kann ja wohl nicht wegen patentverletzung haftbar gemacht werden. Und wie jemand schrieb „Huawei böses Unternehmen“: eine Anekdote aus meiner Jugen: ich bin in (West-)Berlin immer schwarz S-Bahn gefahren und war sogar stolz drauf als Jugendlicher: denn die S-Bahn in West-Berlin wurde auch von der DDR-Reichsbahn betrieben und ich hatte dann immer das Gefühl ich schädige diese bösen mauerbauer … ja als Heranwachsender war man dann doch in einigen Dingen naiv, aber so ein bißchen „dann schädige ich mal extra Huawei“ kommt dann schon wieder auf. Denn Chinesische Unternehmen kümmern sich ja auch oft nicht um internationale Patente. Gechieht denen also ganz recht …smile

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