OpenAI kassiert vor Gericht Niederlage gegen die Gema

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OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, Sora und Co., hat vor dem Landgericht München eine Niederlage kassiert. So war die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, besser bekannt als Gema, gegen den KI-Anbieter vorgegangen. Stein des Anstoßes war der Umgang mit insgesamt neun Songs von deutschen Künstlern. Man wollte aber auch Grundsätzliches zum Themenkomplex künstlich Intelligenz und Urheberrecht geklärt wissen.

Unter den beanstandenden Songs waren Lieder wie „Atemlos“ von Helene Fischer, „Männer“ von Herbert Grönemeyer und „Über den Wolken“ von Reinhard Mey. Im Falle der Klage gegen OpenAI ging es nicht um die Musik, sondern um die Verwendung der Texte (via Süddeutsche). So hatte OpenAI die Texte offenbar zum Training seiner KI-Modelle verwendet. Die Gema hat das als Urheberrechtsverletzung gewertet und vom Landgericht München I auch recht bekommen.

Nachweisen konnte man die Verwendung der Texte, da ChatGPT sie bei Anfragen exakt bzw. weitgehend identisch ausgeben konnte. OpenAI soll es laut dem Urteil jetzt unterlassen, die Songtexte zu speichern und für seine KI-Modelle zu verwenden. Auch soll Schadensersatz fließen. Das Unternehmen soll überdies genauere Informationen über die Nutzung der Lyrics herausrücken. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und es ist sehr wahrscheinlich, dass OpenAI in Berufung gehen wird.

OpenAI vs. Gema: Rechtsstreit dürfte bis zu höchsten Instanz gehen

Man rechnet damit, dass sowohl OpenAI als auch die Gema den Rechtsstreit bis in die höchste Instanz treiben werden, wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt wird. So könnte ein rechtskräftiges Urteil nämlich weitreichende Signalwirkung haben – auch für die Verwendung von Literatur, journalistischen Texten und mehr für generative KI. Derzeit herrscht da eine Wildwest-Mentalität und die KI-Anbieter nehmen sich in der Regel frei alles her, was im Web zu finden ist.

Das Ziel der Gema ist es, dass KI-Anbieter erst eine Lizenz erwerben müssen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden. So will man die Rechte der Urheber schützen, die man vertritt – und an denen natürlich auch die eigenen Einnahmen hängen.

Update (12.11.2025):

Inzwischen hat und OpenAI ein Statement zum Urteil übermittelt. Das lasse ich mal unkommentiert so stehen, damit ihr es selbst für euch bewerten könnt:

„Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden und erwägen weitere Schritte. Die Entscheidung betrifft nur eine begrenzte Anzahl von Songtexten und hat keine Auswirkungen auf die Millionen von Menschen, Unternehmen und Entwickler in Deutschland, die unsere Technologie täglich nutzen. Wir respektieren die Rechte von Urhebern und Rechteinhabern und führen produktive Gespräche mit vielen Organisationen auf der ganzen Welt, damit auch sie von den Möglichkeiten dieser Technologie profitieren können.“

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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60 Kommentare

  1. Gema, deutsche Musik-Mafia.

  2. Nicht nur ist die GEMA ein absoluter Verbrecher-Verein, nein, nun darf man keine Lyrics sich von AIs anzeigen lassen weil diese angeblich gespeichert werden und zum Training benutzt werden? Bitte was? Was will eine AI aus dem Text von Atemlos bitte heraus lernen?

    • Es ist ja auch schon krude, dass man diese Texte angeblich nicht zum Training von KI verwenden darf. Was, wenn das irgendwo im Hintergrund läuft und dann in einem Transkript auftaucht?

      Wenn man nicht möchte, dass andere die Texte hören oder verarbeiten, dann darf man sie nicht veröffentlichen und muss hoffen, dass sie nicht von einem anderen Musiker erfunden/zusammen kombiniert werden.

      Das Urteil zeigt m.M.n. einfach nur, dass Gerichte hier die Situation vollkommen falsch einschätzen.

      • André Westphal says:

        Spannende Logik: Wenn ich nicht will, dass mein Auto geklaut wird, darf ich eben keins fahren…

        Nach der Argumentation dürft also niemand Kunst öffentlich zur Verfügung stellen, sondern darf sie maximal im stillen Kämmerlein praktizieren.

        Wenn ich sowas lese, kommt richtig Postapokalypse-Feeling auf, ey :-D.

        • Falsche Annahme – wenn du nicht willst, dass dein Auto geklaut wird solltest du es nicht irgendwo unversperrt hinstellen! Ergo wer nicht möchte, dass seine Musik benutzt wird anders als gedacht sollte sie nicht so veröffentlichen, dass dies ohne irgendwelche Probleme möglich ist, z.B. als Stream oder als öffentlich herunterladbare Datei!

        • Mit diesem klassischen Vergleich, wonach lizenzlose Reproduktion Diebstahl sei, holst du eine wirklich alte Meme aus dem Hut.

          Insofern kennst du vermutlich auch die klassische Antwort darauf:

          Wenn der Diebstahl eines Autos bedeuten würde, dass es danach zwei Autos gäbe, dann sollten wir alle unsere Autos stehlen – und ganz sicher niemals kaufen.

          Wenn ich jemandem das Auto stehle, entsteht aber leider kein Auto. Das Problem beim Autodiebstahl ist ja gerade, dass es jemanden gibt, der dieses Auto dann nicht mehr hat.

          You absolutely would and should download a car.

          • André Westphal says:

            Du hast diese Logik postuliert: „Wenn du nicht willst, dass man dir etwas wegnimmt, dann besitze / veröffentliche erst gar nix!“ Ich hätte auch irgendein beliebiges anderes Beispiel nehmen können.

            Was du machst, ist eine perfide und komplett amoralische Täter-Opfer-Umkehr der Sorte „Wenn ne Frau nicht belästigt werden will, soll sie halt zu Hause bleiben“. Ist haargenau die gleiche Logik, um es mal drastisch zu zeigen.

            Dass du das aber so gar nicht begreifst und stattdessen auf einen völlig anderen, peripheren Punkt eingehst, zeigt mir, dass sich da auch ein weiteres Gespräch nicht für mich lohnt.

            • Wenn Helene Fischer tatsächlich keinen Zugang mehr zu den Lyrics des Liedes „Atemlos” hätte, wäre das hochbedenklich. Aber so ist es ja nicht. Das weißt du doch save selbst.

              Dein nächster Schritt, das unlizenzierte Reproduzieren von Inhalten sei in der Struktur des Vorgangs vergleichbar mit sexueller Belästigung, das lasse ich jetzt einfach mal so stehen. Korrigiere mich, wenn ich dich da falsch verstanden habe, aber wenn nicht, dann ist das höchstens die Position einer superkleinen Minderheit.

      • Krude ist Deine Logik: Nur weil etwas veröffentlicht wird, heißt es nicht automatisch, dass man es kopieren und zu eigenen Geschäftszwecken nutzen darf.

        • Eine AI anlernen ist aber nicht „der eigene Geschäftszweck“ – ist nur schlichte Verarbeitung von Informationen! Wenn das verboten ist, ist auch die Analyse und Auseinandersetzung über ein musikalisches Werk genauso verboten. Denn da wird auch eine Verarbeitung der Informationen durchgeführt.

          • André Westphal says:

            Eine KI trainieren ist einer der wichtigsten kommerziellen Prozesse, deine Aussage ergibt keinen Sinn. Was du sagst, ist das gleiche, als würdest du behaupten, wenn Microsoft ein neues Windows entwickelt, wär das kein wirtschaftlicher Prozess.

          • Hallo Bosh,

            noch schlimmer: dann wäre jede Art von Lernen entweder illegal oder man müßte den Urheber des Gelernten erst fragen, ob man seine Erfahrung, sein Wissen für sich verwenden darf.

            heißt also auch : „sich etwas abgucken“, „durch nachahmen lernen“ wäre in diesem Sinne irgendwie „lizenzpflichtig“.

            Denn jedes Kind lernt durch Abgucken, nachahmen, wiederholen von Abläufen die andere bewußt (ich zeig dir das mal, pass gut auf) oder unbewusst (oh der Kleine hat zugeguckt?) vormachen.

            Gerade solche liedtexte wie die im Beispiel genannten sind längst „Gemeinwissen“, bzw. „Volksgut“ denn jeder kennt sie. von daher sind sie gar nicht mehr schutzfähig, sie sind zum Teil des kostenlosen Allgemeinwissens geworden.

            Künstler die nicht-dingliche Produkte schaffen, sind in der beneidenswerten lage im Prinzip einmal zu arbeiten und dann durch die macht von Verwertungsgesellschaften von einmal Arbeit ein Leben lang zu zehren. (Ich weiß, überspitzt aber soll einfach mal die aus meiner Sicht bestehende Fragwürdigkeit des sog. Urheberrechts generell verdeutlichen)

            Das auto was hier zum Vergleich herangezogen wurde: ich baue eins und kassiere jedesmal dafür wenn sich jemand reinsetzt … ja ich weiß Vergleiche hinken … aber wir erleben gerade das firmen versuchen das Modell „urheberrechts-Gewinnmaximierung“ auf viele andere Dinge auszuweiten wo bislang galt : einmal abgegolten und kann benutzt werden von wem und wie oft er will. Software abbonieren … klingelt es da?

            Ich finde es gut wenn die GEMA schließlich in den weiteren Instanzen unterliegt.
            Auch eine Helene Fischer oder jeder andere Künstler und produzent nicht-dinglicher Kunst sollte wie jeder andere mensch – auch Künstler, ein maler muß ein bild auch neu malen um es neu verkaufen zu können – immer neu arbeiten müssen um einkommen zu haben.

            Gesellschaften wie GEMA und VG Wort und wie sie alle heißen haben mit urheber- und leistungsschutzrechten für eine bestimmte Gruppe von „Arbeitern“ das finazielle Perpetuum Mobile erfunden.

            gut wenn KI das aufbricht.

            • Immer dieser unsinnige Vergleich mit einem einzelnen Menschen. Wir reden hier nicht von Klein-Thomas, der etwas für seine Klassenarbeit reproduziert, sondern von Unternehmen, die diese Reproduktion in Massen durchführen und dies als Grundlage für ihr Business nutzen.

              • Aha, also müssen wir das komplette Schulsystem auch direkt abschaffen, so viele Business, die aus dem erlenten entstanden sind…

        • Du sprichst und schreibst so wie du es hier gerade tust (und mutmaßlich auch in einem beruflichen Kontext tust) nicht ohne Vorwissen. Du hast im Laufe deines Lebens unendlich viele Gespräche geführt, Filme gesehen, Podcasts gehört, Lieder gehört, etc.

          All dieser Input hat in der Synthese zu dem Menschen geführt, der du heute bist. Solltest du dieses Vorwissen, diesen Sprachschatz für Geschäftszwecke nutzen dürfen?

          Ja.

          • André Westphal says:

            Wenn ich als einzelne Person einen Lernprozess durchlaufe, ist das was völlig anderes, als wenn ein Unternehmen sich massenweise „Daten zusammenklaut“, um damit ein kommerzielles Produkt zu entwickeln und zu verkaufen. Krude, dass so etwas Simples so schwer zu verstehen zu sein scheint.

            • Ich glaube nicht, dass das schwer zu verstehen ist. Wir sind in dieser Sache einfach nur unterschiedlicher Auffassung und du entscheidest dich, das hier als Verständnisproblem zu framen. …also, ist kein Vorwurf. Jeder hat Themen, die einen mitreißen.

              Zur Sache: Das ist gar nicht so unterschiedlich, wie du es hier darstellst. (… Und um Urheberrecht an sich geht es beim Verarbeiten auch erst mal gar nicht, so lange nichts veröffentlicht wird.)

              Wieso sollte relevant sein, ob es eine Person oder eine Organisation tut? Wieso sollte relevant sein, ob etwas einen kommerziellen Hintergrund hat oder nicht?

              Die Verarbeitung öffentlich zugänglicher Inhalte war bisher im Regelfall vollkommen unproblematisch, man denke an Text- und Data-Mining in der Forschung, Webarchive, Dienstleistungen im Bereich der Spam- und Plagiatserkennung, Social-Media-Analysen, Websearch im Allgemeinen, Suchvorschläge und Autocomplete-Funktionen, etc.

              Selbst in Grenzfällen (Google Street View) war es über kurz oder lang in Ordnung. Insofern wird hier mit dieser Urteilsfindung gerade eine zweifelhafte rechtliche Innovation betrieben.

              • Sorry, aber die Aussage „Verarbeitung öffentlich zugänglicher Inhalte war bisher im Regelfall vollkommen unproblematisch“ ist rechtlich leider komplett falsch.

                Das ist ungefähr so, wie die Aussage: „Wieso, der Juewelier hatte doch die Vitrine geöffnet und es konnte jeder ran an den Schmuck. Da habe ich mir eben etwas frei Zugängliches genommen“.

                • BeziehungsweiseRevolution says:

                  just happend in paris…i a way..

                • Wenn das „rechtlich leider komplett falsch ist“, dann wird es dir ja nicht schwerfallen, Beispiele zu nennen. ..oder? 😀

                  Denn klar: das verarbeiten von Daten ist ja wie das Internet überhaupt nur funktioniert. Also ohne kann man das technisch gar nicht machen.

      • Also, unabhängig davon welche Meinung man hat zeigt dein Kommentar nur dass du keine Ahnung vom Urheberrecht hast, und weniger dass das Gericht die Lage nicht versteht.

        • Cooler Spruch, aber ohne Substanz leider. Die ist aber super wichtig, um deinen Take einschätzen zu können.

          Denn schau mal: Wir wissen jetzt ja z.B. nicht, ob du IP Richter bist oder 14 und gerade auf Klassenfahrt. Das würde deinem flachen Dunk jeweils einen ganz anderen Kontext geben. 😀

  3. Wir haben absolut nichts anderes vom Landgericht München erwartet.

  4. Auch wenn ich kein Freund der Gema bin, in dem Fall ist die Entscheidung des Gerichtes vollkommen in Ordnung. OpenAI und Co. können sich nicht einfach an urheberrechtlich geschützen Material bedienen, wie die lustig sind.

    • André Westphal says:

      Geht mir genau so, richtig ist das Urteil aus meiner Sicht ebenfalls. Ich bin auch nicht gerade ein Fan der Gema, in diesem Szenario sehe ich sie aber ebenfalls im Recht.

    • Pass auf, demnächst darfst du dir auch keine Liedtexte mehr im Kopf merken, ohne an die GEMA‑Lizenzgebühr zu zahlen.

      Man munkelt, die GEZ + GEMA arbeiteten bereits an einem verpflichtenden Gehirnchip, der entsprechend den Medienkonsum und das Liedtextwissen ausliest.

      Letztendlich schaden alle GEMA‑Künstler langfristig nur sich selbst. Wer seinen Content zu hart hinter einer Paywall verschließt, verliert irgendwann an Relevanz. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Künstler … eventuell mehr „Clicks“ erhält, wenn sein Lied in einer KI‑Antwort clever eingebunden wird.
      Der Künstler bzw. sein Song ist in dem Moment wieder im Kopf des Konsumenten, was zu möglichen positiven Folgeeffekten führen kann.
      Das Urteil über die Liedtexte ist völlig absurd. Vor allem sind die Texte an so vielen Stellen abrufbar – Google mal „Atemlos lyrics“. Hier wird gerade einfach nur versucht, eine schwerreiche Firma zu melken. Das ist an sich nur ein Vorwand.

      • André Westphal says:

        Du vergleichst ernsthaft, ob sich ein Privatmensch nicht-kommerziell für sich einen Songtext merkt oder ob ein Milliardenkonzern sich massenweise urheberrechtlich geschütztes Material krallt, um es selbst zu Geld zu machen?

        Auf solche kruden Gleichungen muss man auch erstmal kommen.

        • Erste Teil meiner Ausführung. Das war kein Vergleich, sondern eine extrem überspitzte Darstellung eines absurden Szenarios. Man könnte es auch Satire nennen.
          Tut mir leid für dich, dass man dich auf so etwas Offensichtliches hinweisen muss.

          Im zweiten Teil meiner Ausführung bist du nicht darauf eingegangen, dass Künstler sich selbst schaden, indem sie ihre Reichweite unnötigerweise durch die „Geldbringer“-GEMA einschränken lassen.
          Wir sprechen immer noch über den Liedtext und nicht über das abgespielte Werk.
          An sich betreibt OpenAI kostenlose Werbung für die Künstler. Wer sich in dem Zukunftstool „AI“, das das Internet, wie wir es kennen, ablösen wird, nicht mitschwimmt, schadet sich langfristig selbst.

          • OpenAI betreibt keine Werbung. OpenAI verdient Geld mit den Inhalten, für die andere gearbeitet haben.
            Wenn wir hier von OpenSource Tools, Initiativen wie dem Internet Archive oder irgendwas ähnlichem sprechen würden, wäre die Sache eine andere. Aber OpenAI macht dies alles aus sehr wenigen und dazu noch eigennützigen Gründen: Gewinn und Dividenden.

            • Ja, klar, verstanden. Aber drehen wir den Spieß mal um: OpenAI wirft aus seinen Trainingsdaten alle GEMA‑Künstler raus. Jetzt fragt der User die KI nach einer schönen Playlist für seine Geburtstagsfeier. Keiner der GEMA‑Künstler wird aufgeführt.
              Wer hat nun langfristig den größeren Schaden? OpenAI oder der „Künstler“, der komplett an Relevanz verliert?
              In den nächsten Jahren werden sich Künstler darum betteln, in den Antworten der KI aufzutauchen und dafür zu bezahlen – und nicht andersherum. Das Vorgehen der GEMA ist aktuell sehr kurz gedacht.

          • André Westphal says:

            Tut mir leid für dich, dass du in deinen sprachlichen Mitteln offenbar so beschränkt bist, dass du ohne sachliche Argumentation, direkt zu einem persönlichen Angriff übergehst. Die Überhöhung von plumper Polemik zu „Satire“ muss man auch erstmal schaffen. Deine Überspitzung war aus meiner Sicht Schwachsinn, das habe ich dir auch aufgezeigt.

            Offenbar hast du von der GEMA im Übrigen keine Ahnung. Die Künstler „schränken ihre Reichweite“ nicht durch die GEMA ein, sondern lassen von ihr ihre Rechte vertreten, damit sie auch entlohnt werden, wenn ihre Musik genutzt wird. Das kann man gut oder schlecht finden, aber OpenAIs Handeln als Werbung zu verstehen, ist schon hart neben der Spur.

            Wenn jemand ein tolles Foto macht, dafür Geld von einem Verlag bekommt – dann kommt ein Dritter und krallt sich das Bild und nutzt es ohne zu zahlen – dann ist sowohl der Fotograf geschädigt, als auch der Verlag, der das Werk mal beauftragt hat und es nun in anderen Quellen „gratis“ findet. Mit Werbung hat das nichts zu tun.

            Ist bei einem Songtext auch nicht anders, der einzige, der etwas davon hat, ist am Ende OpenAI, die kostenlos die Arbeit anderer für sich genutzt haben, um damit Geld zu verdienen.

    • Ich schließe mich euch an. Die GEMA ist zwar in vielen Dingen unmöglich, hat aber in diesem Fall zum Glück die Mittel, um gegen OpenAI vorzugehen. Der einzelne Künstler hat gegen openAI keine Chance.

    • Dann sollte mal definiert werden, was genau heißt sich einem „urheberrechtlich geschützen Material bedienen“. Denn wenn es um Analyse etc. geht, dann sind auch alle personelle Diskusionen und Rezessionen darüber verboten. Denn 1. wird damit 100% auch Geld verdient und 2. die Musikstücke auch „zerlegt“ und „analysiert“.

    • In einer höheren Instanz müssten die Kläger beweisen, dass OpenAI die Texte „offenbar zum Training seiner KI-Modelle verwendet“ hat. Und das wird schwer möglich sein, wenn OpenAI genau dies bestreitet. Nur weil sie bei Anfragen fast genauso erschienen, ist das kein Beweis.

    • Dito, es ist himmelschreitend, dass die KI Konzerne das Internet scrapen, dabei gegen Nutzungsbedingungen und Urheberrecht verstoßen, wissentlich und absichtlich ihre Scraper verschleiern, und dann das kostenlose Wissen Dritter zu monetarisieren usn Milliarden damit zu verdienen, was fremdes Eigentum ist.
      Es bräuchte die Einholung von Genehmigungen von den Quellen und ein Beteiligungsmodell an den damit generierten Einnahmen.
      Anderenfalls werden die Quellen mittelfristig versiegen und keinen Content mehr produzieren. Mit dem Resultat der Stagnation und Verschlechterung der KI Inhalte, die sich nur noch in ihrem eigen Mist suhlen kann.

  5. Das die Texte nicht zum lernen verwendet werden dürfen, okay gehe ich vielleicht noch mit.

    Aber wie verhält sich das, wenn die KI selbst das Internet nach diesen Informationen durchsuchen kann?
    Dann wird von der KI (OpenAI) ja nichts gespeichert, sondern man bedient sich nur den Informationen im Netz.
    Beispiel:
    Hey Ki, schreib mir bitte den Songtext von Helene Fischer „Atemlos“ auf.
    Die Ki sucht im netz nach dem Songtext und gibt diesen wieder.

    Das wird man doch nie unterbinden können und es ist nur eine Frage der Zeit, dass die KI-Modelle sich die Informationen selbst beschaffen.

    • André Westphal says:

      Hier gings tatsächlich explizit um die Speicherung der Texte, die auch nachgewiesen werden konnte.

      • Ist ja okay, aber würde die Gema auch die Füße stillhalten, wenn die KI sich das aus einer frei zugänglichen Webseite kopieren würde?
        Songtexte.de oder so?

        • Woher sollen wir wissen was die Gema machen würde, in einem bisweilen hypothetischem Szenario? Das tut in dieser Situation ja nichts zu Sache.

          Ich vermute aber dass das schon eher in Ordnung wäre, auch aus Sicht der Gema. Immerhin dürfen diese Webseiten ja den Inhalt wiedergeben, zb weil sie eine Lizenz dafür haben, und ein Nutzer darf den auch aufrufen. Dann macht die KI diesen Inhalt ja genau in der selben Form zugreifbar wie ein Webbrowser, auf Anfrage des Nutzers nach Zugriff auf die berechtigte Webseite.

          Ich hoffe du erwartest kein Rechtsgutachten, aber so grob ist es natürlich eine sehr andere Situation ob ich ohne Lizenz fremde Werke einbette bzw darauf aufbaue; oder lediglich der Nutzer darauf zugreifen kann. Der bedeutende Unterschied ist eben dass der Zugriff komplett auf Eigeninitiative des Nutzers geschieht, und dieser auch komplett frei entscheidet worauf er zugreifen möchte. Dadurch handelt es mMn eben nicht mehr um eine Uhrheberrechtsverletzung, da das fremde Werk ganz klar selbst im weitesten Sinne kein Bestandteil des Systems ist.

  6. Finde es erstaunlich wie hier einige die GEMA als Verbrecher oder Mafia bezeichnen…aber das Open AI und andere KI-Firmen hier meinen urheberrechtlich geschütztes Material ohne Gegenleistung ihrer KI „füttern“ zu dürfen – das geht anscheinend klar. Die wollen Ihre KI besser machen mit Lerndaten, dann muss dafür auch gezahlt werden – die wollen ihre KI-Modelle ja auch monetarisieren (oder machen das schon).

  7. Juristisch sauber im alten Denken, technisch aber so halb in der Realität. Willkommen im Absurdistan 2025.

  8. Eine extrem krude Rechtsauffassung, die hier von einigen vertreten wird. Und dabei ist es doch ganz einfach. Die Nutzung von geistigem Eigentum und des Werkes ist eindeutig geregelt. Und der Rechteinhaber entscheidet was damit gemacht werden darf und was nicht. Nicht irgendwelche Konzerne, die den Diebstahl von geistigen Eigentum zu Geschäftsmodell gemacht haben.

  9. Das wird juristisch noch ein größerer Spielball werden: Wenn alle Nachrichtenseiten-Anbieter wegen Urheberrecht jetzt auch noch das Klagen anfangen, dann bin ich gespannt wie es mit OpenAI in DE weitergehen wird. Denn der Case mit Gema ist nur der erste Fall…

  10. Die GEMA macht hier glücklicherweise den Vorreiter auf geistiges Eigentum. Ob eine Liedtext, Bücher, Wissenschaftliche Arbeiten und Bloginhalte ..etc. Die Macher von OpenAI bedienen sich ungefragt an den geistigen Ergebnissen anderer. Noch nicht mal eine OptIn oder zumindest Benachrichtigung erhalten die Verfasser und Autoren von OpenAI. Man hätte ja die Möglichkeit zum OptOut – offizielle Aussage von OpenAI. Diese greift jedoch nur dann, wenn man nachweisen kann, dass die KI damit angelernt wurde. Wie sollen Künstler, Autoren etc. dann noch Geld verdienen? Da macht man sich als Programmierer Gedanken. Was ist wenn der kommerzielle Programmcode geleakt wird und OpenAI damit trainiert – dann ist mein Geschäft als freier App-Programmierer der sich täglich um Kunden bemühen muss nämlich gefährdet. OpenAI zahlt nämlich Null, kassiert aber für die Arbeit anderer. Geiles Geschäftsmodell! Von daher Danke an die GEMA – die genügend finanzielle Mittel hat um das durchzuziehen. Genau darauf spekulieren die KI -Firmen nämlich mit ihren Milliarden auf dem fetten Konto. Der kleine Programmierer oder Buchautor oder Songwriter wird alleine nie eine Chance gegen die haben

    • André Westphal says:

      Genau das sehe ich auch als Problem, denn der einzelne kann sich gegen einen Konzern wie OpenAI im Zweifelsfall kaum wehren. Die lassen es dann auf einen Rechtsstreit ankommen und haben riesige finanzielle Mittel, um durch alle Instanzen zu gehen – in der Zeit ist die Einzelperson über die Jahre dann pleite. Deswegen ist es schon wichtig, dass dann ein Interessenverband im Sinne der von ihm vertretenen Urheber etwas macht.

      Letzten Endes wäre die Verwendung der entsprechenden Inhalte gegen Vergütung ja auch etwas anderes – wenn aber ein Milliardenunternehmen einfach alle Arbeit Dritter zur eigenen Profitmaximierung zusammenklaubt, ist das mehr als fragwürdig.

    • „Geistiges Eigentum“ ist genau das, weshalb wir niemals zum Mars gehen werden. Ohne diesen Nonsense wären wir in allen Bereichen 10.000 Jahre weiter.

  11. Manch einer haut hier die gleiche Argumentation raus, die man seit vielen Jahren in Bezug auf torrents und DDL kennt. Völlig bizarr.
    Dass das Deskilling sich so schnell auch auf die kognitiven Fähigkeiten auswirkt, hätte ich nicht erwartet.

    • Hallo Berti,

      ohne die – aus meiner sicht Helden – von einst napster, Torrent und Co. hätten wir heute kein Musik- und Filmstreaming, sondern würden immer noch brav für jeden physischen medienträger bezahlen, auf dem nur das drauf ist was andere uns hören lassen wollen – also im Extremfall zwei gute Stücke und der Rest naja.

      Das haben genau diese leute aufgebrochen, und auch wenn es illegal war, hat es doch gewirkt und Dinge zum Besseren geändert.

      ist wie mit den Hausbesetzern: ohne sie hätte es Projekte wie die jetzt legalen Wohnformen in der hafenstraße nicht gegeben.

      Danken wir denen die machtstrukturen von Verwertern zugunsten der Allgemeinheit und jedes Konsumenten , egal ob Musikhörer oder mieter, aufbrechen.

      Störtebecker ist heute ein held, auch wenn er geköpft wurde. Piraten waren nie böse, auch die Seesender waren illegal , ohne sie hätte es viel später erst Radio gegeben, das alle hören wollten.

      Gesetze sind wichtig , aber nicht immer richtig .

  12. OpenAI, etc. konnten sich bislang immer alles einverleiben, ohne auf Urheber- und andere Rechte Rücksicht zu nehmen. Doch leider haben sie die Rechnung ohne die GEMA gemacht, der absolute Urheberrechtsendgegner! Der Leviathan des geistigen Eigentums erwacht! 😀

  13. wie sieht es eigentlich mit Websites aus, die Songtexte zur Verfügung stellen und dabei Werbung schalten?
    Müssen die Abgaben o.ä. bezahlen?

  14. Ich hoffe, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem ähnlichen Fall mit der Thematik befassen wird, beispielsweise durch eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts. Eine klare Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH würde dann für alle Mitgliedstaaten wegweisend sein.

  15. @André Westphal: Ich gebe Dir in allen Punkten der juristischen Interpretation recht. Urheberrecht ist nicht etwas, das man nach eigenem Gutdünken auslegen kann. Viele Menschen – auch einige Kommentatoren hier – haben schon eine eigenartige Auffassung von geistigem Eigentum (natürlich darf ich ein privates Grundstück betreten, es steht ja kein Schild mit „Betreten verboten“ da).

    Ich befürchte nur, dass sich Open AI in einem Vergleich einigen und über die Summe Stillschweigen vereinbart werden wird. Wie es andere Firmen und Großkonzerne ohnehin praktizieren.

    Auf der Strecke bleibt dann wieder das Recht, denn „wo kein Kläger, da kein Richter“. Gerade in diesen Fällen wäre ein Urteil angebracht, denn hier geht es nicht um die Verwendung von ein paar Liedchen, sondern im Endeffekt um Millionenbeträge.

  16. Der Gewinner dieses (noch nicht rechtmäßigen) Urteils sind nicht die GEMA oder die Künstler dahinter, sondern die chinesischen KI-Anbieter, die sich nicht von der GEMA oder anderen westlichen Rechteverwaltungsgesellschaften verklagen lassen werden.

  17. Ich finde, es sollte möglich sein, offen über ein doch recht neues Phänomen wie KI zu diskutieren, ohne dass die jeweils andere Position gleich als völlig irre oder weltfremd abgestempelt wird. Was ich recht klar finde: Es muss in Zukunft eine Form der Lizensierung geben. Wie soll überhaupt neues Wissen generiert werden (außerhalb von Nischen), wenn sich journalistische Artikel etwa nicht mehr monetarisieren lassen, weil mir die Essenz direkt auf ChatGPT angezeigt wird? KI ist darauf angewiesen, dass neues Wissen und Informationen geteilt werden. Wahrscheinlich brauchen wir auch so etwas wie verpflichtende Quellenangaben.

    Auf der anderen Seite: Seriously, GEMA? Wir reden hier eben nicht von einem konkreten wirtschaftlichen Schaden und der sollte schon sinnvollerweise vorliegen. Wenn ich mein Wissen nur noch über ChatGPT beziehe und die Primärquelle nicht mehr aufrufe, entsteht ein konkret bezifferbarer Schaden. Bei der Verwendung von Songtexten fehlt mir dafür jedoch die Fantasie. Weil ich dann kein Buch mit Liedtexten mehr kaufe? Ich finde den vermeintlichen Schaden nicht einmal im Ansatz quantifizierbar. Trainieren werde ich das Modell im Regelfall mit diesem Text genau einmal. Was erwartet sich die GEMA dann genau? Eine einmalige Zahlung oder gar eine monatliche Gebühr dafür, dass die Daten im Jahr 2023 als Trainingsmaterial verwendet wurden? Nach meinem Rechtsempfinden muss ein messbarer Schaden entstanden sein und wenn das nicht der Fall ist, müsste es neue Gesetze geben, die so etwas explizit unter Strafe stellen. Ob Deutschland damit ein gutes Fundament für eigene AI setzt, beweifle ich allerdings stark.

  18. Im Umkehrschluss müssten Künstler aber auch nachweisen, dass neue Produkte nicht mit KI geschaffen wurden. Das der Großteil das aber macht, hört und liest man an der Beliebigkeit der Produkte. Einhergehend mit dem Verlust der Kreativität.

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