Oberverwaltungsgericht Münster: Verbrenner dürfen von Parkplätzen für E-Fahrzeuge abgeschleppt werden

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass Autos mit Verbrennungsmotor, die auf einem für Elektroautos reservierten Parkplatz abgestellt werden, rechtmäßig abgeschleppt werden dürfen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn neben dem unrechtmäßig belegten Parkplatz weitere freie Elektroauto-Parkplätze zur Verfügung stehen. Das OVG hat eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abgewiesen. Das OVG argumentierte, dass die Beschilderung eindeutig darauf hinwies, dass das Parken auf diesem Parkplatz während der Ladezeit nur für Elektrofahrzeuge mit Parkschein erlaubt war.

Das OVG stellte außerdem fest, dass das Abschleppen des Fahrzeugs nicht unverhältnismäßig war, selbst wenn andere Elektroauto-Parkplätze frei waren. Die Argumentation, dass nicht berechtigte Verkehrsteilnehmer selbst einschätzen dürfen, ob alle Plätze im betroffenen Bereich voraussichtlich belegt sein werden, wurde zurückgewiesen. Das OVG und das Verwaltungsgericht waren der Ansicht, dass es nicht darauf ankommt, ob zum konkreten Zeitpunkt ein Bedarf an Parkplätzen bestand oder ob andere Ladestationen frei waren.

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79 Kommentare

  1. eAuto-Hasskommentare in 1,2,3…. 😉

    Ich parke ja auch nicht an der Tanke vor ner Zapfsäule….

    • Nein, das ist ein Antriebsunabhängiges Thema. Im übrigen sind diese Kommentare genauso kindisch wie die „erster“…

    • Da Abschleppen extrem teuer ist (300€), finde ich diesen Vorgang nur richtig, wenn es nicht anders geht, weil z.B eine Einfahrt blockiert wird. Für diesen Fall an einer Ladesäule sollte ein saftiger Strafzettel ausreichen (30-60€).

      • wo sind denn 60€ saftig? Das ist ein Betrag den fast jeder bezahlen kann ohne dass es stark schmerzt und wenn man es mit dem Risiko überhaupt bestraft zu werden gegenrechnet, lohnt es sich durchaus. Damit erfüllt es nicht die Funktion von Verwarnungs-/Bußgeldern, dass Verhalten verhindert werden sollte

        • 60 Euro schmerzt dich nicht? Schick mir mal ne PM wegen den Kontoverbindungsdaten, darfst du gerne auf meinem Konto loswerden.
          Schon ganz schön arrogant

      • Dir ist bekannt das der Strafzettel eher eine Freundlichkeit ist? Praktisch darf immer abgeschleppt werden. Passiert auch sehr oft bei Anwohnerparken. Gerade bei Parkplätzen für E-Autos ist die Ausschilderung ziemlich eindeutig. Das Auto ist kein Recht sondern ein Privileg. Also einfach mal an die Regeln halten.

        • So ganz stimmt es nicht, auf einem öffentlichem Parkplatz ohne gültigen Parkschein, darf eigentlich nicht abgeschleppt werden, solange das Auto keinen stört.

          Darf jetzt auch das E-Auto an der Tankstelle abgeschleppt werden, wenn es vor der Zapfsäule steht, um schnell Zigaretten in der Tanke zu kaufen. #ironie

          • Da eine Tankstelle Privatgrund ist, ist das Ganze was anders! Wenn der Besitzer der Immobilie das nicht gefällt, könnte er sehr wohl entsprechend reagieren…

          • Hans Meiser says:

            Wer auf der Tankstelle die Zapfsäulen blockiert, um Zigaretten zu holen, nur weil er zu faul ist, die 2 Meter vom Parkplatz zum Shop zu laufen, dem sollte das Auto direkt verschrottet werden.

      • Welche Rolle spielen denn die Kosten, die demjenigen Entstehen der die Straßenverkehrsordnung mißachtet? Mit dem „Argument“ könnte man auch die Strafen für sämtliche Verkehrsvergehen stark reduzieren, im Moment ist ja alles so fürchterlich teuer und so könnte man die Autofahrer etwas entlasten.
        🙂
        Es gibt einen Super Trick für Verbrennerfahrer, wie sie die 300€ nicht bezahlen müssen: Einfach legal parken, statt vor einer Ladesäule, auf einem Radweg, in einer Feuerwehrzufahrt oder sonstwie behindernd.

        • HAns Meiser says:

          Da kann ich nur zustimmen. Dieses ewige selbstsüchtige hinsch… der Autos mit der Ausrede „… ich wollte ja nur mal eben kurz“ ist einfach nur abartig. Menschen die immer nur ihre Vorteile daraus beziehen, die, die sich an die geltenden Gesetzte halten zu behindern, den müsste man meiner Meinung nach ohne Nachsicht die Fahrerlaubnis entziehen. Sonnst wir sich nie etwas ändern.

      • Das ist keine Strafe in einer Höhe die zu einer Reflektion des eigenen Verhaltens führt. Abschleppen dagegen definitiv schon.

      • Kostet 55€ und nein es reicht nicht aus. Bei uns ist es „normal“ das die Ladesäule von Verbrennern blockiert wird.

      • Es kostet schon € 55 und wird von einigen eingepreist., nur um nicht 10 Meter weiter laufen zu müssen

      • was ein absoluter Schnapper im Vergleich zu den Parkgebühren im Parkhaus wäre.

  2. Vollkommen on Ordnung für mich das Urteil, auch wenn ich kein E-Auto fahre.

    Bei uns in der Firma werden Verbrenner auf den Parkplätzen von E-Autos auch freundlichst drum gebeten sich einen anderen Parkplatz zu suchen, wenn das nicht funktioniert, wird denen die Parkerlaubniss in der Tiefgarage entzogen

  3. Richtig so.

  4. BigBlue007 says:

    Wie blöd oder dreist muss jemand sein, auch nur auf die Idee zu kommen, damit zu argumentieren, dass man selbst einschätzen dürfen müsse, ob die freien Parkplätze später voraussichtlich belegt sein werden oder nicht?

    Der Typ durfte dort nicht parken. Punkt. Als diese Schilder neu waren, hatte ich es auch mal verrafft und auf so einem Platz geparkt. Und ein Knöllchen bekommen. Womit? Mit Recht. Schuld eigene…

    • Die parken bei mir um die Ecke direkt vor der Ausfahrt der Feuerwehr.
      Die denken doch nicht soweit, daß die FW vielleicht zum Einsatz muß, der Parkplatz ist wichtiger.
      Schilder und Abstreifung und abgesenkter Bordstein – hat alles nicht geholfen.

      Wenn der Abschleppwagen nebenan aus dem Wendehammer die Autos abholt, sind die Nachbarn auf den Barrikaden. Wenn aber der Rettungswagen nicht durch die Straße kommt, weil mal wieder in zweiter Reihe geparkt wurde und sich trotz Martinshorndauertuten keiner aus dem Bett schält, um seinen Wagen zu versetzen, ist das Geschrei groß, dass der Arzt so lange braucht.
      (ja, anekdotisches Wissen, zeigt jedoch die Hybris.)

  5. Aber mal anders gefragt, wird das E-Auto dann auch abgeschleppt, wenn der Ladevorgang zu Ende ist?
    Denn oben steht: „Das OVG argumentierte, dass die Beschilderung eindeutig darauf hinwies, dass das Parken auf diesem Parkplatz während der Ladezeit nur für Elektrofahrzeuge mit Parkschein erlaubt war.“
    Hier das Stichwort „während“!
    Ansonsten fände ich es auch mal gut, wenn es zumindest mal Strafzettel gibt für Leute, die auf den Stellplätzen für Eltern mit Kinderwagen parken.

    • Ja nicht ladende e Autos werden auch abgeschleppt. Das Problem ist das man das leider selten sieht. Und man kann in der Theorie das laden langsamer machen. Wobei die meisten Tarife mittlerweile nach 4 Stunden eine „Blockiergebühr“ haben.

      • Bei den meisten Ladesäulen kann man sehr wohl sehen, ob gerade ein Ladevorgang läuft.
        Das Problem dürfte eher sein, dass man als E-Auto-Fahrer kaum sekundengleich mit dem Ende des Ladevorgangs wieder am Auto ist. Da wird man wohl eine gewisse Toleranz zugestehen müssen.

    • BigBlue007 says:

      In der fraglichen Konstellation war völlig irrelevant, ob das Fahrzeug geladen wurde oder nicht. Tatsächlich findet sich das Schild (oben das normale blaue P, darunter das Zusatzschild mit dem Auto, wo ein Kabel rauskommt) i.d.R. sowieso an Parkplätzen, an denen es gar keine Ladesäule gibt. Es handelt sich also nicht um Parkplätze zum Laden, sondern auf denen halt einfach ausschließlich E-Fahrzeuge parken dürfen.

      • BigBlue007 says:

        Nachtrag: Ich habe auch gerade erst gesehen, dass im Urteil von „während des Ladens“ die Rede ist. Ohne jetzt arrogant wirken zu wollen – das war Unsinn. Denn das fragliche Zusatzschild bedeutet Folgendes:

        „Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Zur Unterstützung einer Parkflächenvorhaltung für elektrisch betriebene Fahrzeuge kann das Sinnbild zusätzlich auf der Parkfläche aufgebracht sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.“

        Von „während des Ladens“ steht da nix, und das ist wie gesagt auch nicht so, da dieses Schild oft an Parkplätzen steht, die gar keine Ladesäule haben. Dass dem Gericht das Urteil jetzt wegen dieses Fehlers nochmal um die Ohren fliegt, ist aber trotzdem eher unwahrscheinlich, da das Urteil ja so oder so richtig ist, auch wenn die Begründung etwas unzulänglich ausfällt.

        • Die regelkonforme Beschilderung von Parkplätzen für e-Autos ist ein sehr strittiges Thema. Da wird viel falsch beschildert und es wird wohl oder übel zu weiteren Verfahren kommen (müssen).
          Viele Infos über falsche und richtige Beschilderung findet man unter http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm

          Auch wenn versucht wird, das Abschleppen von falsch abgestellten Fahrzeugen ohne E-Kennzeichen zu verallgemeinern, bleibt es kompliziert. Am sichersten ist es wohl, sich fernzuhalten von Parkplätzen, auf denen das Schild mit dem Auto und dem Stecker steht oder ein Schild mit Text, der sich darauf bezieht.

  6. Wie oft argumentiere ich bei „Deppen“ die meinen auf einem Behindertenparkplatz stehen zu „dürfen“ nur weil sie nicht in der Lage sind das entsprechende Schild zu kapieren?!
    Jedes Mal beim Einkaufen erwische ich min. einen Falschparker, der nur zu faul ist die paar Meter zum nächsten regulären Parkplatz zu gehen … dem kommt das hier ähnlich.

    Prinzipiell hab ich so das Gefühl, dass die Ignoranz und Gleichgültigkeit enorm angestiegen ist und wir uns zu einer reinen Ego-Gesellschaft entwickeln.

    • Exakt, die Ignoranz und Gleichgültigkeit hat enorm zugenommen.
      Ich spreche auch immer Leute an, dass sie nicht auf unseren Behonderten-/Eltern-Kind-Parkplätzen parken sollen, da wird dann teilweise heftig gekläfft, das ist echt der Wahnsinn, dabei ist alles Ausgeschildert. Erwachsene Menschen scheinen bei solch einfach zu verstehenden Sachverhalten schon überfordert zu sein oder es ist ihnen schlicht egal – aber wehe, die werden darauf angesprochen, dann ist immer der andere plötzlich blöd.

      • Alman-Herbert says:

        Meine letzte Info war, dass entgegen Behindertenparkplätzen die Eltern-Kind-Parkplätze so nur als Empfehlung zu verstehen sind. Ebenso Frauenparkplätze. Ggf. sieht die Hausordnung eines Parkhauses da eine Regelung vor.

        • Nein, der Grund und Boden gehört mir. Wir haben hier 49 Parkplätze, davon 2 für Behinderte und 3 Eltern-Kind. Diese sind direkt am Eingahng. Alle entsprechend ausgeschildert. Wenn sich ein Kunde nicht daran hält, wird er angesprochen. Auf seinem Vorgarten kann er gerne parken, wie er will, auf meinem Grund und Boden lege ich das fest, wie geparkt wird und da parken auf Eltern-Kind-Parkplätzen eben nur Erwachsene mit Kindern (egal ob Vater/Mutter, Oma/Opa, etc.) – es geht ja darum, dass man mit Kind und Einkauf schnell zum Auto kommen will und das Kind (neben dem Einkauf) sicher auf den Kindersitz befördern muss.

          Man kann über vieles diskutieren, aber auf meinem Eigentum lege ich die Regeln fest und ja, ich möchte gerne Behinderten und Eltern mit Kind die Parksituation erleichtern.

          • Jonas Wagner says:

            Sehe ich auch so, dass du bestimmen kannst wie es abzulaufen hat. Aber wie ist es wenn man sich nicht an deinen Wunsch hält? Da wird’s dann kompliziert oder? Wie die Bestrafung aussieht, Abschleppen, Strafe, …

            • Man kann die gültigen Regeln und entsprechenden Entgelte oder Vertragsstrafen gut sichtbar für jeden Parkplatzbenutzer aushängen, so machen das ja auch diese Parkraumbewirtschaftungsfirmen auf Supermarktparkplätzen. Wer auf dem Parkplatz parkt, stimmt den Regeln zu.

              • verstrahlter says:

                Man ´kann´ also; und es ist völlig OK, sich im Stillen Regeln auszudenken; die man zwar keinem verrät, aber auf deren Einhaltung pocht?

                Der Aushang dient schon dazu Willkür und Allmachtsphantasien einzubremsen und ist nicht freiwillig (solange es sich nicht um einen markierten und/oder unzugänglich abgesperrten Privatbesitz handelt).

    • Ich hatte letzten eine Diskussion mit einem Rentnerpaar, die meinen mit ihrem Auto zwei Parkplätze belegen zu müssen, mit der Begründung, ihre Auto wäre so gross und die können sonst nicht aussteigen. Das auf einem eh schon vollen Parkplatz.
      Hab die dann auch gefragt, ob die zwei Parktickets gelöst hätten – natürlich nicht.
      Das Ordnungsamt hat sich für die Info und Fotos bedankt und denen eine freundlichen Brief geschrieben.

      Ich bin bei sowas mittlerweile vollkommen schmerzfrei.

      • Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.

        • André Westphal says:

          Diese Stammtischparole passt hier nur leider nicht: Wenn jemand Mist baut und andere durch asoziales Verhalten schädigt, ist es gut und wichtig und auch Teil der Zivilcourage dagegen mal was zu machen, selbst wenn es eigenen Aufwand bedeutet.

          • Zivilcourage kannst du zeigen, wenn ein Mensch in Not oder Gefahr ist.
            Aber sicher nicht damit andere Anzuscheixx….., die sich nicht, deiner Meinung nach gesetzesform verhalten.
            Du bist in deiner Systemwelt gefangen, die der Staat dir antrainiert und eingraviert hat.
            Die besagt es sei eine Menschenpflicht, ein Denunziant zu sein.

            • André Westphal says:

              Hier geht es nicht um „Meinung“: Jemand beeinträchtigt durch sein asoziales Verhalten andere Menschen – seien es andere Parker, Behinderte oder E-Auto-Fahrer. Dann ist es richtig so, dieses Verhalten offenzulegen und zu sanktionieren.

              Ich gebe dir mal ein für dich verständliches Beispiel: Ich klaue dir dein Auto. Auch damit füge ich dir einen Schaden zu, um mir selbst einen Vorteil zu verschaffen. Hältst du dann auch den Mund, weil du mich ja nicht „denunzieren“ willst? Auch da ist es gut und richtig, wenn das Verhalten des Diebes nicht einfach hingenommen, sondern auch etwas dagegen getan wird.

              • Wir reden hier von Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten.!!!
                Erschreckend ist hier die Mentalität ( Typisch Deutsch ), Andere anzuzeigen und sich damit auch noch öffentlich selbst zu rühmen und auf die eigene Schulter zu klopfen.
                Sozial bedeutet Miteinander und nicht Gegeneinander.
                Wo hört denn dein toller Gerechtigkeitssinn mit Zivilcourage auf? Wenn es um deinen Nachbar geht, Deine Mitarbeiter oder deiner eigenen Familie?
                Oder zeigst du einfach alles an?

                • André Westphal says:

                  Du tust so, als würden da fälschlicherweise Menschen mit weißer Weste böswillig „angeschwärzt“. Andersherum wird ein Schuh draus: Jemand baut Mist, schadet anderen Menschen – und dann ist es gut und richtig, wenn das nicht ignoriert, sondern zur Sprache gebracht wird. Erschreckend ist dann eher deine Mentalität, die du in dem Sinne äußerst: „Lasst die doch machen was sie wollen und anderen das Leben schwer machen – haltet still, das gehört sich so!“

                  Genau, für ein Miteinander gehört es sich erstmal, dass sich die Menschen korrekt verhalten. Was du verlangst ist: Wenn sich jemand wie „ein Penner“ benimmt – lass den mal machen. So funktioniert es genau eben nicht.

                  Aber ich seh schon, dass das auf dieser Ebene nicht viel bringt, also war das mein letzter Comment zum Thema, da ich bei dir nicht die Reflexion sehe, das zu realisieren.

                • @Max: Das einzige was du doch hier argumentierst ist, dass der Täter geschützt werden soll. Alle anderen, die rechtmäßiger Weise den Parkplagtz hätten benutzen können, sprichst du die soziale Gerechtigkeit ab, weil du jemanden, der sich an nichzts hält und gegen Regeln verstößt,schützen willst.

                  Absolut seltsames Weltbild, was du da hast.

                  • Hans Meiser says:

                    Es ist leider so, dass ein immer größer werdender Teil der Erwachsenen sich kaum noch Regeln und Gesätze hällt. Diese Menschen sind dann auch noch der Meinung, dass diejenigen, die sie darauf aufmerlsam machen oder die Ordnungsbhörden um Hilfe bitten, etwas falsch machen.

                • Typisch Deutsch – schon einmal im Ausland gewesen?

                  Im den USA beispielsweise fährt keiner schneller als sehr langsame Schrittgeschwindigkeit auf dem Supermarktparkplatz. In Spanien gilt der Zebrastreifen noch etwas, in den Niederlanden sind Fahrradfahrer kein Freiwild für Autofahrer, in Schweden ist es selbstverständlich, NICHT in der Einfahrt zu parken, auch ohne Schild.

                  Nur in Deutschland habe ich diese absolute Ignoranz kennengelernt. ICH steh hier und wenn DU mich anzeigst, bist DU der Denunziant.
                  In den USA wird man von den Nachbarn freundlich darauf hingewiesen, wenn man falsch parkt und wenn man nicht reagiert, gibt es eine Reaktion. Da das jeder weiß, sind sie so anständig und halten sich an die Basisbenimmregeln. (und ja, auch in den großen Städten)

            • CafeGrande says:

              Bei „Systemwelt“ ging die Schublade auf.
              Du bist ja ein richtiger Revolutzer, wenn du dich anders verhälst, als die Regeln, die Menschen sich selbst gegeben haben, um miteinander klarzukommen.

          • Danke für den guten Kommentar. Das ist generell ein Problem in der heutigen Diskussionskultur.
            => wenn jemand ein illegales und asoziales Verhalten zur Anzeige bringt, ist er sofort ein Denunziant (s.o.)
            => wenn jemand anmahnt, dass Asylpolitik auch sozialen Sprengstoff beinhaltet, ist er sofort ein Brauner
            => wenn jemand gendern doof findet, gilt er sofort als ignorant und intolerant
            usw.
            Das führt dazu, dass Meinungsvielfalt verloren geht, aus Angst, sofort in eine Ecke gestellt zu werden.
            Sorry, war off topic 😉

            • => wenn jemand gendern doof findet, gilt er sofort als ignorant und intolerant

              Oder schiebt sich selber in die Opferrolle schon durch den Hinweis darauf, jetzt einmal ganz mutig zu sein und zu sagen, was man eigentlich nicht sagen dürfe.

              Habe solche Kollegen, wenn man dann fragt, wer ihnen verböte, das generische Maskulinum zu benutzen und welche Konsequenzen drohten, kommt entweder nix, ein allgemeines Die da oben / die Woken / die Grünen, oder ein Verweis auf eine Universität, die das verpflichtend vorgeschrieben habe.

              Weist man darauf hin, die Uni hatte eine Empfehlung, nicht aber eine Verpflichtung herausgegeben und der Rest sei quatsch, freuen sie sich wieder, dass sie „es“ durchschaut hätten und alle anderen dumme Schlafschafe seien und sich noch umsehen werden.

              • Kritisch wird es, wenn man wegen unwoker Sprache schlechter benotet wird. Oder wenn vor wichtigen Arbeiten damit gedroht wird, dass das geschehen kann.
                https://www.hessenschau.de/panorama/uni-gutachten-punktabzug-fuer-gender-muffel-zulaessig-v1,uni-kassel-gendern-pruefungen-100.html

                Die Note war zwar nicht ausschlaggebend. Aber mit der Praxis kann man ja auch nicht in kurzer Zeit komplett durchstarten. Nennt sich Nudging — mit vielen kleinen Gängeleien werden Bürger zu besseren Menschen erzogen. Gab’s neulich sogar einen Nobelpreis dafür.

                Eine absolute Minderheit hat die Macht, Druck aufzubauen, und zu fordern, dass sich die Mehrheit einer selektiv gewählten Minderheit anzupassen hat. Ganz so wie es in einer Demokratie eigentlich unüblich ist. Akteure, die linksidentitäre Bestrebungen in die Mitte der Gesellschaft tragen, sollten sich am Ende aber nicht wundern, wenn sie dadurch alternativen Parteien Vorschub leisten.

        • Und der peinlichste Schulversager ist und bleibt derjenige, der das Wort Denunziant verwendet ohne seine Bedeutung zu kennen!
          Man kann per Definition keinen Täter einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit Denunzieren. Wie sollte das denn gehen? Damit, dass die Tat begangen wurde (Hier: Illegales Parken entgegen der geltenden Deutschen Gesetze) entfällt der niedere Beweggrund.
          Ein Denunziant wäre jemand, der beim Ordnungsamt anruft und sagt „Mein Nachbar Max, Kennzeichen B-LO 3456, der parkt andauernd vor Ladesäulen mit seinem Dieselstinker!“ mit dem Ziel, dass Max Ärger bekommt, weil er nicht gut findet, dass Max ein AfD-Wähler ist.

        • „In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.“ Kurt Tucholsky

        • Sebastian says:

          Also er hat sie angesprochen, es gab einen guten Grund (der Parkplatz war voll) und ist damit nicht weiter gekommen. Das und dein Spruch passen nicht gut zusammen…

    • Das Problem ist hier, dass die „Deppen“ denken (können die das überhaupt?) ihre „geistige Behinderung“/Blödheit sei dafür ausreichend und nicht kapieren, dass dies nur für körperlich behinderte Menschen gilt…

      • Wenn ich so etwas sehe, denke ich dann immer ganz laut im Vorbeigehen: „Ich dachte, der Parkplatz ist nur für KÖRPERbehinderte“. Die Blicke sind Gold wert.

    • Bist du Parkwächter? Mir ist völlig egal wer wo steht und ob er da stehen darf, solange er mich nicht behindert. Was soll ich mich über Probleme aufregen, die mich nichts angehen, bin doch kein Blockwart. Und wenn jemand falsch parkt und ne Knolle kassiert oder sein Auto suchen muss, so ist das eben sein Problem, er hätte sich ja an die Regeln halten können. So einfach ist das.

      • Nur weil du dich an ein Lebensmotto hälst, das lautet: Jeder soll sich selbst helfen, gibt es bei anderen Menschen noch sowas wie soziales Verhalten. Die sorgen dann dafür, dass die Schwachen eben auch ihre Rechte haben.

        • Thorsten G. says:

          Das ist jetzt ein bisschen albern, denn die Schwachen im o.g. Beispiel sind eben die besagten Rentner. Nun ist es in D auch nicht einfach, einen Behindertenausweis zu bekommen wenn man „nur“ altersgemäß unbeweglich geworden ist. Man darf sich ja eh fragen, warum es Eltern-Kind-Parkplätze gibt, aber nichts für ältere Menschen. Als Familie bist du ja nicht per se eingeschränkt, es sei denn, du bist alleine mit nicht gehfähigen Zwillingen unterwegs. Platz braucht man auch nur wenn man den Kindersitz rauswuppen will.

          • Du kannst auf deinem Grund gerne Parkplätze für alle möglichgen Personen bereitstellen.
            Und schwach sind die Renter eben nicht, wenn sie mit ihrem SUV auf einem Parkplatz parken, der nicht für sie zugelassen ist., sie nehmen sich einfach ein Recht heraus, dass sdie nicht haben.
            Und ob es für die Mutter mit Kind 1 leichter ist als Mutter mit Kind 2 ist auch egal, wenn der Eigentümer schlichtweg sagt: Hier parfken nur Eltern mit Kindern.

            Wie geschrieben. Du kannst auf deinem Grund gerne andere Parkplatzregeln vorsehen, da hält dich keiner von ab.

  7. Das ist für öffentliche Ladepunkte sicherlich sehr hilfreich. Ich verstehe auch nicht was es da zu diskutieren gibt. Ich kann ja auch nicht auf einem Behindertenparkplatz stehen mit dem Verweis es wären ja noch 3 weitere frei. Da ist das ja auch selbstverständlich.

    Nichtdestotrotz sind viele der HPC Lader VON PRIVAT, FÜR PRIVAT, AUF PRIVAT. Beispiel Supercharger Standorte von Tesla. Die stehen auf privatem Grund. Das heisst entweder Tesla oder der Besitzer des Grundstücks müsste sich drum kümmern das zu korrigieren. Werden beide aber nicht tun. Heisst, da wird sich bis auf Weiteres nichts tun, du bist halt gekniffen wenn Fahrzeuge da drauf stehen.

    • Echt? Kümmert sich Tesla nicht? Haben die keinen Vertrag mit einem dieser Parkraumbewirtschaftungsabschlepp-Unternehmen? Gut zu wissen, falls man mal einen Parkplatz braucht… 😉
      Dein Beispiel mit dem Behindertenparkplatz hat der Typ doch tatsächlich zu seiner Verteidigung vorgebracht, nur eben mit Ladesäulen statt Behindertenparkplätzen. Wäre das Gericht der Argumentation gefolgt, wäre das ja praktisch die Außerkraftsetzung der StVO gewesen: Eigenes Ermessen schlägt StVO.
      Rote Ampel? Da kommt keiner, also kann ich fahren. Radweg? Ich seh‘ keinen Radfahrer, da kann ich parken. Tempo 50? Straße ist frei, hier kann ich locker 100 fahren.
      Eigentlich hätte man dem den Lappen wegnehmen und ihn zur MPU anmelden müssen, alleine schon für die Ausrede, da sie ja deutlich zeigt wie der Mensch zu Verkehrsregeln im allgemeinen Eingestellt zu sein scheint.

      • Thorsten G. says:

        Du meinst auch Autofahrer dürften dann rote Ampeln so behandeln als wären sie Radfahrer?

        • Ich würde das nicht zwischen Rad- und Autofahrern differenzieren, sondern zwischen Fahrern die sich an die Verkehrsregeln halten und denen, die es nicht tun. Für alles gibt es eine Hemmschwelle, die liegt um so niedriger, je geringer die Chance ist erwischt zu werden. Wenn Fahrräder ein Nummernschild hätten, würden sich garantiert mehr Radfahrer an die Reglen halten, ebenso anders herum, wenn Autos kein Nummernschild hätten.

      • „Eigentlich hätte man dem den Lappen wegnehmen und ihn zur MPU anmelden müssen, alleine schon für die Ausrede, da sie ja deutlich zeigt wie der Mensch zu Verkehrsregeln im allgemeinen Eingestellt zu sein scheint.“

        Kann man kaum besser formulieren. Ich persönlich hab mich bei dem Artikel gefragt, was für ein gehirnamputierter Egomane man wohl sein muss, um da bis zum OVG zu klagen.

  8. Ganz schön dreist in so einem klaren Fall noch vor Gericht zu ziehen.

  9. Mit was für Quatsch sich Gerichte beschäftigen müssen. Was kommt als nächstes? Jemand der dagegen klagt, dass Wasser nass ist?
    Solche Selbstverständlichkeiten müssten eigentlich direkt per Strafbefehl abgebügelt werden. Dafür ein Verfahren zu eröffnen, obwohl die Gerichte chronisch überlastet sind, geht gar nicht.

    • Wenn jemand den Strafbefehl nicht akzeptiert kommt es vor Gericht. So funktioniert das im Rechtsstaat, Auch wenn es manchen Kommentatoren nicht passt und sie sich schnell mal staatsfeindlich äußern.

      • Das ist kein Strafbefehl, das war eine Ordnungswidrigkeit. Deswegen wars auch vor dem Verwaltungsgericht und nicht vor dem Amtsgericht. Bevor man anderen Staatsfeindlichkeit vorwirft, bitte einmal kurz selbst in die staatlichen Regelungen schaien (bspw. das OWiG).

        • @Kunibert
          Ich bezog mich auf den Kommentar von @Harry, der meinte, „Solche Selbstverständlichkeiten müssten eigentlich direkt per Strafbefehl abgebügelt werden.“
          Kannst dich wieder abregen und weiter Gesetzbücher lesen… 😉

  10. Es ist schon erstaunlich was die öffentliche Hand alles darf. Wenn mein privater Stellplatz wieder zugeparkt ist habe ich theoretisch Optionen von Abmahnung bis Abschleppen, nur wenn ich das tatsächlich durchziehen würde, kostet mich das zuerst Geld, was ich dann einklagen darf, wobei dann aber die Verhältnismässigkeit zum tragen kommt. Im Falle dieses Ladeparkplatzes scheint da anderes zu gelten.

    • Die öffentliche Hand ist die Gemeinde, also der Bürger. Und ja, wenn die Bürger sich entschieden haben, dass öffentliche Freifläche nur für eine bestimmte Nutzungsart vorgesehen ist, und ein einzelner meint, er müsse sich nicht an Gesetz und Recht halten, ja dann geht die Gemeinde dagegen vor, ganz einfach. Hätte er nicht gezahlt, dann hätte die Gemeinde auch vors Verwaltungsgericht ziehen müssen. Ganz einfach.

      • Fritz Mukula says:

        Der Vergleich hinkt gewaltig. Er beschreibt hier einen Sachverhalt, bei dem sein Parkplatz belegt wird, für den er, wie auch jeder Steuerzahler (also auch er) für öffentliche Stellplätze, Geld bezahlt. Dieser wird durch jemanden zugestellt, der nicht berechtigt ist darauf zu parken. Nun wird mal wieder mit zweierlei Maß gemessen, denn in seinem Fall, muss er zunächst die Kosten übernehmen und sie dann vom Falschparker einfordern und die Gemeinde lässt es direkt zwischen Abschleppunternehmen und dem Fahrer/Halter aushandeln. Zusätzlich kommt noch der Strafzettel oben drauf. Auch hier kann er für den Aufwand nicht einfach 30-50€ vom Falschparker fordern. Da muss man sich schon fragen warum das nicht möglich ist?

        • Ne, der Vergleich hinkt nicht: Es geht der Gemeinde offensichtlich darum, saubere elektrische Autos zu fördern, die weniger Kosten für die Allgemeinheit verursachen (Umweltverschmutzung, Gesundheitskosten etc.).

          Und ja, wenn er unberechtigterweise da parkt, muss er eben die Kosten zahlen. Das kann auch jeder Private machen (gibts ja auch zuhauf), dann AGB mit Schild vort dem Parkplatz und parkst du falsch, dann gibts nen Schreiben mit den Kosten. Die kannst du auch mit Mahnbescheid direkt reinholen.

          Da ist kein Ungleichgewicht, sogar im Gegenteil ist es im Verwaltungsrecht sogar so, dass der Falschparker nicht hart dagegen argumentieren muss, wie er es im priovaten müsste, sondern das Gericht erfoscht den Sachverhalt vom Amts wegen. Da spart sich der Falschparker also Kosten und Zeitaufwand.

    • Das „darf“ ist gesetzlich geregelt. So funktioniert das in einem Rechtsstaat.

      Im öffentlich Raum besteht auch öffentliches Interesse. Was auf Deinem Grundstück passiert interessiert mich nicht die Bohne.

  11. Es gab auch schon Fälle in denen die Beschilderung falsch war und der Kläger verlor!

    • Selbst bei falscher Beschilderung sollte klar sein, dass man mit einem Verbrenner oder einem geladenen E-Auto nicht einfach auf einem Ladeparkplatz parkt.

      Das sollte einem doch schon der gesunde Menschenverstand sagen.

  12. Und dann gibt es da noch die Behörden die sich konsequent weigern einen klaren Sachverhalt anzuerkennen.
    Gab vor einiger Zeit das Beispiel bei Extra3.
    Seniorenpaar stellt sich mit seinem 100%ige eAuto auf den Ladeparplatz und schließt den Wagen zum Laden an.
    Ordnungsamt schreibt Knöllchen.
    Grund: Sie hätten ja kein „E“ auf dem Nummernschild.
    War mir auch nicht bekannt, aber das ist wohl eine Option dieses zu haben oder eben nicht.
    Der Amtssprecher war sich dann auch nicht zu schade noch einmal zu betonen das Verstöße konsequent geahndet werden – ohne Ausnahme.
    Den Einwand es handele sich um ein e-Auto das den Platz zum aufladen nutzt und als solches selbst für den größten Depp zu erkennen ist wollter er nicht gelten lassen. Denn es fehlt ja das „E“.
    Da kommt man aus dem fassungslosen Staunen nicht mehr heraus.
    Die beiden Alten hatten wohl keinen Bock auf Stress, haben bezahlt und sich das passende E-Nummernschild besorgt.
    Soetwas gibt es wohl nur in DE.

    • Ist doch das gleiche mit der Feinstaubplakette. Auch E-Fahrzeuge brauchen eine. Sonst gibt es Knöllchen in den Umweltzonen.

    • Naja mich macht das nicht fassungslos. Ich kenne die konkrete Folge von extra 3 nicht, aber der Großteil der Beschilderung gilt *ausdrücklich nur* für Fahrzeuge mit E-kennzeichen. Einzige Ausnahme ist, wenn dort das Zusatzschild „Elektroautos (während des Ladevorgangs)“ steht, dann sind *alle* Autos mit elektrischem Antrieb gemeint.

      Ob die Beschilderung so unsinnig ist oder nicht, darüber lässt sich vielleicht streiten. Wobei ich der Meinung bin, dass die Beschilderung durchaus sinnvoll ist, da es Kontrollen vor allem auf Parkplätzen für nicht-ladende Autos deutlich vereinfacht. Wer ohne E-kennzeichen auf so einem Parkplatz steht, bekommt eben ein Knöllchen, egal ob Elektro oder nicht. Da muss ein Kontrolleur nicht noch Mal genau prüfen, welches Modell das jetzt ist.

      Hier gilt dann eben ganz klar „Unwissenheit schütz vor Strafe nicht“. Wenn ich im Halteverbot parke und einen Strafzettel bekomme, kann ich ja auch nicht sagen „oh das Schild kannte ich aber gar nicht“.

    • Wenn der zur Ladesäule gehörende Parkplatz mit Zusatzzeichen 1010-66 (Symbol Auto mit Ladekabel) ausgeschildert war, dann blieb den beiden „Alten“ auch gar nichts anderes übrig als zu bezahlen und sich für die Zukunft ein E-Kennzeichen zu besorgen.

      Dieses Zusatzzeichen bedeutet nämlich explizit nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (oder blauer E-Plakette bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen). Geregelt ist das in § 39 Abs. 10 StVO sowie § 9a Abs. 2, 4 und 5 FZV).

      Das Zusatzzeichen ist zwar relativ neu und die allerwenigsten dürften es aus der Fahrschule kennen, aber trotzdem gilt es auch für die, die es nicht kennen. Das Kennenlernen über das Ordnungsamt kostet dann Geld (55€ werden es wohl gewesen sein), was natürlich in dem Fall schade ist, weil es lediglich am E-Kennzeichen gefehlt hat, das man vom Fahrzeug her sogar hätte haben können.

  13. Ich finde ja der Ladesäulenbetreiber sollte den Falschparker noch auf den maximal entgangenen Umsatz verklagen.

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