N26 erweitert Angebot: Neues Freelancer-Konto für Selbstständige
Kunden von N26 haben es vielleicht beim Blick in die App schon erspähen können. Die Bank bietet in Deutschland mittlerweile auch Freelancer-Konten an, offensichtlich wagt man sich mit einem Soft-Launch aufs Parkett. Das N26 Freelancer-Konto richtet sich an bestehende Privatkunden, die ein zusätzliches Geschäftskonto benötigen. Die Bank ermöglicht damit eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen.
Das neue Angebot unterscheidet sich vom bisherigen N26 Business-Konto und steht ausschließlich Bestandskunden zur Verfügung. Inhaber eines Freelancer-Kontos erhalten eine separate Geschäftskarte und eine eigene IBAN. Die Bank verspricht, dass nahezu alle Funktionen des Business-Kontos auch im Freelancer-Konto enthalten sind. Eine Ausnahme bilden die sogenannten Spaces, die erst zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein werden.
Die Kontoeröffnung erfolgt direkt in der N26-App. Kunden navigieren dazu zum Start-Bildschirm oder zum Finanz-Tab und wählen die Option „Einrichten“. Nach Prüfung der Konditionen und Akzeptanz der Geschäftsbedingungen steht das Konto zur Verfügung. Für die Eröffnung gelten bestimmte Voraussetzungen. Antragsteller benötigen ein aktives N26 Privatkonto. Business-Kontoinhaber sind von dem Angebot ausgeschlossen. Das bei der ursprünglichen Kontoeröffnung verwendete Ausweisdokument muss noch gültig sein. In Ländern mit lokalen IBANs ist die Eröffnung nur mit einer entsprechenden lokalen IBAN möglich. Kunden mit Zahlungsrückständen, Pfändungen oder in Insolvenz können kein Freelancer-Konto eröffnen. Auch P-Konten und Flex-Konten sind ausgeschlossen.
Ein Vorteil ergibt sich für Premium-Kunden: Die Vorteile ihrer bestehenden Premium-Mitgliedschaft (Smart, You oder Metal) gelten auch für das Freelancer-Konto. Metal-Mitglieder profitieren beispielsweise von 0,5 Prozent Cashback auf qualifizierte Kartenzahlungen mit der Geschäftskarte.
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Achtung: Schufa-Eintrag: Zumindest beim (sogenannten) N26-Business-Konto ist N26 NICHT in der Lage, dass bei der Schufa korrekterweise als geschäftliches Giro zu melden. N26 weigert sich – selbst auf Nachfrage – das zu liefern, man hat also als Unternehmer ein weiteres „Girokonto“ in seiner Schufa stehen. #bastelbude
Andere Marktbegleiter kriegen es hin, so dass in der Schufa ein Geschäftliches Giro separat als „Geschäftliches Girokonto (für Selbständige und Kleingewerbetreibende“ ausgewiesen ist. #liebermitprofisarbeiten