Minderungsrecht im Mobilfunk: Bundesnetzagentur schlägt Regeln vor

Ist das Netz daheim zu langsam, dann kann nach umfangreichen Messungen das Entgelt unter Umständen gekürzt werden. Mittlerweile gibt es geplante. Regelungen zum Minderungsrecht für Mobilfunk-Internetzugänge. Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute den Entwurf einer Allgemeinverfügung zu den geplanten Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge sowie den Entwurf einer Handreichung mit konkreten Vorgaben zum Nachweis einer Minderleistung.

Die Leistungsbewertung im Mobilfunk ist aufgrund der dynamischen Natur des Dienstes und der Abhängigkeit von der Netzabdeckung in verschiedenen Regionen wesentlich komplizierter als im Festnetz. Dabei kommt hinzu, dass Mobilfunk als Shared Medium fungiert, wobei sich mehrere Nutzer gleichzeitig die verfügbare Bandbreite teilen. Aus diesem Grund sieht die Bundesnetzagentur einen regionsspezifischen Ansatz zur Bewertung von Leistungsabweichungen als notwendig an, um den besonderen Anforderungen des Mobilfunks gerecht zu werden.

„Unsere Vorschläge konkretisieren die geplanten Regelungen zum Minderungsrecht für Mobilfunk-Internetzugänge. Mit dem geplanten Messtool werden Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen können, ob die Qualität im Mobilfunk dem entspricht, was im Vertrag vereinbart worden ist“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

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Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesnetzagentur, gestaffelte Abschläge für die Bewertung von relevanten Leistungsabweichungen einzuführen. Diese Abschläge sollen 75 Prozent in Gebieten mit hoher, 85 Prozent in Gebieten mit mittlerer und 90 Prozent in Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte betragen. Die Zuordnung erfolgt auf Basis von 300-Meter-Rastern, um die lokalen demografischen Bedingungen genau abzubilden und den Netzausbau angemessen zu erfassen. Trotz der vorgesehenen Abschläge würden die meisten Kunden weiterhin hohe Übertragungsgeschwindigkeiten erleben, da oft Verträge mit Maximalgeschwindigkeiten von mehreren Hundert Mbit/s bestehen.

Für die Feststellung einer relevanten Minderung sind 30 Messungen erforderlich, verteilt über fünf Tage mit jeweils sechs Messungen. Eine erhebliche Abweichung von der geschätzten maximalen Geschwindigkeit gilt dann als gegeben, wenn an mindestens drei der fünf Messtage die nach Abschlag reduzierte vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit nicht erreicht wird.

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13 Kommentare

  1. Heisenberg says:

    Da kann ein o2 ^jetzt schon nur leid tuen, und ich als Telekom Kunde kann dafür dann wohl nichts raus holen, egal dann ist das so.^^

  2. Im Festnetz ist das Minderungsrecht eine sinnvolle Sache, aber im Mobilfunk halte ich es für schlicht nicht umsetzbar reproduzierbar zu messen. Dafür ist die Umstände zu dynamisch

    • Ich sehe es anders, wenn über den Tag die Daten gerade mal mit 10 MBit/s durch den Äther tröpfeln obwohl 300 MBit/s versprochen werden, dann ist die Zelle chronisch überlastet. Man sollte aber nicht dem Kunden ein Rabatt einräumen sondern den Netzbereiber schleunigst dazu verdonnern zeitnah in diesem Bereich nach zu verdichten. Mehr Antennen, kleinere Zellen mit höhere Frequenzen … Das Geld was der Kunde weniger für seinen Vertrag zahlt fehlt am Ende für den Ausbau.

    • Die Frage ist, was es die Netzbetreiber kosten würde das ganze (trotz dynamischer Umstände) umsetzbar zu machen. Andere Länder schaffen es ja auch im letzten Kaff in den Bergen oder Tälern ein adäquates Netz mit passender Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Dann sinkt aber die Marge weil das Netz teurer wird …

      • Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

        In anderen Ländern, werden die 3G,4G oder wie zuletzt die 5G Lizenzen nicht versteigert. Dann ist natürlich genug Kohle für den Ausbau drin.

        In anderen Ländern, darf nicht jeder x beliebige dahergelaufene Knülch gegen den 5G Ausbau zum Gericht latschen und somit dem Ausbau a) stark verzögern und b) noch teuerer für den Provider zu machen.

  3. Welche App ist das auf dem Foto?

  4. Lukas Hauser says:

    Wo genau muss ich dann messen? Im Haus? Vor dem Haus? Daheim habe ich nur E Empfang, im Auto vor dem Haus auch nur E. Sobald ich aber zu Fuß unterwegs bin wechselt er irgendwann zu einem Strich 5G. Das wird aber auch weniger auch langsamer als 50Mbit/s sein..
    Durch WiFi-Calling aber meistens kein Problem. Nur im Auto vor dem Haus nervt es, da das CarPlay-Wifi wohl Vorrang hat.

  5. Und für jede Messung wird in den Keller gegangen ;). Sinnlos solche Messtools und vollkommen an der Realität vorbei.

  6. Eigentlich ist das Verkaufen einer Leistung die nicht erbracht wird juristisch gesehen Betrug. Eigentlich…. .
    In Verbindung mit Telekommunikation scheint es üblich zu sein das Blaue vom Himmel zu verkaufen und den Kunden zu besch…en.
    Liegt es daran das es dem Gesetzgeber und auch den Gerichten egal ist? Die Abzocker müssen vom Markt verschwinden und Platz machen für Anbieter die verkaufen was auch geliefert wird. Für alle die anderer Meinung sind, ich hätte noch
    5 Kilo Mondäther günstig abzugeben, beschleunigt jeden PC und auch alte Smartphones.

    • Andreas H says:

      Sie verkaufen Dir eine monatliche, in der Datenmenge unlimitierte, Flatrate mit 64 kBit/s (Telekom glaub ich) + eine DEUTLICH erhöhte Geschwindigkeit mit zum Beispiel BIS ZU 50/ 100Mbit für eine bestimmte Menge an Daten. Sie liefern also schon genau das was sie Dir verkauft haben, die meisten Leute lesen nur einfach ihre Verträge nicht richtig…

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