Millionenstrafe für Sennheiser: Bundeskartellamt deckt vertikale Preisbindung auf

Der Hersteller Sennheiser und der Besitzer der Konsumentensparte Sonova müssen eine Geldstrafe von knapp sechs Millionen Euro zahlen. Der Grund dafür: Seit mindestens 2015 hat Sennheiser systematisch die Endkundenpreise der Premium-Kopfhörer manipuliert, so das Bundeskartellamt.

Mit spezieller Software und Internet-Preisvergleichen überwachten Mitarbeiter akribisch die Verkaufspreise im Handel. Wichen diese zu stark von der unverbindlichen Preisempfehlung nach unten ab, griffen die Mitarbeiter ein. Die Händler wurden dann zur Preiserhöhung gedrängt – ein klarer Verstoß gegen das Kartellrecht.

Die Geschichte wird noch kurioser: Die Mitarbeiter erhielten sogar Kartellrechtsschulungen. Statt das Gelernte zur Vermeidung von Verstößen zu nutzen, nutzten sie das anscheinend, um ihre Preisabsprachen zu verschleiern. Nach der Übernahme des Consumer-Bereichs durch Sonova im März 2022 liefen diese Praktiken bis September 2022 weiter, wenn auch in geringerem Umfang.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt macht deutlich: Nicht nur horizontale Absprachen zwischen Herstellern sind problematisch. Auch vertikale Preisbindungen zwischen Herstellern und Händlern schaden den Verbrauchern erheblich. Immerhin: Beide Unternehmen haben mit den Behörden kooperiert, was sich strafmildernd auswirkte. Die beteiligten Händler gehen straffrei aus.

Hintergrund: Eine vertikale Preisbindung (auch Preisbindung zweiter Hand genannt) liegt vor, wenn ein Hersteller seine Händler verpflichtet, Produkte nur zu einem von ihm festgelegten Preis zu verkaufen. Dies ist in der EU und Deutschland grundsätzlich kartellrechtlich verboten, da es den freien Preiswettbewerb einschränkt und zu höheren Verbraucherpreisen führt.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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15 Kommentare

  1. Freddie Flintstone says:

    Sieht nach einem kommenden Insolvenzverfahren aus. Wer zu solchen Mitteln greift, ist eigentlich durch.

    • Naja Fritzboxen gibt es noch immer.
      AVM hatte letztes Jahr 16 Millionen Strafe bekommen wegen Preisabsprachen mit Händlern.
      Und ja… FRITZ!Boxen gibts nach wie vor.
      Soviel zu deinem „eigentlich“

  2. Definitiv ein Grund diese Marke in Zukunft zu meiden. Geht gar nicht!

    • Jeronimo says:

      Und was wäre, wenn die anderen es genauso machen, aber nur noch nicht erwischt wurden? Mal so rein hypothetisch?

      • Selbst schuld, wer so doof ist und sich erwischen lässt. Ansonsten gilt für die anderen, erst einmal die Unschuldsvermutung.

    • Weil das Unternehmen das bis vor 3 Jahren gemacht hat,
      weil das Unternehmen zur Aufklärung mit den Behörden zusammenarbeitete,
      möchtest Du die Marke in Zukunft meiden?
      Dein Ernst?

  3. Solche Preisvorgaben sind leider normal. Unter anderem bei Apple, On und Deuter.

  4. Ich meide die Marke schon, seit die ihr Memory Mic rausgebracht haben und die App schon nach dem Kauf nicht funktionierte. Funktioniert bis heute nicht und bekommt keine Updates. 200 Euro damals bezahlt und komplett Müll gewesen, weil alles nur mit App funktioniert. Seitdem bin ich raus bei Sennheiser. Mehr Verarschung geht nicht.

  5. Mhm. Also was ist dann mit Apple, Nintendo und anderen? Die machen das auch bzw. erlauben erst gar keine Rabatte. Oder VW und alle anderen deutschen Autobauer? Die geben ja vor, was der Händler an Rabatten geben darf.

    Und jetzt bitte nicht steinigen, ich hab rein von der Materie kaum Ahnung vom Kartellrecht. Daher, warum ist das ein Problem? Sennheiser hat doch ein Recht sich als Premium Marke zu positionieren und entsprechend auch das Recht zu verhindern, dass dieses Image aktiv von Händlern durch zu hohe Rabatte beschädigt wird. Oder?

    Ich kann verstehen, dass in Märkten wo eine Marke absolut dominieren ist, dies ein NoGo ist. Weil das führt zu künstlich höheren Preisen. Wie von Caschy erwähnt. Aber in dem Fall, in allen Bereichen wo Sennheiser aktiv ist, sind sie nicht führend oder die „beste“ Marke. Gibt genug gleichwertige Marken die deutlich günstiger sind. Gibt einige Marken die sind deutlich besser und auch genug die deutlich teurer sind.

    Und AVM hat es auch getroffen. Da sehe ich das genauso. Und die Preise hatte es seitdem auch nicht verändert. Die sind eher deutlich teurer geworden.

    Wie gesagt, rein vom Recht, habe ich da keine Ahnung von. Daher wäre nice, wenn das jemand erklären könnte, wo das Problem lag. Caschy hat ja schon geschrieben, dass es verboten ist. Aber das warum ist etwas dünn 🙂
    Interessiert mich wirklich.

    • Nein, das Recht haben sie nicht. Steht doch im Artikel. Das ist verboten. Händler dürfen verkaufen, für was auch immer sie wollen. Du darfst da nicht mitsprechen. Wenn jemand mit Verlust verkauft oder 1 Euro Marge hat, statt 500 Euro, ist das SEINE Entscheidung. Nicht die von Sennheiser.

      • Kann man so nicht sagen.

        Wenn das Ziel ist, Konkurrenten gezielt zu verdrängen („Verdrängungswettbewerb“), kann es als unlauterer Wettbewerb (§ 3 UWG) gelten. Bei dauerhaftem Dumping kann es zu einer Marktverzerrung kommen, die das Kartellrecht (z. B. GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) betrifft.

        Also etwas unter dem Einkaufspreis verkaufen kommt nicht gut im Kapitalismus 🙂

  6. Fragesteller says:

    Wie kann das Kartellrecht mit der Buchpreisbindung in Einklang stehen? Hier wird sogar vom Gesetz vorgegeben, dass niemand einen Rabatt geben darf. Einzige Ausnahme ist, wenn deklariert wird, dass der Verlag den Preis zeitweise senkt. Dies habe ich auch schon einige Male erlebt. Ob der Verlag sie wirklich senkt, kann ich als Verbraucher auch nicht verifizieren.

    Sennheiser wird hier auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Ich vermute, dass dies am gesamten Markt Gang und Gäbe ist, viele nur noch nicht rechtlich belangt werden konnten.

    Gibt auch diese ungeschriebenen Gesetze, wo niemand seine Waren günstiger als bei Aldi anbieten darf. In meinen Augen auch ein Verstoß gegen den freien Handel.

  7. Was für Anfänger bei Sennheiser. Apple erhöht einfach den EK oder beliefert den Händler nicht mehr oder stark verzögert wenn die Preispolitik Apple missfällt. Wobei Apple da sicher nicht der einzige ist.

  8. Um so etwas zu vermeiden könnten Hersteller zukünftig ihre Produkte einfach selbst verkaufen (online oder eigene Läden). Wozu braucht es noch Händler die auch noch ihre Taschen voll machen wollen?

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