Mastercard-Datenleck: Erste Betroffene werden entschädigt

2019 gab es bei Mastercard ein Datenleck. Mastercard betrieb mit einem Partner ein Bonus-Programm für die eigenen Nutzer. Priceless Specials hieß das Ganze und Nutzer dieses Services sind zum Großteil Opfer eines Datenlecks geworden. Viele Betroffene haben bei der Firma „Europäischen Gesellschaft für Datenschutz“ (ähnlich Flightright) beschwert, die das Ganze wohl mit ihren Anwälten in die Hand genommen hat. Die Anwälte der Betroffenen konnten sich nun wohl auf einen Vergleich einigen. Betroffenen des „Mastercard Priceless Specials Datenlecks aus 2019“, die sich über die Europäische Gesellschaft für Datenschutz (keine Institution der Europäischen Union) registriert haben, wird laut Aussagen der Betroffenen im Zuge des Vergleichs eine Zahlung von 300 Euro angeboten.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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6 Kommentare

  1. Hätte ich das mal gewusst :/

  2. Was heißt das für Betroffene, die sich nicht an diese Stelle gewandt haben? Vermutlich „Pech gehabt“, oder?

    • Natürlich. So wie immer wenn man passiv bleibt und das erst nachträglich bereut wenn andere etwas erstritten haben.

    • Ich beantworte (nach Recherche) mir das jetzt mal selbst – ja. Nur, wer mitgeklagt hat, erhält das Angebot. Wäre ja auch zu schön gewesen 🙂

      • Na ja, ist auch klar, den theoretisch mussten die ja in Vorleistung gehen. 300 Euro ist aber ein Witz (für Mastercard).

        Zwei üble Geschmäcker habe ich aber: Erstens, es ist zum K…, dass nicht alle Betroffenen schon vor Jahren entschädigt wurden, denn der Fehler war ja da & man hatte den Ärger, neue Karte, Adresse geleaked usf. (Ich habe mich damals an den Brandenburger und den Hessischen Datenschutzbeaufragten gewandt, ich habe niemals eine Antwort bekommen … von MC natürlich auch nur den generischen Hinweis, das man Pech gehabt habe … da wusste ich dann auch, was ich der Firma, aber auch meinen staatl. Datenschutzbeauftragten Wert bin, rein gar nix, nicht mal eine Antwort.) Ein Geschmäckle hat aber auch der Name dieser Gesellschaft, „Europäischen Gesellschaft für Datenschutz“, gut dass du dazugeschrieben hast, dass es eine private Firma ist, man soll das wohl gleich mit was Offiziellem assozieren … .

    • Sofern es nicht verjährt ist, kannst du Mastercard ja einen Brief schreiben und mit Klage drohen, sofern Sie dir nicht auch die 400 EUR auszahlen.
      Vermutlich werden Sie nicht oder nur nach mehreren Nachfragen reagieren. Dürfte einen nicht verwundern, ist das selbe, wenn du bei Flugverspätungen deine Rechte selbst einfordern willst…

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