Lidl Plus App: OLG Stuttgart weist Klage der Verbraucherzentrale ab

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Lidl-Plus-App abgewiesen. Der Discounter muss seine App vorerst nicht anpassen und kann die bisherige Gestaltung beibehalten. Kern des Rechtsstreits war die Frage, ob Lidl deutlicher kommunizieren muss, dass Kunden für Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass vielen Nutzern nicht klar sei, in welchem Umfang ihre Daten gesammelt und ausgewertet werden. Das Gericht sah das anders und wies die Klage zurück. Allerdings scheint das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen. Die Richter haben eine Revision zugelassen, wodurch der Weg zum Bundesgerichtshof frei wäre.
Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverbands, zum Thema:
„Bonus-Apps sind keineswegs kostenlos. Verbraucher bezahlen Rabatte mit der Preisgabe persönlicher Daten. Das Oberlandesgericht Stuttgart ist jedoch nicht der Ansicht, dass Lidl die Nutzer seiner Rabatt-App deutlicher als bisher über den Preis der Nutzung informieren muss. Die Verbraucherzentrale wird aller Voraussicht nach in Revision gehen und die Frage zum Bezahlen mit Daten höchstrichterlich klären lassen.“
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Pff Gerichte beschäftigen wegen sowas. Es sollte doch jedem klar sein wer solche Art App´s benutzt, egal ob Lidl oder Rewe usw, dass er/sie mit seinen Daten bezahlt.
Für mich Steuergeldverschwendung
Das ist doch der Kern der Klage, dass Lidl die App nicht als „kostenlos“ beschreiben darf weil man mit seinen Daten bezahlt. Eben das wurde abgewiesen weil das Gericht der Meinung sein, dass „mit Daten bezahlen“ nicht zählt weil es beim Begriff „kostenlos“ nur um zu zahlende Geldbeträge geht. Was natürlich völliger Humbug ist, insofern hoffe ich dass die Verbraucherzentrale das weiterverfolgt.
> […] dass vielen Nutzern nicht klar sei, in welchem Umfang ihre Daten gesammelt und ausgewertet werden. Das Gericht sah das anders und wies die Klage zurück.
Die Benutzer werden irgendwo den AGB zugestimmt haben in denen das beschrieben ist. Aus rechtlicher Sicht sind die Leute daher vollumfänglich informiert. Es ist ja seit Jahren bekannt, dass es Gerichte und Gesetzgeber nicht interessiert, dass das Lesen und Verstehen von kilometerlangen AGB völlig an der Realität der normalen Menschen vorbeigeht.
Dinge irgendwo in den AGB oder der Privacy Policy zu verstecken reicht keineswegs für eine informierte Einwilligung aus. Das OLG Stuttgart tut hier schlicht einer Neckarsulmer Unternehmensgruppe, die einen sicher nicht geringen Anteil an den Stadteinnahmen ausmacht, einen offensichtlichen Gefallen.
Was hat den eine Neckarsulmer Unternehmensgruppe mit Stadteinnahmen von Stuttgart gemein?
Wer gibt denn bei solchen Apps – bis auf eine funktionierende Emailadresse – seine korrekten Daten an?
Die brauchen gar nicht deine korrekten Daten… Du hast nix verstanden… Es ist unerheblich, ob Hans Müller, 45 Jahre alt, oder Horst Meier, 63 Jahre alt montags zu Lidl rennt und Bananen kauft, weil er 10% Rabatt in der App hat… Entscheidend ist, dass der „Affe“ durch die rabattierten Bananen in den Laden gelockt und zum Kauf animiert wird.
Es geht um Kauverhalten, Kaufanreize, Lenkungswirkungen, Marketing, personalisierte Werbung. Solange Du die App brav vorzeigst, haben sie was sie wollen… Nicht falsch verstehen, man sollte ruhig auch als Kunde seinen Nutzen aus solchen Apps ziehen, warum auch nicht, aber wer meint n Fake Name und ne Fake Mail Adresse würden reichen, der hat das System nicht verstanden; vor allem dann, wenn man seine Einkäufe immer mit der gleichen Bankkarte bezahlt…
Ein bisschen austricksen geht nur, wenn mehrere Leute die Apps nutzen und man zwischendurch die Nutzer tauscht, so dass sich weniger Rückschlüsse auf das individuelle Verhalten ziehen lassen.
Genau so. Aber es geht noch weiter. Viele – ich weiß aber nicht, ob Lidl dazu gehört – benutzen Meta für die Werbung oder einfach nur zum Analysieren. Das heißt, dass die genau wissen, dass Hans Meier aus der Lidl App der Peter Walter von App B und Karl Werner von Website C und der Torf Waldspeck auf Website D bist. Sie wissen auch, dass der anonyme Besucher auf Website D dieselbe Person ist. Da Millionen von Datenpunkten vorliegen, wissen sie auch, welche WiFi-Namen in deiner Umgebung sind und mit welcher IP-Adresse du surfst. Die drei iPhones, die neben deinem registriert werden, gehören dann vermutlich der Familie. Ob du nun Hans, Peter oder Karl heißt, ist denen vollkommen egal. Du bist Datensatz A$83983043 und damit arbeiten sie.
Und das ist nur eine ganz, wirklich ganz kleine Spitze des Eisbergs.
Den meisten ist nicht klar, wie sehr Lidl, Rewe & Co. die Benutzer tracken. Aber noch deutlich weniger Leuten ist klar, wie viele tausende Unternehmen im Netz hinter ihnen herlaufen und wie sabbernde Trolle ihre Datenspuren auflecken.
„Wissen Sie“ also das ist aber sehr interessant, woher kennen „Sie“ denn Wifi-Namen. Bei aktuellen mobilen OS keine Chance, IP Adresse dasgleiche. Das Mutmassen welche andere Logins zu dir gehören könnten, vielleicht dann mit Quantencomputern . Fehlt noch das Abgreifen des Mikrofons des Smartphones, das wurde noch nicht erwähnt dann wären die apokalyptischen Reiter wirklich komplett.
Auch wenn es nicht mehr so einfach ist wie früher die SSIDs in der Umgebung auszulesen, wird es nach Möglichkeit immer noch verwendet. Apple ist bei iOS etwas restriktiver als Google bei Android, und es braucht auch die Berechtigung dazu, aber trotzdem ist es möglich. Hinzu kommen Positionsdaten (GPS) und ganz viel andere Datenpunkte.
Nun ist aber das Problem: wenn du wirklich der Meinung bist, dass die IP-Adresse kein Merkmal zur Identifikation ist, das quasi eine der ersten Tracking-Informationen überhaupt war, fehlt dir einfach jegliches Hintergrundwissen zu diesem Thema.
Cross-Device-Tracking hat rein nichts mit Aluhut, Verschwörung oder Quantencomputern zu tun. Wenn du dein Wissen erweitern möchtest, fang doch an zu schauen, welche Methoden von den Konzernen so zum Fingerprinting verwendet werden.
Wer sagt denn, dass „Kunden für Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen“? Man kann es vermuten, aber Lidl hat das finanziell eventuell gar nicht nötig. Selbst wenn in den AGB „kann“ steht, muss das nicht ein „muss“ oder „wird“ bedeuten. Es gibt immer wieder Rabatte oder Artikel umsonst; was schert’s uns wenn die uns „kennen“?
Genau deshalb klagt die VZ, weil es Menschen gibt die nur an das Gute glauben und ja „nichts zu verbergen haben“.
Es gibt genügend Artikel im Netz, wo recherchiert wurde wofür diese Daten von den Firmen genutzt werden und vor allem mit Netzwerken geteilt werden.
In den AGB steht nichts von kann. Es steht explizit drin, dass Daten in einer Datenbank gesammelt werden. Es ist ein wahrer Datenschatz.
Die dazu eingesetzten Mitarbeiter und Ressourcen kosten Lidl viel Geld. Das holt man aber locker wieder rein und noch viel meeeeeeehr. Das Mehr zahlt der Lidl-Plus-Nutzer (der aber angeblich mit der App Geld spart).
Und genau dieser Zusammenhang, scheint vielen und dir nicht klar, deswegen klagt die Verbraucherzentrale
Das trifft doch auf 99% aller „kostenlosen“ Angebote im Internet zu, dass man diesen mit seinen Daten bezahlt.
Und nein lieber Verbraucherschutz, ich will sicher keinen zweiten Cookie-Banner der mich vor der Nutzung des Angebots davor warnt, das ist gesunder Menschenverstands 😉
Eigentlich gehen die sog. Verbraucherschützer gegen Millionen von Kunden (Verbrauchern) vor, die bereitwillig und oft wissentlich ihre Daten angeben, um beim Einkauf von Rabatten zu profitieren. Zwangsweise wird dieses Handeln, der sog. Verbraucherschützer von uns Steuerzahlern finanziert. Auch die Gerichte, die von den sog. Verbraucherschützern mit solchem Firlefanz beschäftigt werden, bezahlen wir Steuerzahler.
Die Verbraucherschützer sollten besser aufklären und die Entscheidung den mündigen Bürgern überlassen, anstatt sich als Verbraucher-Nanny aufzuspielen und zuzuschauen, wie an anderen Stellen die Rechte von Verbrauchern missachtet werden.
Die Lidl-Plus-App ist für mich ein Dorn im Auge, weil sie nicht nur für ein unübersichtliches Zwei-Preissystem sorgt, sondern auch die Kunden faktisch zwingt, ihre Daten preiszugeben, um Rabatte zu bekommen. Während bei Aldi alle Preise klar und einheitlich an den Regalen ausgezeichnet sind, hängt bei Lidl der tatsächliche Endpreis davon ab, ob man bereit ist, die App zu nutzen und damit persönliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
Interessant das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart schon: Die Klage wurde zwar abgewiesen, aber eine Revision zugelassen. Das zeigt, dass die Frage „Rabatt gegen Daten“ noch nicht abschließend geklärt ist. Aus meiner Sicht sollten Verbraucher klarer darüber informiert werden, dass Rabatte eben nicht kostenlos sind, sondern mit Daten „bezahlt“ werden.
>> Aus meiner Sicht sollten Verbraucher klarer darüber informiert werden, dass Rabatte eben nicht kostenlos sind, sondern mit Daten „bezahlt“ werden.
Verfolgt man hier die Kommentare, die sich damit beschäftigen, dass Rabatte mit Daten bezahlt werden, bekommt man den Eindruck, dass die Verbraucher durchaus ausreichend informiert sind. Es wäre die Aufgabe der sog. Verbraucherschützer eventuelle Informationslücken zu schließen und nicht wegen Firlefanz teure Prozesse zu führen, die Wirtschaft unter Druck zu setzen und letztendlich damit den Verbrauchern schaden, die bereitwillig ihre Daten zur Verfügung stellen, um entsprechende Rabatte zu erhalten.