Langsames Internet: Verbraucherzentrale fordert höhere Entschädigung
Unsere Leser wissen es sicherlich: Wer der Meinung ist, dass daheim zu wenig Internet-Speed ankommt, der kann aufwendig messen und dann vom Provider Minderung einfordern. Es sollen aber Änderungen ins Haus stehen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äußert sich allerdings kritisch zu jenen aktuellen Änderungen im Gesetzesentwurf zum Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK-Nabeg) der Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die Neuregelung des Minderungsrechts bei unzureichender Internetbandbreite. Die vorgeschlagenen Anpassungen (10 % der Grundgebühr) reichen laut vzbv nicht aus, um echten Verbraucherschutz im Telekommunikationssektor zu gewährleisten.
Bis dato habe sich das Minderungsrecht nicht als effektives Mittel für mehr Verbraucherschutz bewährt. Seit dessen Einführung herrschen bei den Anbietern unterschiedliche, oft wenig transparente Methoden zur Berechnung der Tarifminderungen. Verbraucher stehen häufig vor dem Problem, nicht nachvollziehen zu können, wie die Höhe der Minderungen zustande kommt. Zudem reduzieren die Anbieter meist nicht den gesamten Tarifpreis, sondern lediglich bestimmte, eigenmächtig festgelegte Teile des Tarifs.
Der vzbv fordert eine grundlegende Überarbeitung des Minderungsrechts bei zu niedriger Bandbreite. Er empfiehlt eine monatliche Kompensation von 15 Euro bei signifikanter, fortwährender oder wiederkehrender Unterschreitung der versprochenen Internetgeschwindigkeit. Weiterhin soll das Recht auf Sonderkündigung unangetastet bleiben.
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Höhere Entschädigung ist alles recht und schön, solange ich als Verbraucher jedoch hinterherrennen muss (Zeitvertreib für Stubenhocker) bringt mir das alles nichts. Ebenso die Darlegung, dass es tatsächlich eine Störung gab, ist mitunter gar nicht so leicht durchzusetzen.
Anstatt hier solche Überlegungen zu machen (sind natürlich auch wichtig) sollten die Betreiber mal auch in den entlegensten Stellen dazu „gezwungen“ werden, Breitband im Sinne des Verbrauchers auszubauen. Gerade die festgelegten 15Mbit/s der BNetzA sind doch ein Witz! Alles unter 250Mbit/s (als mögliche buchbare Bandbreite) gehört ebenfalls unter Entschädigung gestellt. Ob man diese bucht oder nicht, bleibt natürlich jedem selbst überlassen (meine Meinung).
Mit Verpflichtung zur Automatisierung, am MSAN wird dann der sync gemessen, bei Unterschreitung der strengen Werte wird dann die Rechnung automatisch mit empfindlichen Rabatten angepasst! 🙂
Solange der Bauer Wilfried vor das Gericht xy zieht, weil er gegen das Buddeln oder dem setzen eines Richtfunk Mastes klagt, wird auch das letzte Willige keinen einzigen Spatenstich machen. Unternebmen die für Luft, anders 5G, Mrd an den Staat zahlen, kaum ein hohen Aufwand mit wenig Aussicht auf Erfolg betreiben.
Mit der Forderung nach höheren Entschädigungen werden nur die Preise hochgetrieben. Das sollten die Verbraucherschützer auch mal bedenken, wenn sie mit solchen Forderungen ums Eck kommen. Außerdem ist es extrem schwierig, die Minderleistung nachzuweisen. Möglicherweise liegt die Verantwortung gar nicht beim Internetanbieter, sondern in der Verkabelung beim Kunden ist das „Bottleneck“ zu suchen. Müssen unzufriedene Kunden dann auch ihren Anbieter für die falschen Anschuldigungen entschädigen, damit Internet für alle bezahlbar bleibt und der Ausbau nicht ins Stocken gerät.
Totaler Quatsch. Ich mache mit dem Anbieter einen Vertrag und dieser garantiert mir eine gewisse Geschwindigkeit. Wenn ich die vertraglich zugesichert Geschwindigkeit nicht erhalten, liegt der Veetragsbruch beim Anbieter und nicht dem Endkunden. Der Anbieter hat die Chance vorher zu testen, wie gut die Verbindung ist. Auf irgendeiner Basis garantiert dieser die Geschwindigkeit und muss dann halt für die Probleme gerade stehen.
Die Anbieter zählen sogar darauf und nehmen diese Entschädigungen als willkommende Ausweichoption, um das eigentliche Problem nicht beheben zu müssen: SCHNELLERE GESCHWINDIGKEITEN… Leitungsausbau.
Was heißt die Anbieter? Die Anbieter nutzen alle dieselbe Leitung. Wenn es bei dem einen mit DSL nicht funktioniert, wird es bei dem anderen nicht besser sein.