KI-Training: Verbraucherzentrale NRW beantragt einstweilige Verfügung gegen Meta

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht juristisch gegen Meta vor und hat beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung beantragt. Hintergrund ist die von Meta angekündigte Nutzung personenbezogener Daten aus Instagram und Facebook für das Training von künstlicher Intelligenz. Der Konzern hatte Mitte April bekanntgegeben, ab dem 27. Mai 2025 die in seinen sozialen Netzwerken veröffentlichten Beiträge europäischer Nutzer für KI-Trainingszwecke verwenden zu wollen.
Die Verbraucherschützer sehen in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht. Christine Steffen, Juristin und Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, kritisiert besonders die Berufung Metas auf ein „berechtigtes Interesse“ als Grundlage für die Datenverarbeitung. Problematisch sei zudem, dass auch sensible personenbezogene Daten wie politische Meinungen, Gesundheitsinformationen oder Angaben zur Sexualität sowie Daten von Minderjährigen für das KI-Training verwendet werden könnten.
Nachdem Meta trotz einer Abmahnung nicht von seinen Plänen abrücken wollte, sehen die Verbraucherschützer nun dringenden Handlungsbedarf. Mit der einstweiligen Verfügung soll verhindert werden, dass der Konzern vollendete Tatsachen schafft, bevor die rechtliche Situation geklärt ist. Die Verbraucherzentrale betont dabei, dass es nicht darum gehe, die Entwicklung künstlicher Intelligenz zu blockieren, sondern sicherzustellen, dass diese auf rechtlich einwandfreier Basis erfolgt.
Bis zum 27. Mai 2025 haben Nutzer noch die Möglichkeit, der Verwendung ihrer Daten aktiv zu widersprechen. Meta bietet die Möglichkeit, über dieses Formular bei Facebook und dieses Formular auf Instagram zu widersprechen. Beide Formulare werden nur angezeigt, wenn Nutzer eingeloggt sind. Die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der Anwender Facebook oder Instagram nutzen, ist Pflicht. Das weitere Textfeld kann frei bleiben, eine Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich.
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.
Bravo, finde ich sehr gut, dass hier der Staat mal aktiv was macht!
Abgesehen davon: wegen diesem Vorhaben habe ich mich definitiv von Meta-Konten abgemeldet… bzw. benutze es nur noch über ein Fake-Konto, wenn es darum geht etwa mit Hotel oder was auch immer zu kommunizieren, weil keine andere (!) Option möglich ist… heutzutage ist ja Facebook in gewissen Ländern DAS Kommunikationsmittel im privaten Bereich, aber selbst staatliche Institutionen kommunizieren offiziell (teilweise nur noch!) darüber! Für mich eine unglaubliche Entwicklung…
> heutzutage ist ja Facebook in gewissen Ländern DAS Kommunikationsmittel im privaten Bereich,
Im sogenannten Boomer-Bereich. Die Jugend hängt dort definitiv nicht ab und selbst jüngere Erwachsene nicht.
Ist doch völlig egal ob Boomer , was auch immer das ist, oder andere Leute bei den Meta-Unternehmen sind – diese Art mit persönlichen Daten umzugehen ist einfach nicht richtig und gut daß die Verbraucherschutzorganisationen dagegen vorgehen.
Ist übrigens eben nicht „der Staat“, die Verbraucherzentralen der Ländr sind eingetragene Vereine, die sich, wie andere bundesweit bzw. in mehreren Ländern arbeitende Vereine in einem Zentralverband zusammengeschlossen haben.