Kabelfernsehen: Verbraucherschützer mahnen Anbieter wegen untergeschobener Verträge ab

Am 1. Juli 2024 ist das Nebenkostenprivileg weggefallen. Was Anbieter wie waipu.tv oder Zattoo lange herbeigesehnt hatten, versetzte Anbieter wie Vodafone schon im Vorfeld in den Panikmodus. Denn: Inzwischen dürften Vermieter die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Betriebskosten abrechnen. Vielmehr soll jeder Haushalt eben selbst entscheiden können, ob und wie das lineare TV-Programm empfangen wird. Doch kaum ist diese Regelung in Kraft, gibt es bereits schwarze Schafe.

Schon im Vorfeld hatte Vodafone ja etwa eine krude Strategie angelegt: Mit der nassforschen Argumentation im Tarifdschungel aufräumen zu wollen, hob man die Preise seiner Internet- und Festnetztarife massiv an. Der Kniff: Nun konnte man als „kostenfreie“ Zusatzoption das Kabelfernsehen anbieten. Dumm nur, wenn man zwar Internet und Telefon per Kabel buchen will, nicht aber das Kabelfernsehen. In diesem Szenario ist es deutlich teurer geworden.

Dreister gehen laut der Verbraucherzentrale NRW Net Cologne sowie die LEG Wohnen NRW vor. Unabhängig voneinander versuchen der Kabelanbieter und das Wohnungsunternehmen Mietern Kabelverträge unterzuschieben. So erhalten die Mieter Rundschreiben, in denen sie ohne aktive Zustimmung in einem neuen Kabelvertrag verortet werden. Dabei wird das Procedere noch als bequem und komfortabel deklariert. Frech finden das die Verbraucherschützer: Die Unternehmen handeln laut ihnen rechtswidrig und mogeln den Mietern einfach Verträge unter.

Verbraucherzentrale NRW stellt Musterbrief zum Widerspruch online

Entsprechend hat die Verbraucherzentrale NRW sowohl die LEG Wohnen NRW GmbH als auch die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Obendrein stellt man Betroffenen einen Musterbrief für den Widerspruch zu den untergeschobenen Verträgen bereit. Es entstehe laut den Juristen der Verbraucherschützer keine Zahlungsverpflichtung. Bereits wegen noch bestehender Lastschriftmandate abgebuchte Gelder sollten zurückgebucht werden.

Offen ist jetzt, ob die beiden abgemahnten Unternehmen, also die LEG Wohnen NRW und NetCologne, die Unterlassungserklärung abgeben werden und Einsicht zeigen. Denkbar ist, dass sie sich im Recht wähnen und es somit zu einem Rechtsstreit kommt. Dann könnten bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage einige Monate ins Land gehen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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11 Kommentare

  1. Wenn ich mit einem Schreiben informiert würde, dass jemand für mich einen Vertrag abgeschlossen hätte, ohne dass ich in irgendeiner Weise daran mitgewirkt habe, würde ich zur Polizei gehen und Anzeige wegen Betrug erstatten.

    • TierParkToni says:

      Ich würde weiter gehen und deren Vorstand CEO und CFO sowie deren Aufsichtsrat privat direkt wegen arglistigen Betrugs in mehreren Fällen anzeigen – gerne dann auch mit einer Sammelkage …

      So etwas ist Rechtsbeugung und sollte mit mehreren Jahren Einschränkung der Geschäftsfähigkeit geahndet werden.
      Des weiteren sollte da bei dem CEO und CFO auch die private Haftung aktiviert werden, da das sicher nicht „zum Wohle der unternehmerischen Geschäftstätigkeit der AG und deren Zielsetzung“ ausgelegt werden kann.

      Wenn dann in Folge das Konto leergeräumt wurde, wäre Bürgergeld das Maximun, was ich denen zu gestehen würde – mit den dementsprechenden Repressalien, sich eine Arbeit zu sichen, die mit der eingeschränkter Geschäftstätigkeit durchführbar ist – Bauhof oder Müllabfuhr, und das für mehrere Jahre….

      Aber ja – man wird ja noch träumen dürfen, auch wenn es in DE solch ein Urteil nie geben wird – da ist CN schon weiter, da geht das, wie zuletzt mit den betrügerischen CEO der Immobilienfonds geschehen.
      Die klopfen jetzt auch wieder Steine – aber keine Diamanten, sondern für den Strassenbau

      • Rechtsbeugung ist im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.
        Der CEO lacht sich tot, wenn Du damit kommst.

        • „“Der CEO lacht sich tot, wenn Du damit kommst.“

          Nicht nur der. Man muss nicht Jura studiert haben, um sein Posting „putzig“ finden zu können. Natürlich ist die Vorgehensweise eine Frechheit, aber Unrecht mit doppelt und dreifachen juristischen Unsinn ahnden zu wollen, ist, naja, etwas befremdlich. Gut, dass die Rechtsprechung Profis vorbehalten ist.

  2. wir möchten Sie heute darüber informieren, dass die Eigentümergemeinschaft, aufgrund der Änderungen des Telekommunikationsgesetztes, beschlossen hat, im bestehenden Kabel-Sammelvertrag der Fa. Pyur zu verbleiben.
    Das würde bei uns ausgehängt:
    „Es ändert sich daher nichts für Sie. Sie müssen keinen eigenen Vertrag bei Pyur abschließen.

    Bzgl. der Kosten stimmen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter ab.“

    Ist das legal? gefragt würde ich nicht

    • Kommt drauf an, du als Mieter brauchst trotzdem nicht zahlen. Der Eigentümer muss es hinnehmen und es als nicht Umlagefähigenkosten zahlen.

    • Du kannst jetzt entscheiden ob Du es nutzen willst oder nicht, der Vermieter darf dir die Kosten für den Anschluss nicht mehr in den Nebenkosten verrechnen, wenn Du es nicht nutzt.

      • Er darf es auch nicht berechnen wenn er es nutzt.

        • Sicher, haben Sie zufällig ein Urteil aus ähnlich gelagertem Fall zur Hand?
          mMn geht das nämlich in Richtung „konkludentes Handeln“ und bestätigt das Vertragsangebot.

        • Der Vermieter kann die Betriebskosten nicht mehr als Nebenkosten umlegen, das ist richtig. Allerdings gibt der Vermieter eine Leistung an dich weiter, die Kosten darf er per Vertragsänderung in die Mietkosten inkludieren (wenn Du zustimmst) oder mit dir einen gesonderten Vertrag über die Kosten machen (auch freiwillig). Das muss man als Mieter nicht mitmachen wenn man das Kabel nicht nutzen will, in dem Fall kann der Vermieter das Kabel auch abklemmen.

  3. Internetvertrag ist bei meinem Neuvertrag nicht teurer als sonst geworden. Die TV-Option kostet irgendwas mit 13 Euro, wird aber in voller Höhe rabattiert, solange Internetvertrag läuft. So gesehen keine Mehrkosten, auch für Nicht-TV-Nutzer.
    Über 24 Monate gesehen kostet der Vertrag für Neukunden auch nicht mehr als früher und ich wechsle alle 2 Jahre und merke nur minimale Änderungen.
    Vodafone empfehlen würde ich jetzt aber auch nicht. Solange es läuft, ist es gut und günstig, aber wehe sie wollen nicht so, wie ich will, dann geht der Stress los.

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