Jugendschutz: EU-Kommission ermittelt gegen Meta
Die EU-Kommission startet heute ein offizielles Untersuchungsverfahren gegen Meta, den Betreiber von Facebook und Instagram, um festzustellen, ob das Unternehmen möglicherweise Gesetze im Bereich des Jugendschutzes verletzt hat.
Die Kommission äußert Bedenken, dass die von Meta für Facebook und Instagram entwickelten Systeme und Algorithmen Suchtverhalten bei Kindern fördern und sogenannte „Rabbit-Hole-Effekte“ hervorrufen könnten. Zusätzlich gibt es Sorgen bezüglich der von Meta implementierten Altersüberprüfungs- und Sicherungsmaßnahmen.
Das Verfahren konzentriert sich auf folgende Punkte:
1. Die Überprüfung, ob Meta seine Verpflichtungen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste erfüllt, indem es Risiken bewertet und mindert, die durch die Gestaltung der Online-Schnittstellen von Facebook und Instagram entstehen. Diese könnten die Vulnerabilität und Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzen, Suchtverhalten fördern und/oder den „Rabbit-Hole-Effekt“ verstärken. Eine solche Bewertung ist notwendig, um möglichen Risiken für das physische und psychische Wohlbefinden der Kinder sowie die Wahrung ihrer Rechte entgegenzuwirken.
2. Die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste durch Meta, um sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu ungeeigneten Inhalten haben, insbesondere durch die Überprüfung der Effektivität der von Meta verwendeten Altersüberprüfungsinstrumente.
3. Die Erfüllung der Verpflichtungen von Meta gemäß dem Gesetz über digitale Dienste, angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit für Minderjährige zu gewährleisten, speziell im Hinblick auf die Datenschutzeinstellungen, die in der Gestaltung und Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme integriert sind.
Mit der Einleitung eines förmlichen Verfahrens wird die Kommission ermächtigt, weitere Durchsetzungsmaßnahmen wie den Erlass einstweiliger Maßnahmen und Beschlüsse wegen Nichteinhaltung der Vorschriften zu ergreifen. Die Kommission ist ferner befugt, Verpflichtungszusagen von Meta anzunehmen, mit denen die im Verfahren aufgeworfenen Probleme behoben werden sollen.
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