Inkasso-Abzocke: Ab heute gibt es mehr Schutz für Verbraucher
Wie die Verbraucherzentrale NRW erinnert, so gibt es ab heute einen verbesserten Schutz für Verbraucher vor Inkasso-Abzocke. So werden die potenziellen Kosten für einige Inkassotätigkeiten stärker als bisher gedeckelt. Allerdings bemängeln die Verbraucherschützer, dass diejenigen, welche die Forderungen nicht auf einen Schlag begleichen könnten, von der Reform leider wenig hätten.
Post von Inkassounternehmen kann manchmal schnell eintrudeln: Rechnung vergessen, Mahnungen wurden übersehen oder kamen nicht an: Schwupps, trudelt irgendwann Post von einem Inkassounternehmen ein. Letztere berechnen oft überzogene Kosten, die zu den ursprünglichen Summen dazustoßen. Das neue Gesetz in Deutschland entlastet nun vor allem diejenigen, die ausstehende Forderungen direkt begleichen.
Bisher haben Inkassofirmen, orientiert an den Gebühren von Rechtsanwälten, selbst bei Kleinforderungen (bis 50 Euro) in der Regel 76,44 Euro berechnet. Rasch musste man da also mehr an Gebühren zahlen als den ursprünglichen Betrag. Künftig dürfen es in solchen Fällen maximal 32,40 Euro sein. Doch auch bei Forderungen über 50 Euro gibt es nun einen neuen Kostendeckel ein. So werden zum Beispiel bei einer Forderung von 500 Euro im Regelfall künftig noch knapp 53 Euro an Inkassokosten und -auslagen fällig.
Stolperstein: Die Deckelungen greifen nur, wenn die Forderung nicht bestritten wird. Wer die Forderung bestreitet, z. B. weil er meint die Rechnung schon gezahlt zu haben, muss bei einem Irrtum mit höheren Kosten rechnen. Da sollte man sich also sicher sein, was man tut. Ratenzahlungen lohnen sich auch meistens nicht, denn da fallen zusätzliche Gebühren an. Wer wiederum im wahrsten Sinne des Wortes so arm dran ist, dass er zunächst gar keine Möglichkeit zu zahlen sieht, muss wieder nach altem Spiel mit hohen Zusatzkosten rechnen.
Denn auch das neue Gesetz erlaubt es, bei „besonders schwierigen oder besonders umfangreichen“ Fällen ähnlich hohe Beträge wie zuvor zu veranschlagen. Was dabei konkret als schwierig oder umfangreich gilt, wird leider nicht festgelegt. Da werden die Inkassounternehmen vermutlich in der Regel andere Vorstellungen haben als die Zahlungspflichtigen.
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Da hat die Anwalts- und Inkassolobby wieder ganze Arbeit geleistet.
Damit sie WENIGER verlangen? Im Gegenteil: Die Inkassodienstleister sind Sturm dagegen gelaufen.
Das meinte ich ja.
Die Einwände und Vorschläge der Verbraucherorganisationen und Schuldnerberatungen zu dem Gesetzt sind von interessierte Seite „weglobbyiert“ worden. Mit der FDP in der Regierung wird es in den nächsten 4 Jahre vermutlich auch keine weitere Verbesserung geben.
Widerspruch in sich.
Selten betreiben Anwälte sowas.
Und die dürfen selbstverständlich weiterhin die Gebühren ihrer Gebührenordnung verwenden.
Nur nicht mehr irgendwelche Firmen die Kaufleute oder sonst wen einstellen um Serienbriefe zu verschicken und dafür abzurechnen als wäre das aufwändige Anwaltsarbeit.
PA: wenn ich irgendwo „Lobby“ lese weiss ich indes schon meist vorher, dass jedes Widerwort eigentlich vergebene Liebesmüh ist…
Nein, wer die Rechtmässigkeit bestreitet, der muss nicht mehr bezahlen, denn die Abgabe verstösst gegen den Datenschutz.
Gerade bei Kleinforderungen kann so eine Auskunftsforderung nach der DSGVO schnell helfen.
Daneben ist es fraglich, ob Inkasso überhaupt Gebühren nehmen dürfen, da der Gläubiger zur Kostenminimierung verpflichtet ist und ein Inkasso nichts kann, was er nicht selber kann.
Andere Länder sind da uns weit voraus, die deckeln Inkasoskosten bei einem festen prozentsatz, z.B. 8 oder 10%. Dann sind Inkassokosten bei 3 Euro nur 30 cent, dafür arbeitet niemand.
hauptursache ist hier, dass vile Inkassos vorher die Fordeurng im factoring aufkaufne und so zusätzlich gewinn machen wollen.
Bei größeren Unternehmen geht das sicher automatisiert durch. Da sind die Kosten die das fällig werden immer noch zu hoch.
Oft hilft aber tatsächlich rechtzeitig anrufen, sich erklären und man findet eine Lösung ohne Inkasso. Mindestens zweimal ging dann Ratenzahlung direkt über das Unternehmen ohne Zusatzkosten.
Sollte man das nicht in einem Rutsch zahlen können, sind wirklich teure Fehler möglich. Da können Schuldnerberatubgsstellen (Disclaimer: Ich bin juristischer Schuldnerberater) wirklich helfen, die Kosten im Griff zu halten und Risiken zu vermeiden – zB, dass nicht nur Zinsen bedient werden. Das Gesetz ist gut, aber eben nicht für Ratenzahler. Infos auch auf meine-schulden.de
Ich hörte von meinen ‚Klienten‘, dass insb. seit Corona die Wartezeiten für Schuldnerberatungen ‚ewig‘ seien. Ist das nicht mehr so?
Denn die meisten Inkassosachen sind ja Terminsachen mit rel. kurzer Frist.
Bei uns 2-3 Wochen. Eine Frage der Organisation. Und Fristen bei Inkasso sind auch so ein Thema – ert einmal nicht so wichtig, wenn es noch nicht im gerichtlichen Verfahren ist.
Wenn es um grössere Summen geht:
„Wer […] so arm dran ist, dass er zunächst gar keine Möglichkeit zu zahlen sieht“ sollte sich überlegen, ob sich die Einkommenssituation spätestens mittelfristig ändern wird (oder ein nennenswertes Erbe ins Haus steht).
Falls nicht ist mMn der bessere Weg, sich pfänden zu lassen.
Unter diesen Voraussetzungen ist es ‚gratis‘ (es gibt keine pfändbaren Werte):
– monatl. Nettoeinkommen <1180€
– keine Vermögenswerte (ausser priv. Rentenversicherung)
– nur 1 (Giro)Konto (muss später in ein P-Konto gewandelt werden).
Die meisten Gerichtsvollzieher sind anständige, umgängliche Menschen. Wenn man ihnen freundlich gegenübertritt (sie machen nur ihren Job!) ist das idR ein entspannter Umgang ohne Stress.
Falsch. Einfach falsch. Es ist nicht sinnvoll, da auch Kosten für die Pfändung auflaufen, gratis ist da gar nichts. Und die P-Konto-Grenze liegt bei 1253 Euro. Außerdem geht das in Schufa und Vollstreckungsregister. Mann-o-mann…
… da war ich nicht auf dem Laufenden (mache das nicht ‚gewerblich‘) ¯\_(ツ)_/¯
Ja, seit 01.07.2021 sind’s 1.259,99€ – um so besser. Ist übrigens die generelle Pfändungsfreigrenze, die nur auf das P-Konto ‚übertragen‘ wird.
Für viele Menschen sind Schulden eine psychische Belastung, der man auf diesem Wege gut ausweichen kann.
Ja, klar laufen weitere Kosten auf – deswegen „ob sich die Einkommenssituation spätestens mittelfristig ändern wird“.
Bleibt man auf z.B. auf H-IV oder auf Mindestlohnniveau (falls die neue BuReg den ML wirklich anhebt: 30 Wochenstunden) und hat auch keine Aussicht auf Rente > 1250€ so ist für den GV nie mehr etwas zu holen. Da müssen einen diese Kosten nicht interessieren, es sind bloss noch Zahlen.
Oh, falls Ihnen der Ratgeber von Esther Binner und Prof. Dr. Claus Richter
„Das Pfändungsschutzkonto in der Beratungspraxis – Ein Ratgeber für Fachkräfte in der Verbraucher-, Schuldner- und Insolvenzberatung“ (Hrsg. BAG Schuldnerberatung e.V.) nicht eh schon vorliegt:
Ein recht komplexes aber lesenswertes Werk. Stand Anfang Jahr noch zum freien Download auf deren Seite, eine Kopie fänden Sie bei Interesse hier: https://ufile.io/0pwi4r61
Prinzipiell ist es richtig darauf hinzuweisen, dass es nicht das Ende der Welt ist, wenn man überschuldet ist. Und nach einer Privatinsolvenz gibt’s einen Neustart. Es liegt nun einmal in unserem kapitalistischen System, dass wir animiert werden laufend mehr zu konsumieren und auch Risiken einzugehen.
Davon lebt die Maschinerie. Also muss es auch einen Not-Aus Knopf geben und der gehört genauso dazu, ohne soziales Stigma.
Man wird damit vermutlich nie wieder Kredite bekommen, aber das ist vielleicht auch ganz gut so für viele.
Jedenfalls ist nicht verständlich, dass Leute in Depressionen verfallen oder auch Selbstmord begehen, das ist ein Tabu in unserer Gesellschaft aber gar nicht so selten, wegen Schulden.
Dafür gibt’s eine Lösung und das Leben geht weiter.
Es ist richtig, dass das in solchen Debatten erwähnt wird.
Manche Menschen haben halt gelernt mit Geld umzugehen und nicht permanent über ihre Verhältnisse zu leben, sich zu verschulden und dafür dann anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Sowas sollte man eigentlich schon sehr früh als Kind gelernt haben.
Der Kommentar muss dir gut getan haben, was?
Dann kommst du hoffentlich nie in die Situation, dass dein Arbeitgeber plötzlich deinen Job abbaut, du ernstlich krank wirst, wegen Scheidung oder sonstwas deine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kannst wie bisher. Die Schuldenspirale ist schnell erreicht. Gerade von Leuten die denken „mir könnte sowas nie passieren!“, das sind oft die, die sich erst Beratung suchen wenn alles zu spät ist, weil es sich ja nicht gehört mit seinem Geld nicht auszukommen, Erziehung und so.
Dein Kommentar weist dich als typische Zielgruppe für Schuldnerberatung aus, du weisst es nur noch nicht.
Natürlich gibt es auch Menschen die unverschuldet in die Situation geraten, keine Frage.
Aber es gibt auch eine Menge Fälle auf die das von mir geschriebene zutrifft. Die schlicht und ergreifend nicht mit Geld umgehen können, weil sie es wohl leider nie gelernt haben.
Könnte Dir hier ein halbes Buch mit Beispielen füllen die ich persönlich kenne, da ist einer der sich ein Auto weit über seiner Gehaltsklasse geleast hat, und daher zur Monatsmitte schon überlegen muss ob die Currywurst vom Imbiss jetzt noch drin ist oder nicht noch eines der harmloseren Beispiele.
Es gibt sehr viele, die unverschuldet in solche Situationen geraten.
kann ich ein lied von singen. War kleinunternehmer.
Wohnung vermietet, an Mitnomaden geraten, imemr beamtin im öffentlichen Dienst.
Inklusive Schäden 60000 Euro verloren, ein Grosskunde, der nicht zahlte, weitere 100000 Euro und dann plötzliche Schwere krankheit.
PENG! Schon sind sie drin, hinzukamen 70000 Euro unberechtigte Finanzamtsforderungen, die nach 8 Jahren vor dem Finanzgericht als unrechtmässig angesehen worden sind und am Ende ein Guthaben sogar von ca. 2000 Euro bestand, trotzdem wurde bis dahin alles vollstreckt.
So gerät man sehr unverschuldet in dei Schuldenfalle.
Das ist natürlich ein Paradebeispiel für richtig blöd gelaufen und unverschuldet in die Situation gekommen.
Alleine durch den Schufa Eintrag bekommst Du halt so schnell dann absolut nichts mehr.
Keine besonders gute Idee.
Sie sind witzig 🙂
Einen Kredit (oder kreditähnlichen Vertrag (also jeden Vertrag, der längerfristige Zahlungen verlangt)) sollte man im überschuldeten Zustand eh nicht mehr aufnehmen/eingehen (Risiko, sich eines Eingehungsbetrugs schuldig zu machen).
Die SCHUFA-Einträge (ins. aber Einträge bei weniger bekannten Auskunfteien, wie Creditreform, (Crif) Bürgel, Boniversum, Infoscore, … oder in (branchen?-)interne ’schwarze Listen‘) kommen sowieso, wenn man ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten hat. Sie schränken auch primär bei der Wohnungssuche ein (kommunale WBU sind dann die beste Option), für Anderes dann PrePaid oder eine Kaution.
Gerade die Tatsache dass man nicht bis zur Schmerzgrenze mit Ratenzahlungen belastet ist schafft die Freiräume für ‚Ansparen‘ im kleinen Sinne (die ‚Grenze‘, wenn man es richtig und legal macht, liegt bei ca. 2k€, mit halblegalen Tricks weit höher) und die fin. Belastungen aus neuen Verträgen.
Den meisten Menschen fehlt nur das notwendige Wissen (und die ‚Praxiserfahrung‘, wie entspannt es abläuft), deshalb haben sie Angst vor dem befreienden Schritt.
Aber sprechen Sie mal mit Betroffenen: Vorher Angst, den Briefkasten zu leeren (die ‚besseren‘ Fälle leeren und stapeln die entsprechenden Schreiben dann irgendwo), hinterher (durch die Pfändungs(schutz)gesetze eingeschränkte) Freiheit.
Für viele Betroffene ausserhalb der teuren Ballungsgebiete (dort kollidieren hoher Mietzins mit dafür zu niedriger Pfändungsfreigrenze) lohnt der Schritt.
Mein Vorschlag wird offensichtlich (Auskunft verschiedener GV) nicht von den Schuldnerberatungen empfohlen, stattdessen werden Zahlungspläne aufgestellt und Bettelbriefe geschrieben. Das ist der klassische Weg, aber vertieft und verlängert das Leiden nur.
P.S. Auch wenn man die Schulden loswerden will ist der GV der weit günstigere Weg: Nach einem ‚Offenbarungseid‘ sind Gläubiger zu sehr hoher Reduktion ihrer Forderung bereit, um wenigstens einen kleinen Teilbetrag doch noch befriedigt zu bekommen (je aussichtsloser, desto kompromissbereiter). Wenn man ‚richtig‘ verhandelt (u.A. Forderungshöhe und Löschung der Auskunfteieinträge nach Begleichung der reduzierten Forderung vertraglich vereinbart) sogar viel eher/schneller, als auf dem Weg der Schuldnerberatungen.
Wenn ich ganz sicher bin, dass es ungerechtfertigt ist, ignoriere ich alle Schreiben. In seltenen Fällen probieren die es dann mit einem Mahnbescheid. Dem widerspreche ich natürlich. Ansonsten keinerlei Kommunikation. Irgendwann kommen dann auch keine Briefe, die meist so einen amtlichen Look haben (das sollte man auch mal angehen), aber genauso amtlich sind, wie Werbezettel. Und deshalb kommen die auch direkt in die grüne Tonne.
Wenn ich ganz viel Lust habe, wende ich mich noch an den Datenschutzbeauftragten. Denn, wenn es tatsächlich keine Rechtsgrundlage für das Inkassoverfahren gibt, hätte das Inkassounternehmen natürlich auch nie meine Daten erhalten dürfen. Wenn also die DSGVO tatsächlich ernst gemeint ist, sollte man diesen „Inkassounternehmen“ auf diesem Weg mal zeigen, wo der Frosch die Locken hat.
Ich finde es sowieso ein Unding, dass man überhaupt, ohne mein Einverständnis, Forderungen gegenüber mir verkaufen kann. Einen Vertrag habe ich mit dem Händler und mit sonst niemandem.
Ja, und? Der Händler kann jederzeit seine Rechte und Pflichten an dem Vertrag mit Dir an jemanden anderen verkaufen. Das ist legal und in der Geschäftswelt absolut üblich.
Das war wohl der minimalste Kompromiss einer gut gemeinten Verbesserung. Die sowieso schon mittellosen darf man also weiterhin abzocken? Mein lieber man haben die sich angestrengt.
Es ist einfach nur lächerlich, dass private Unternehmen als Geldeintreiber Geld verdienen dürfen. Dieses Thema sollte meiner Meinung nach zu 100% von einer staatliche Instanz bearbeitet werden, denn es gibt sowohl Fälle, bei denen sich die Menschen durch bestimmte (oft tragische) Umstände in eine solche Situation begeben haben und eher Unterstützung, statt Druck erhalten sollten, und es gibt die Kriminellen, deren Konten und Inventar geräumt werden sollte um die Schulden zu begleichen und selbstverständlich im selben Zug eine entsprechende Strafe erwarten sollte.
Nennt sich gerichtliches Mahnverfahren und Gerichtsvollzieher, Pfändung. Jaja müsste man mal erfinden…
Die IK Branche hat kein Interesse Forderungen einzutreiben, sondern den Prozess möglichst aufzublasen und in die Länge zu ziehen um für Textbausteine und bisschen Papier und Porto hohe Gebühren einzutreiben. Das sieht man ja schon am Missverhältnis zwischen Hauptforderungen und Gebühren.
Sie haben Fritz mMn missverstanden:
Es geht ihm mMn darum, die Inkassobranche aus dem Geschäft zu drängen, Geldeintreiberei ausschliesslich ’staatlich‘ zu gestatten.
Der GV wird übrigens erst /nach/ erfolgreichem Mahnbescheid/-verfahren aktiv. Davor machen es heute halt Anwälte/Inkassodienstleister.
Ich hatte bisher nur zweimal unverschuldet mit Inkasso zu tun, beim letzten Mal hat mein insolventer Stromlieferant seine schluderige Buchhaltung an ein Inkassobüro geleitet.
Nachdem ich dieses zweimal aufgefordert hatte, mir eine korrekte Abrechnung vorzulegen, woher dieser Anspruch kommen soll, war Ruhe.
In der Regel haben die zwar eine Schuldensumme, aber woher die kommt müssen sie begründen können. Gerade bei insolventen Betrieben ist die Buchhaltung in der Regel katastrophal und da wird es dann schwer, die Forderung korrekt nachzuweisen.
Nebenbei bemerkt, beim Insolvensverwalter steht der Laden mit 180€ bei mir in der Kreide, da werde ich auch nie was von sehen.
Das gilt aber nicht für den Deutschen Rundfunk oder?
Das der Verbraucherschutz beim Forderungsmanagement des Rundfunk untätig bleibt, ist nicht fair: Sobald du die Rundfunkgebühr verspätet zahlst (1-2 Monate) erstellt der Rundfunk diese sogenannten Festsetzungsbescheide da sind Mahngebühren + Strafzahlung sind. Und wenn du jedes Mal verspätet zahlst, wird immer wieder dieser Festsetzungsbscheid erstell OBWOHL du die Rundfunkgebühr bezahlst.
Die andere Sache ist: die verspätete Rundfunkgebühr wird teilweise nicht auf die letzte offene Rundfunkgebühr gebucht, sondern der Rundfunk deklariert die Überweisung als „Nicht vollständig bezahlt“ durch die Gebühren + Strafgebühr aus dem Festsetzungsbereich und die Gebühren sind hoch!
Zudem kommen Mahnungen nicht zuverlässig an.
So ein Verhalten gibt es bei seriösen Unternehmen nicht mehr. Das Forderungsmanagement von privaten Firmen muss mittlerweile proaktiv und vorbeugend arbeiten, also so, das ein offener Posten erst sehr spät ans Inkasso abgegeben wird (meiste bei einem offenem Betrag zwischen 200-300€), solange werden „verhältnismäßig“ Mahnungen geschrieben. Und ganz wichtig: Überweist man den offenen Hauptbetrag gilt die Forderung als bezahlt obwohl die Mahngebühren nicht bezahlt wurden
Dieses proaktive und vorbeugende System existiert beim Forderungsmanagament des Rundfunk nicht. Nicht fair. Jedes halbwegs seriöse Unternehmen in DE hat mehr Auflagen als die
Ich habe gerade keinen Festsetzungsbescheid des ÖRR zur Hand, aber IIRC ist die Mahn- bzw. Festsetzungsgebühr 8€ – das ist doch recht moderat.
Nach §366 (2) BGB wird eine nicht spezifizierte Leistung des Schuldners (Zahlung) /immer/ auf die älteste Forderung angerechnet.
Aber lesen Sie mal §366 (1) BGB – das wäre den Versuch wert: Geben Sie als Zahlungsgrund soways wie „Beitragsschuld aus der Rechnung # 12345 vom 31.02.1999“ an und versuchen ihr Glück mal damit. In der freien Wirtschaft (inkl. Gerichtskasse) funktioniert es genau so, die Chancen, dass dem ÖRR diesbzgl. keine Sonderrechte zustehen, sind recht gut.
P.S. Der ganze ‚Tanz‘ macht aber nur Sinn, wenn Sie nicht pfändbar sind. Denn selbstverständlich sind auch (Festsetzungs-)gebühren- und Zinsforderungen pfändbare Forderungen und dem ÖRR steht der ‚kurze Dienstweg‘ unter Auslassung des gerichtlichen Mahnverfahrens offen.
Wenn es doch eh nur um <100€ geht und sie grundsätzlich zahlungswillig sind (kein 'GEZ-Verweigerer') ist es bei Weitem das Sinnvollste, alle Forderungen des ÖRR auf einmal zu begleichen (und in Zukunft a jour zu bleiben).
Wenn das Forderungsmanagement des Deutschen Rundfunk keine Bevorteilung hat, beantworte mir folgende Fragen:
1. Warum darf er für jede zu spät gezahlte Rundfunkgebühr direkt einen Festsetzungsbescheid erstellen? Er agiert hier wie ein Inkassobüro. Private
Firmen dürfen das nicht.
2. Warum darf er Mahngebühren geltend machen?
Auch das dürfen private Firmen nicht.
Eine Offene Hauptforderung gilt als „bezahlt“ auch wenn Mahngebühren offen sind. In Deutschland müssen die Mahngebühren nicht bezahlt werden (das wissen mittlerweile sehr viele Leute)
3. Warum gibt es keine Forderungsaufstellung in der Logik „Offene Rechnung Einzahlung“ ?
Private Firmen machen das, auch zwecks Übersicht und Nachvollziehbarkeit, eine chronologische Aufstellung wann eine Rechnung offen war und wann es die nächste Einzahlung gab. Der Rundfunk folgt aber seiner ganz eigenen Logik, die niemand nachvollziehen kann.
4. Wieso bucht der Deutsche Rundfunk eine Einzahlung nicht automatisch auf die letzte offene Rundfunkgebühr? Wenn man die Rundfunkgebühr 1-3 Monate zu spät überweist, wird sie nicht auf die letzte offene Rundfunkgebühr gebucht.
Private Firmen buchen eine Einzahlung auf die letzte offene Rechnung automatisch. Vor allem um eine Inkassoabgabe vorzubeugen.
5. Die Rundfunkgebühr gilt als nicht bezahlt, obwohl man die Rundfunkgebühr überwiesen hat (zwar verspätet aber bezahlt). Bei privaten Firmen gilt eine Hauptforderung sehr wohl als bezahlt (auch wenn sie verspätet eintrifft).
Das alles ist weder proaktiv, noch vorbeugend und transparent ist es schon mal gar nicht. Das Forderungsmanagement des Deutschen Rundfunk folgt nicht nur seiner eigenen Logik, sondern sie werden von den Verbraucherschützern noch nicht mal dafür kritisiert das sie ihre eigenen Regeln haben
Bester Max,
mit Aufgeregten/Erregten zu diskutieren, ist sinnlos.
Zunächst haben Sie nicht einmal meinen Beitrag gelesen/verstanden, zumindest 4. und 5. hatte ich mit Rechtsgrundlage erklärt.
zu 1.
Weil das so im Gesetz steht.
zu 2.
Plain BS.
Alle Gläubiger dürfen ab Fälligkeit Mahngebühren und Zinsen berechnen – Viele verzichten jedoch leider(!) aus Kulanz darauf (man will ja ‚am Markt‘ kein zu schlechtes Image).
Da der ÖRR in keinem Wettbewerb steht kann er das rechtlich Mögliche umsetzen.
zu 3.
weil Sie sie nicht verlang(t)en
zu 4.
Plain BS.
Siehe (erneut!) §366 BGB.
zu 5.
Plain BS.
Siehe 4.
‚Kommen Sie runter‘, werden sie sachlich und analysieren sie Umstände und Möglichkeiten nüchtern. Sie kosten sonst sich selbst und ihre Umwelt nur Zeit und Nerven.
Nachtrag zu 4.)
Das von Ihnen reklamierte Handling ist ’seit Ewigkeiten‘ (schon vor dem 3. Reich!) gängige Praxis des ehrbaren Kaufmanns – von da gelangte es ins BGB.
Denn bei Licht (und in Ruhe) betrachtet ist es iaR für den Kunden die kostengünstigste Version, immer mit der ältesten (bereits (über)fälligen) Forderung zu verrechnen – schon um die Zinslast für den Schuldner zu senken.
2. Alle Gläubiger dürfen Mahngebühren erheben. Das ist richtig. Eine Mahngebühr ist aber kein Wert, den man als privatUnternehmen erstreiten darf. Beispiel: Hauptforderung 40€ + 4x 2,20€ Mahngebühren. Kunde überweist nach 2-3 Monaten 40€ = Hauptforderung bezahlt. Als Unternehmer darf ich die Mahnkosten nicht eintreiben. Der Rundfunk darf es.
Wie sie also selbst feststellen, ist das Forderungsmanagement von Rundfunk ebenfalls reformbedürftig.
Alle müssen sich im
Forderungsmanagament an Regeln halten, nur der Rundfunk muss es nicht.
Sorry, Max, aber das ist lächerlich.
Selbstredend kann/darf die Privatwirtschaft auch Mahngebühren (soweit sie Rechtens/vertragsgemäss sind) eintreiben – auf exakt dem gleichen Weg und mit den gleichen Mitteln, wie die Hauptforderung.
Sie sollten sich vllt erst einmal im Schuldrecht belesen – am Besten fangen Sie mit dem Münchener Kommentar zum BGB (Prütting oder Grüneberg tun es auch) an.
Oder lesen Sie einschlägige Urteile.
Kann man auch als Nichtstudent in jeder Bibliothek einer juristischen Fakultät kostenlos einsehen.
P.S. Nein, das Forderungsmanagement des ÖRR ist eines der Besten, weil Konsequentesten. Wie im Vorkommentar geschrieben zahlen sonst die ehrlichen Kunden die Kosten für Säumige mit.
„ ist es bei Weitem das Sinnvollste, alle Forderungen des ÖRR auf einmal zu begleichen (und in Zukunft a jour zu bleiben)“
Tja, da haben sie aber die Kernkritik des Verbraucherschutzes im Forderungsmanagement und Mahnwesen nicht verstanden. Was für Private Firmen gilt, sollte selbstverständlich auch für das Forderungsmanagement des Deutschen Rundfunk gelten vor allem weil er eine kostenexplosive und eskalierende Art hat.
Man kann von einem Geringverdiener nicht verlangen, das er z.B. an Dezember die Rundfunkgebühr bezahlt während er lieber Geschenke laufen will.
Wenn die Rundfunkgebühr erst im
Januar oder Februar bezahlt wird, ist absolut vertretbar. Was nicht vertretbar ist, ist das der Rundfunk es hoch anmahnt und gleichzeitig ein Festsetzungsbescheid auf den Weg bringt. Und der Festsetzungsbescheid dürfte von der Logik her wie eine Inkassogebühr sein
„Man kann von einem Geringverdiener nicht verlangen, das er z.B. an Dezember die Rundfunkgebühr bezahlt während er lieber Geschenke laufen will.“
Jetzt werden Sie lächerlich.
Selbstverständlich kann man das verlangen, wie bei jeder anderen staatlichen Abgabe auch. und wie bei jeder anderen staatl. Abgabe auch ist der Staat einer der ‚weniger geduldigen‘ Gläubiger.
P.S. Sie /wissen/ doch, dass diese Forderung auf sie zu kommt. Bilden Sie dafür notfalls Rücklagen.
Sie haben überhaupt nicht verstanden wie das Forderungsmanagement und Mahnwesen in der Privatwirtschaft abläuft. Kunden wird bei Zahlungsverzug mittlerweile 2-3 Monate eingeräumt den offenen Posten zu zahlen o h n e das er direkt ans Inkasso abgegeben wird. Der Rundfunk darf Inkassogebühr von 8€ drauf schlagen bei jedem kleinen Verzug.
Das nennt man auch Geldeintreiber
Aber bester Max,
Sie beginnen zu amüsieren, wirklich 🙂
Sie wollen mir ernsthaft einen vom Pferd erzählen und was „die Privatwirtschaft“ so macht? Die „Privatwirtschaft“ ist bei Weitem nicht so homogen, wie Sie sie hier darstellen. Fragen Sie z.B. mal Kunden von Telekommunikationsunternehmen, wie deren ‚Kundendienst‘ zuweilen aussieht.
BTW: Welcher Teil von
„Kulanz […] (man will ja ‚am Markt‘ kein zu schlechtes Image).“
vs.
„Da der ÖRR in keinem Wettbewerb steht kann er das rechtlich Mögliche umsetzen.“
will Ihnen nicht eingehen?
Sie übersehen weiters, dass der ÖRR schwerlich zwischen ‚Querulanten’/Gebührenverweigerern und gemeinen säumigen Schuldnern zu unterscheiden vermag. Tritt er zu ’soft‘ auf ermutigt er jene, die ‚Sand ins Getriebe streuen‘ wollen.
Und Sie übersehen, dass die Kulanz der Privatwirtschaft /immer/ zu Lasten der korrekten, ehrlichen Kundschaft geht – denn jeder €, der dem säumigen/schlampigen Schuldner erlassen wird, muss an anderer Stelle wieder hereingeholt werden – idR durch einen kalkulatorischen Preisaufschlag.
Warum haben Sie so einen Drang, das Forderungsmanagement des Deutschen Rundfunk zu schützen, wenn er keine einzige Regel des Verbraucherschutzes einhält?
Gerne nochmal: Ich arbeite selbst im Forderungsmanagement einer Privaten Firma und bin erschrocken darüber, welche Rechte der Rundfunk hier bekommt. Viel schlimmer ist aber, das für Geringverdiener und Menschen in finanziell-schwieriger Lage absolut k e i n Spielraum existiert beim Bezahlen der Rundfunkgebühr.
Ich zähle das gerne, für Sie, nochmal konkret auf:
(halbwegs seriöse) Unternehmen in der Privat Wirtschaft
1. Inkassoabgabe erst ab 150-300€ (Kommt drauf an, wie die Zahlungs-Erfahrungen sind, mal mehr mal weniger bis zur Inkassoabgabe). Erst DANN kommen Inkassogebühren drauf. Und auch erst, wenn sich der Kunde n i c h t meldet und um Zahlungsaufschub bittet.
Bei Inkassoabgabe sind es einmalig 9€ für 2-3 Nichtbezahlte Rechnungen.
Der Deutscher Rundfunk dagegen erstellt 8€ für j e d e n einzelnen Verzug. Sie kommt einer Inkassogebühr gleich.
2. Wir dürfen Mahngebühren erstellen, aber diese können nicht geltend gemacht werden. Wenn die Hauptforderung beglichen ist, gilt sie im System als „Bezahlt“, auch wenn z.B. 3×2,20€ Mahngebühren nicht bezahlt wurden. Ich bin gerade in Klärung, ob der Deutsche Rundfunk die Mahngebühren eintreiben darf. Dazu gebe ich gerne nochmal Bescheid.
In der Privatwirtschaft werden Mahngebühren immer getrennt aufgelistet und dürfen sie nicht zu der Hauptforderung hinzuaddieren.
Der Rundfunk erstellt für 3 zu spät gezahlte Rundfunkgebühr 55€ Euro Mahngebühren?? Wie horrend ist das bitte?
Das wäre bei uns 25×2,20€
Sowas ist in meiner gesamten Laufbahn noch nie passiert. Ich habe schon viele Rechnungskonten gesehen die bei monatlicher Grundgebühr von 60€ insgesamt -200€ hatten und da sind höchstens 4×2,20€ Mahngebühren erstellt worden.
Das ist extrem unseriös vom Deutschen Rundfunk.
3. Unsere Kunden haben Spielraum ihre Rechnung zu bezahlen, wenn sie einen Spielraum brauchen. Offiziell 10-30 Tage (es werden keine Mahngebühren erstellt). Inoffiziell 1-2 Monate (es werden zwar Mahngebühren erstellt, aber die müssen 1. eh nicht bezahlt werden und 2. wird so schnell nichts ans Inkasso abgegeben).
Diesen Spielraum gibt es beim Rundfunk nicht.
Der Deutsche Rundfunk ist also unseriöser als Private Firmen. Und unnormal rigoroses Vorgehen. Und obwohl sich sogar der Verbraucherschutz für win pro-aktives, vorbeugendes und deeskalierendes Forderungsmanagement einsetzt, ist davon beim
Deutschen Rundfunk weit und breit nichts zu sehen. Kein Wunder das Millionen Menschen den nicht leiden können.
Hauptsache er kann Inkassobüros und sowas kritisieren, agiert aber selbst kein Deut besser sogar schlimmer als die.
Hallo Max,
ich habe so etwas auch schon mehrfach in der freien Wirtschaft gesehen.
Da wird eine bestellung in 3 Lieferung getan und dann 3 Rechnungen geschrieben und in einer Mahnung dreimal Mahngebühr berechnet.
Das geht natürlich gar nicht.
Sie müssen bei der Zahlung einfach den Mahngebühren widersprechen.
ich weiss, die Geldeintreiber der GEz sind schon schwierig, aber Sie können diese dort massiv ärgern durch eine datenschutzauskunft, das verursacht Arbeit und gleichzeitig Schadenersatz nach 82 DSGVO fordern. Am besten per Email, da diese dann per EMail zu beantworten ist.
Wen interessiert es ob es um was für eine Kategorie Mensch es sich handelt? Tut hier nichts zur Sache.
Wir haben allgemeine Regeln. Der Rundfunk hat seine eigenen Regeln.
Naja Kulanz ist so eine Sache. man muss einmal schauen, was die Kosten sind.
Ich realisiere selber technische Lösungen für Inkassos und da passieren schon komische Dinge.
z.B.
Kunde bekommt 1. Mahnung wie folgt.
bestellunG: 228,20 Euro
bezahlt: 228,20 Euro
Mahngebühren: 3 Euro
Kunde widerspricht
2. Mahnung: wieder 3 Euro
Kudne widerspricht wieder und untersagt die Datenweitergabe und fordert Lieferant auf, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
Dann ans Inkasso:
Inkassogebühren ca. 80 Euro mit Adressauskünften, Telefonpauschale obwohl nie ein Telefonat stattgefunden hat. Und Inkasso gibt Daten natürlich sofort innerhalb des Konzerns sofort weiter.
Tja Ergebnis:
Kunde verpflichtet Inkasso zur vollumfänglichen Löschung aller Dtaen inklusive Backup und dem Lieferant droht ein Bussgeldverfahren.
Davon gibt es unzählige Fälle und keinerlei Kulanz.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist der gesamte Inkassofall zu beanstanden,
Ich kenne noch dutzende Fälle, da wird der Lieferant in Lieferverzug gesetzt, weil die Ware statt in 2 Tagen nach 8 Wochen noch nicht daist und der Kunde stporniert und macht Schadneersatz gelten oder Ware wurde zurückgeschickt, allerdings schafft man es in der Buchhaltung nicht dieses zu bearbeiten, so wird gemahnt, Inkassos etc.
Hier helfen nur feste pauschale Gebühren, die einen Bruchteil der Forderungssumme darstellen.
Auch Inkassos müssen aufpassen, nicht schnell in der betrugsfalle zu landen. Beispiel.
Deutsches Inkasso wird tätig, wenn der Kunde in England wohnt, was nicht selten der Fall ist. Da fehlt dann die Zulassung und die Gebühren sind weit überhöht, da kann aus ein paar Euronen schnell ein saftiges Bussgeld werden.
Was allerdings für den schlechten Ruf sorgt, ist die fehlende Bereitschaft sich zu entschuldigen.
Da heisst es gerne:
„Wir bedauern, dass Sie mit uns unzufrieden sind.“ Kein Wort, man hat Fehler gemacht.
„Oder mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass wir die in uns gesetzten Erwartungen nicht erfüllen konnten.“
Ich habe, pardon, nicht von Inkasso gesprochen.
Ich arbeite im Forderungsmanagement eines normalen Unternehmens. Also b e v o r etwas ans Inkasso abgegeben wird.
Was so manches Inkassobüro macht, ist nochmal eine andere Sache. Und da muss der Verbraucherschutz auch nochmal ran bzw die Gesetzgeber gegen Abzock-Gebühr etwas tun. Das Ziel sollte ja schließlich sein den Schuldner
zum Zahlen zu bewegen und nicht ihm Angst zu machen. Wenn man ein wenig Ahnung von def Materie hat und Pokern kann, kann man einiges rausholen. Wer kann soll zur Schuldnerberatung, die holen (wenn du nen guten hast) das maximale für den Schuldner raus. Das Inkasso ist ja selbst kein wirklich seriöses Geschäft. Die leben von Strafgebühren. Jedoch weil die Schufa es geschafft hat sich auf dem Mietmarkt zu etablieren haben mehr Leute ein Interesse daran ihre Schulden zu bezahlen.
Der Rundfunk darf in Eigenregie sowohl Festsetzungsbescheide erstellen (8€ die einer Inkasso-Abgabe-Gebühr gleichkommen und zwar für jeden Verzug, egal ob die Rundunkgebühr bezahlt wurde). Das darf die Privatwirtschaft nicht. Und schon gar nicht für jede einzelne Rechnung.
Was der Rundfunk hier abzieht ist unter aller Kanone und nicht mit den Forderungen des Verbraucherschutzes vereinbar
Ich sag nicht, das Firmen alles toll machen, da würde ich mir generell mehr wünschen, das Leute von Fach auch im Internet transparenter werden was ihren Job geht (solange keine Interna rausgegeben werden). Wenn man sich mal zu Gemüte führt, wie das Business aufgebaut ist, fehlen der Politik vllt ein paar wichtige Informationen um endlich durchzugreifen. Dennoch ist das Forderungsmanagament des Rundfunk inakzeptabel vor allem weil die krass bevorteilt werden und Menschen durch deren horrenden Gebühren ebenfalls in eine Schuldenfalle tappen können
Ich habe ein Forderungsbescheid gesehen, der sieht so aus:
Fesetzubgsbescheid vom 01.02.2021 (Zeitraum 11.2020 – 01.2021) 60.50€
Fesetzungsbescheid vom 03.05.2021 (Zeitraum 02.2021 – 04.2021 60,50€
Festsetzungsbescheid vom 02.08.2021 (Zeitraum 05.2021 – 07.2021) 60,50€
+ 55€ Mahngebühren
Auch hier:
Mahngebühren sind kein Pflichtbeitrag. Und Entschuldigung, aber 55€ Mahngebühren für verspätete Rundfunkeinzahlung (1-3 Monate) ist horrend. In der privaten Wirtschaft kämen hier höchstens 12€ zustande (die man noch nicht mal bezahlen muss).
Und obwohl anhand der Kontoauszüge zusehen ist, das die Rundfunkgebühr bezahlt wurde, hat er Rundfunk trotzdem einen Festsetzungsbescheid erstellt. Der Fesetzungsbescheid wurde mit der Zuspät-Überwiesenen Rundfunkgebühr erstellt.
Das ist ein sehr kritisierbares und für meine Begriffe auch eskalierendes Verhalten im
Forderungsmanagement des Deutschen Rundfunk. Und er hat eine Bevorteilung gegenüber den privaten Firmen. Der Verbraucherschutz, der sich eine für eine proaktive, vorbeugende und kostenniedriges Mahnwesen und Forderungsmanagement stark macht, muss hier erkennen, das der Rundfunk sein Verhalten anpassen sollte.
Ich habe, pardon, nicht von Inkasso gesprochen.
Ich arbeite im Forderungsmanagement eines normalen Unternehmens. Also b e v o r etwas ans Inkasso abgegeben wird.
Was so manches Inkassobüro macht, ist nochmal eine andere Sache. Und da muss der Verbraucherschutz auch nochmal ran bzw die Gesetzgeber gegen Abzock-Gebühr etwas tun. Das Ziel sollte ja schließlich sein den Gläubiger zum Zahlen zu bewegen und nicht ihm Angst zu machen. Wenn man ein wenig Ahnung von def Materie hat und Pokern kann, kann man einiges rausholen. Wer kann soll zur Schuldnerberatung, die holen (wenn du nen guten hast) das maximale für den Schuldner raus. Das Inkasso ist ja selbst kein wirklich seriöses Geschäft. Die leben von Strafgebühren. Jedoch weil die Schufa es geschafft hat sich auf dem Mietmarkt zu etablieren haben mehr Leute ein Interesse daran ihre Schulden zu bezahlen.
Der Rundfunk darf in Eigenregie sowohl Festsetzungsbescheide erstellen (8€ die einer Inkasso-Abgabe-Gebühr gleichkommen und zwar für jeden Verzug, egal ob die Rundunkgebühr bezahlt wurde). Das darf die Privatwirtschaft nicht. Und schon gar nicht für jede einzelne Rechnung.
Was der Rundfunk hier abzieht ist unter aller Kanone und nicht mit den Forderungen des Verbraucherschutzes vereinbar
Inkasso Abzocke ist wirklich das letzte. Da sollte man sofort einen Anwalt einschalten.