Google soll Samsungs Patentstreitkosten aus dem Verfahren gegen Apple übernehmen

Ist der Patentstreit zwischen Samsung und Apple eigentlich ein Streit zwischen Apple und Google? Wie beim laufenden Verfahren nun herauskam, sicherte Google Samsung Entschädigungszahlungen zu, sollte der Fall verloren gehen. Auch Unterstützung in der Verteidigung wurde zugesichert. Das hat auch einen Grund, die von Samsung angeblich verletzten Patente betreffen nämlich Software-Features, die von Google entwickelt wurden.

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Ursprünglich ging es in dem Fall um 5 Patente (4 davon betrafen Google), übrig geblieben sind 2. Apple forderte Schadensersatz in Höhe von mehr als 2 Milliarden Dollar, was von Samsung als übertrieben dargestellt wird. Sowieso verletze Samsung keine Patente, beziehungsweise seien diese überhaupt nicht gültig. Als Zeugen rief Samsung mehrmals Personen von Google auf.

Dass Google Samsung in diesem Fall unterstützt, liegt an dem Mobile Application Distribution Agreement (MADA). Samsung verpflichtet sich dadurch zur Auslieferung von Google Apps auf den eigenen Geräten, genau diese greift Apple an. So stammen die Patentverletzungen im Prinzip nicht direkt von Samsung, Apple kann aber das Endprodukt heranziehen und den Hersteller dafür verantwortlich machen. Wieder einmal ein schönes Beispiel, wie seltsam das ganze Patentsystem funktioniert.

Aus dem E-Mail-Verkehr zwischen Google und Samsung aus dem Zeitraum Mai bis Dezember 2012 geht hervor, dass Google und Samsung diese Entschädigungszahlungen vereinbart hat. Pikant ist, dass Samsung im September 2012 eine solche Vereinbarung abstritt.

Angemerkt sei auch noch, dass Google nur für Android-Bestandteile Entschädigungen zahlt, die nicht Teil des AOSP sind. Zum Beispiel die Google-Suche auf dem Homescreen oder die Gmail-App. An diesen Bestandteilen dürfen die Hersteller nichts ändern, sollten diese also Patente verletzen, können sie von den einzelnen Herstellern gar nicht umgangen werden.

Weder Google, noch Samsung äußerten sich bisher zu den Vereinbarungen. Werden sie vermutlich auch nicht, zumindest so lange der Fall nicht endgültig abgeschlossen ist.

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