Google Play Store: Neue Entwicklergebühren im Rahmen des DMA
Auch bei Google gibt es aufgrund des DMA Änderungen, die sich Entwickler einmal vornehmen sollten (über Möglichkeiten für Konsumenten berichteten wir bereits). So gibt es neue Richtlinien für Gebühren „externer“ Angebote. Dieses neue Programm ermöglicht es Play-Store-Entwicklern, ihre Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der App auf Angebote hinzuweisen und Abos zu verkaufen.
Das war in der Vergangenheit schon lockerer als bei Apple, letzten Endes will aber auch Google Geld für Dienstleistungen. So gibt es eine anfängliche Erwerbsgebühr, die 10 % für In-App-Käufe oder 5 % für Abonnements für 2 Jahre beträgt sowie eine laufende Servicegebühr, die 17 % für In-App-Käufe oder 7 % für Abonnements beträgt. Hier leistet Google weiterhin einen Mehrwert über die Kindersicherung, Sicherheitsscans, Betrugsprävention und mehr.
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.
Das liest sich jetzt im ersten Moment komplizierter. Wenn ich es richtig verstehe: bei Käufen über Google Play Store mit eigener Zahlmethode, ist der Entwickler zwei Jahre an die (günstigeren) Gebühren gebunden. Danach kann der Entwickler die App so einstellen, dass sie keine Play Services verwendet und muss dann auch keine Gebühren mehr zahlen. Es sei denn, der Nutzer wählt aus, dass er die Services behalten will, dann kann man als Entwickler nichts dagegen tun und muss die dann höheren Gebühren in Kauf nehmen. Alternativ kann man es außerhalb des Play Stores vertreiben und dann hat man standardmäßig keine Play Services und keine Gebühren. Passt das so? Wenn ja, finde ich recht schlau, die Entscheidung dem Nutzer zu überlassen, die im Zweifel die Play Services behalten wollen. Frage mich, ob die Entwickler dann nach den 2 Jahren mit günstigeren Gebühren bei Wegfall der Play Services werben dürfen