Google muss Suchtreffer nur bei einem Nachweis von Falschangaben löschen
Der Bundesgerichtshof hat heute über Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google entschieden. Konkret wurde gegen Google geklagt, da der Kläger der Meinung war, dass Google proaktiv fragwürdige Artikel über Menschen, bzw. die Suchergebnisse dazu, löschen müsse.
Ende vom Lied: Die Kläger bekamen im Falle der Bebilderung Recht, denn es dürfen keine Vorschaubilder ohne Kontext gezeigt werden, nicht aber in der anderen Sache. Suchmaschinen wie Google müssen solche fragwürdigen Artikel über Menschen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die Betroffenen offensichtlich falsche Angaben hinreichend nachweisen können. Die Betreiber wie Google sind aber nicht verpflichtet, das zu überprüfen. Das muss der Betroffene selbst tun. Die Karlsruher Richter orientierten sich dabei an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
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