Google muss einen Kündigungsbutton anbieten

Die Verbraucherzentrale Bayern hat erfolgreich gegen Google geklagt. Stein des Anstoßes ist der fehlende Kündigungsbutton bei der Plattform Google One gewesen. Das Landgericht München I hat nun zugunsten der Verbraucherschützer entschieden: Google muss demnach einen Kündigungsbutton für seinen One-Dienst anbieten.

So kennen wohl die meisten Leser den Dienst: Ihr könnt über Google One Cloud-Speicherplatz buchen. Wolltet ihr wieder aussteigen, musstet ihr aber bisher über euer Kundenkonto kündigen. Einen simplen Kündigungsbutton hat es bisher nicht gegeben. Das Urteil sieht vor, dass sich das in Zukunft ändern. Allerdings ist es noch nicht rechtskräftig, wie auch die Verbraucherzentrale Bayern in ihrer Pressemitteilung einräumt.

Das heißt im Klartext, dass Google noch Berufung einlegen könnte. Dann würde das Verfahren an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet werden. Sollte Google sich dem Urteil hingegen fügen, müsste das Unternehmen zeitnah einen Kündigungsbutton für Google One einbinden.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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11 Kommentare

  1. Schon seit irgendwann letzte Woche wird mir da ein Schalter bzw. direkter Link zum Kündigen angezeigt.

    • Direkt auf der Startseite & ohne Anmeldung? So müsste es eigentlich ja sein…

      • Freddie Flintstone says:

        Ohne Anmeldung zu kündigen ist sinnbefreit.

        • … aber gesetzeskonform 🙂

        • Nein wichtig ist eine korrekte und valide Identifizierung des Nutzers. Eine Anmeldung ist in vielen Fällen zwar hilfreich darf aber nicht zwingend sein…
          – bspw wenn Konto verloren geht (2faktor weg wegen handyverlust)
          – man lebt nicht und die Verwandten müssen kündigen und können sich auf Konto nicht anmelden
          …. Der gesetztgeber hat sich gute Gedanken gemacht. Wie immer hapert es meistens an der Ausführung auch in den einzelnen Ämtern….

      • Wie möchtest Du denn ohne Anmeldung ein Abo kündigen? Das kann nicht funktionieren. Du wirst bestenfalls auf der Startseite einen Link finden, um Dich in Deinem Account anzumelden. Nach der Anmeldung kannst Du dann Dein Abo kündigen.
        Google weiß nämlich ohne Anmeldung nicht, was für Google Abos Du überhaupt hast.

        • Klar. Bspw über das Konto welches sie abbuchen.
          Sie könnten einen identifier im transaktionstext hinterlegen. Über die hinterlegte email. Nicht zwingen Gmail.

          Man muss es nur wollen

  2. Nein ist es nicht und es ist auch nicht gesetzkonform den Kündigungsbutton nur nach Login anzuzeigen. Stell dir mal vor jemand vergisst seine Login-Daten, weil die Person keinen Passwort-Management nutzt und Account Wiederherstellung geht wegen fehlender Daten auch nicht. Soll die Person dann nie wieder kündigen dürfen? Es kann in vielen Fällen durchaus sinnvoll sein, zumindest die Möglichkeit zu haben ohne Login zu kündigen.

    • Bei allem Respekt, aber das ist doch ein ziemlich konstruierter Sonderfall. Natürlich soll man auch kündigen können, auch wenn man seine Zugangsdaten vergessen hat und nicht mehr auffinden kann, aber dann geht es eben nicht online. Und das sollte sich auch jedem erschließen. Mag sein, dass das trotzdem nach den aktuellen Vorschriften so möglich sein muss, nachzuvollziehen ist das aber nicht.

  3. Das Thema könnte sich die Verbraucherzentrale auch mal bei Vodafone anschauen. Dort gibt es zwar eine „Möglichkeit“ online zu kündigen, wenn man das jedoch tun will bekommt man einen Hinweis das man innerhalb der nächsten 7 Werktage sich bei Vodafone telefonisch melden soll um die Kündigung auch wirklich zu bestätigen andernfalls wird die Kündigung nicht gültig. Wenn ich kündige, habe ich kein Bock auf ein Telefonat mit denen.

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