Glasfaser: Mindestlaufzeit beginnt bei Vertragsabschluss – nicht erst bei der Freischaltung

Die Mindestvertragslaufzeit darf bei Glasfaserverträgen zwei Jahre nicht überschreiten und beginnt bereits beim Vertragsabschluss – nicht erst bei der Freischaltung des Anschlusses. Das hat die Verbraucherzentrale NRW vor Gericht erstritten. Die Verbraucherschützer hatten konkret die Deutsche GigaNetz GmbH wegen ihrer AGB verklagt. In den Bedingungen legte das Unternehmen bisher fest, dass die Vertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses und nicht mit dem eigentlichen Vertragsschluss beginnt. Das ist allerdings rechtswidrig.

Zumindest kommt das Hanseatische Oberlandesgericht zu diesem Urteil und gibt damit der Verbraucherzentrale NRW recht. Das Ergebnis dürfte aber nicht nur die Deutsche GigaNetz GmbH aufhorchen lassen, sondern auch andere Glasfaseranbieter. Denn die Taktik, die Vertragslaufzeit erst mit der Schaltung des Anschlusses beginnen zu lassen, ist in der Branche üblich. Daher mussten an einem Glasfaseranschluss interessierte das bisher hinnehmen. Nachteil für den Kunden: Der früheste Kündigungszeitpunkt schiebt sich dann natürlich durch den späten Beginn der Mindestvertragslaufzeit nach hinten.

Dadurch wäre dann eben auch ein Anbieterwechsel verspätet möglich. Der Bau von Glasfaserleitungen kann sich teilweise mehr als ein Jahr hinziehen, sodass dann jedoch die gesetzlich erlaubte Mindestvertragslaufzeit von Telekommunikationsverträgen von zwei Jahren deutlich überschritten wird, wenn der Anbieter erst ab der Freischaltung rechnet. Das Urteil des Hanseatischen OLG schiebt dem jetzt einen Riegel vor. Somit dürfen die Firmen ihr eigenes Risiko bei der Ausbauzeit nicht einfach auf die Verbraucher abwälzen.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, denn die Deutsche GigaNetz GmbH kann natürlich in Berufung gehen. Sollte dieser Fall eintreten, dann würde die nächsthöhere Instanz sich den Fall nochmal ansehen. Das Urteil des Hanseatischen OLG (Az. 10 UKL 1/24) ist jedenfalls auch in der Urteilsdatenbank der Verbraucherzentrale NRW zu finden – und zwar unter diesem Link. Da es für die Branche um viel geht, nehme ich aber stark an, dass der Rechtsstreit sich weiter fortsetzen wird.

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56 Kommentare

  1. hier gibt es sicherlich mehrere „Welten“ – Netzausbauer die auf eigene Kosten ausbauen, und andere wie bei uns – in dem Fall Vodafone, die im städtischen Auftrag mit EU Mitteln vor 3 Jahren ausbauen wollten bis heute nicht fertig sind, und ohne eigenes wirtschaftliches Risiko 2 Jahres-Verträge unter Corona und „Knebeldruck“ jetzt oder ihr bekommt nie einen Anschluss verkauft haben… wann es je fertig wird steht in den Sternen, andere Netzanbieter in dem Fall die Stadtwerke selbst bauen überall in der Umgebung (nur nicht doppelt) da der Vertrag zum Ausbau steht und alle dran gebunden sind… auf Gut Deutsch: der Netzausbauer hat blind massig Verträge „gekapert“ und blockiert damit das Gebiet für andere. hat vergleichsweise teurer und Leistungsschwäche Verträge unter Druck unterschrieben bekommen und alle wären ohne. eine solche Entscheidung dran gebunden. Danke Verbraucherzentrale für den Vorstoß.

  2. ich hab März 23 unterschrieben bei O2. Bei uns baut das Glas Netz UGG aus. Deren Gestattungserklärung gilt für 3 Jahre, stand da im Kleingedruckten. Das sind aber nur die Netzprovider. Die Ausbaukosten übernimmt der Internetprovider, bei mir O2. Dafür habe ich in 23 eine Gestattungserklärung für UGG abgegeben und nen Laufzeit Vertrag bei o2 abgeschlossen. Der Laufzeitvertrag beginnt natürlich erst wenn fertig ausgebaut ist. Den vorab zu kündigen bringt mir auch nichts, dann kann ich die Ausbaukosten dem Netzbetreiber erstatten und hab dann trotzdem keinen Glasfaserinternetprovider.
    Der Nachteil für mich ist halt: ich sitze auf meinem alten teuren DSL Vertrag den ich nicht anfassen kann. Dort habe ich eine monatliche Kündigungsmöglichkeit, die ich sonst verliere. Wenn dann Glasfaser kommt hänge ich sonst noch an dem DSL.

  3. Mein Glasfaservertrag inkl. Ausbau wurde im Juli 2022 geschlossen. seitdem warte ich noch immer auf die Installation der Leitungen. Heißt das, dass ich direkt nach Aufschaltung kündigen kann wenn dann irgendwann die Leitung gelegt ist?

  4. Ist doch klar, es ist generell schwierig wenn eine von zwei Vertragspartein komplett bestimmen kann wann ein Vertrag beginnt, ohne jegliche Fristen. Stell dir vor du schließt einen Vertrag über 50 MBit/s ab, aber geschaltet wird erst in 5 Jahren, da gibt es schon längst alternative Anbieter, du benötigst ganz anderes Datenvolumen oder wohnst schon gar nicht mehr da.

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