Gesetz zum Schutz von Whistleblowern erhält keine Zustimmung im Bundesrat
Ein Bundestagsbeschluss zum Schutz von sogenannten Whistleblowern hat am 10. Februar 2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten. Es kann daher nicht in Kraft treten. Jener Entwurf sah einen erweiterten Schutz und mehr Anlaufstellen für solche Personen vor.
Ein Whistleblower ist beispielsweise jemand, der geheime oder vertrauliche Informationen über eine Organisation, ein Unternehmen oder eine Regierung offenlegt, die möglicherweise unmoralisch, illegal oder gegen das öffentliche Interesse sind. Whistleblower riskieren oft ihre Karriere, ihre finanzielle Sicherheit und auch ihre persönliche Sicherheit, indem sie Informationen offenlegen. In einigen Ländern gibt es jedoch Schutzgesetze für Whistleblower, die sie vor Vergeltungsmaßnahmen schützen.
Die Bundesregierung und der Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten. Behörden und Unternehmen sollen gesonderte interne Anlaufstellen schaffen und auch anonyme Hinweise entgegennehmen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten.
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Klingt jetzt erstmal nicht schlecht. Weswegen ist der Bundesrat dagegen?
Ich habe so das Gefühl, dass man, wenn man sehen würde, wer wie abgestimmt hat, schon eine gewisse Idee bekommen könnte, warum das gescheitert ist.
Da die CDU/CSU-Fraktion bereits im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt hat, ist wohl davon auszugehen, dass die CDU-geführten Länder und Bayern dagegen gestimmt haben.
Zu viel Transparenz ist nicht gut, zu viel wissen macht Kopfschmerzen. Das wäre ja unzumutbar.
Die, Überraschung, CDU/CSU geführten Bundesländer…. weil Zitat: „Nicht jeder Whistleblower führt Gutes im Schilde.“…
Ja, bei dem Zitat musste ich auch sehr lachen :/
Vielleicht zur Erläuterung: Ich mache bei uns in der Firma Compliance Themen und natürlich haben wir uns schon auf das Hinweisgeberschutzgesetz vorbereitet. Anforderung des Gesetzes war ja, das es einen (firmen-)internen Meldekanal für Hinweisgeber gibt und diese geschützt werden, eben damit man frühzeitig Missstände erkennen kann!
Wenn das einfach blockiert wird, was passiert dann? Richtig, die Hinweisgeber gehen sofort zur Presse und/oder Staatsanwaltschaft, ohne das man als Unternehmen zuvor die Chance bekommen hätte, das Problem abzustellen!
Eigentor, würde ich sagen.
Aber ich bin ja nur Compliance Officer, kein gewählter Politiker der Union
soviel zum Thema Demokratie!
Ob es einem gefällt oder nicht, aber das ist Demokratie, die gewählten Vertreter setzen das um was ihrer Meinung nach der Wählerwille war….
Ich stelle einfach mal in den Raum, dass diverse Politiker sich vollkommen dessen bewusst sind, dass sie eben NICHT den Wählerwillen umsetzen.
Letztendlich sind es natürlich trotzdem demokratisch gewählte Politiker und wenn man das nicht will, muss man halt andere wählen. Wenn man sich diverse Abstimmungsverhalten ansieht, erkennt man ja durchaus eine Tendenz, welche Parteien eher dem „kleinen Mann“ und welche eher den großen Firmen näher stehen.
Es ist dennoch eine Demokratie, wenn auch keine direkte.
Deutschland hat die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 23. Oktober 2019 in nationalen Recht in Form des „Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG“
(Hinweis: Armtsprache ist Deutsch) völlig unterlassen. Ein Strafverfahren ist nun anhängig.
Nicht verwunderlich. Wo Korruption und Lobbyismus blühen kann man keine Transparenz gebrauchen.
Genau so ist es. Am Ende würde man sich ja vielleicht selber ins Knie schießen.
Und sind wir ährlich es wundert inzwischen doch auch niemanden mehr.
@thomas p. Das ist vielleicht deine persönliche gefühlte Wahrheit. Organisationen, die sich professionell mit dem Thema beschäftigen, sehen das ganz anders.
https://www.transparency.de/cpi
Danach ist Korruption in Deutschland kein wirkliches Problem.
Oh Wunder, oh Wunder… -Ich würde sowas auch nicht zustimmen, wenn sich die Leichen in meinem Keller stapeln würden.
Ich betrachte das Thema eher kritisch. Grundsätzlich finde ich es nicht gut, wenn jemand vertrauliche Informationen veröffentlicht und dafür dann auch noch geschützt wird. Natürlich gibt es Situationen, wo man die Meinung vertreten kann, dass das Informationen sind, die den Leuten bekannt sein sollten, aber diese Beurteilung ist sicher nicht immer so einfach, wie es zunächst scheint. Und dann sind wir schnell an dem Punkt, an dem der Zweck die Mittel heiligt – wollen wir das wirklich? Denn genau diese Denkweise wird insbesondere staatlichen Stellen bzw. der Regierung in anderen Bereichen oft zum Vorwurf gemacht.
Leider wurde mein vorherige Antwort nicht veröffentlicht, ich versuche es noch mal.
Du spekulierst hier über irgendwelche Informationen und wann die bekannt sein sollten. Darum geht es in dem Gesetz nicht.
Es ist klar definiert, welche Meldungen geschützt werden sollen: Wen jemand strafbare (!)Verstöße mitbekommen hat, Bußgeldpflichtige Verstöße bestimmter Art und eine Reihe genau benannter Verstöße.
Lesen hilft, dann muss man nicht spekulieren.
Wozu brauchen wir denn noch Whisteblower? Ist es nicht so, dass seitens der Regierung als auch von Behörden nur noch Gutes kommt und jeder, der daran Zweifel äußert Reichsquerbürgerdenkernazileugner oder so ähnlich ist?
In dem Gesetz geht es um jegliche öffentlichen und privaten Organisationen, nicht um die Regierung.
War das dieses Gesetz das zB Suchtberater oder Steuerberater und deren Angestellte, Straffreiheit zugestanden hätte, wenn diese einen Klienten angeschwärzt hätten, dann ist es gut, das es erstmal gecancelt wurde.
BITTE lest den Gesetzentwurf und versucht mal zu verstehen, wer da unter welchen Umständen geschützt wird.
Spoiler: Die Verletzung eines Mandantengeheimnisses ist natürlich nicht geschützt
Hab den Entwurf kurz überflogen und da schon so viele Punkte gesehen die eine Zustimmung unöglich machen.
Können Sie da bitte ein paar Punkte nennen?