Gerichtsentscheidung stärkt Kampf von Nintendo gegen illegale Spielekopien

Der französische Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil die Position von Nintendo im Kampf gegen Softwarepiraterie gestärkt. Die Richter entschieden am 26. Februar 2025, dass der Sharehoster DSTORAGE SAS, Betreiber der Plattform 1fichier.com, für nicht gelöschte Raubkopien von Nintendo-Spielen haftbar ist.

Der Fall zog sich über mehrere Jahre durch die französische Justiz. Nintendo hatte den Sharehoster wiederholt aufgefordert, urheberrechtlich geschützte Spiele von der Plattform zu entfernen. DSTORAGE weigerte sich mit der Begründung, dass dafür erst eine gerichtliche Anordnung notwendig sei. Diese Argumentation wurde nun endgültig zurückgewiesen.

Die Entscheidung hat wohl weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Spielebranche in Frankreich und Europa. Sharehoster müssen künftig illegale Inhalte unverzüglich von ihren Plattformen entfernen, sobald sie darüber in Kenntnis gesetzt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Schadenersatzforderungen der Rechteinhaber.

Bereits im Januar 2025 hatte das Gericht in einem anderen Fall entschieden, dass eine französische Bank ihre Geschäftsbeziehungen zu 1fichier.com beenden durfte. Die Bank hatte die Zusammenarbeit aufgekündigt, weil der Sharehoster keine ausreichenden Maßnahmen gegen Piraterie ergriffen hatte.

Die beiden Urteile senden laut Nintendo ein klares Signal: Sharehoster können sich nicht länger hinter rechtlichen Grauzonen verstecken. Sie tragen Verantwortung für die auf ihren Plattformen gespeicherten Inhalte und müssen aktiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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6 Kommentare

  1. Sind die Autohersteller dann auch haftbar, wenn mit ihren Fahrzeugen Amokfahrten gemacht werden und sie keine Schutzmaßnahmen dagegen implementiert oder die psychische Verfassung des Käufers nicht vor dem Kauf überprüft haben? Oder ist das wieder etwas völlig anderes, weil es da ja nur um Menschenleben geht und nicht um Geld?

    Auch die Praxis, den Rechtsweg „wegzuoptimieren“ und private Unternehmen zu vorauseilendem Gehorsam zu nötigen bzw. zu Handlangern von Ermittlungsbehörden zu machen, verträgt sich mit wachsender Verbreitung immer weniger mit dem Rechtsstaat.

  2. aus Prinzip wünsche ich Nintendo für solche Aktionen einfach nichts gutes und können gerne Pleite gehen…

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