Gerichtsbeschluss: HTC darf in Deutschland keine Geräte mehr über die Deutsche Telekom vertreiben

htc_01Oh weia HTC. Der angeschlagene Smartphone-Hersteller hat es wahrlich nicht leicht. Die Umsatzzahlen brechen ein, die Geräte verkaufen sich schleppend und nun blickt HTC einem Verkaufsverbot in Deutschland entgegen. Die Patentlizenz-Firma Acacia Research Group LLC aus Texas hat vor dem Amtsgericht Mannheim am 27. November ein Verfahren gewonnen, welches HTC untersagt, Smartphones über die Deutsche Telekom weiterhin zu verkaufen. Das Urteil soll noch in diesem Monat greifen. HTC gab unterdessen bekannt, dass man gegen das Urteil Berufung einlegen werde.

Welche Geräte vom Verkaufsverbot betroffen sind, ist aktuell nicht bekannt. Die Deutsche Telekom bestätigte das Urteil ebenfalls, sagte aber auch, dass zum aktuellen Zeitpunkt noch HTC-Geräte über den Online Shop verkauft werden.

Bereits im vergangenen Jahr hatte man die Deutsche Telekom vor Gericht gezogen aufgrund einer Verletzung geltender Patentrechte im Bereich der Voice Coding Technology. Scheinbar hat sich nicht nur die Telekom in irgendeiner Form an der Technologie bedient. Acacia sagt, dass man für dieses spezielle Patent einen Deal mit Apple, Samsung, Amazon und Huawei hätte, nur eben nicht mit HTC oder der Telekom.

(Quelle: Wall Street Journal)

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5 Kommentare

  1. Der Zug der Patenttrolle rollt wieder…

  2. Was hat das denn mit der Telekom zu tun? Wie kann sie denn so ein Patent verletzen?
    Die Telekom macht doch nur ein Bootlogo, einen Klingelton und n paar Apps auf das Telefon drauf und vergibt eine andere Nummer für die Software-Benennung. Sonst sind die Telefone doch identisch. Ist ja nicht mal mehr ein Telefon-Logo auf der Front drauf.

  3. @Nem
    Ich könnte mir vorstellen dass es um Dinge wie VoLTE oder dergleichen geht. Ist aber auch nicht mehr als eine reine Vermutung.

  4. An dem Artikel ist fast jeder Satz falsch.
    Die Headline falsch: der Verkauf geht weiter.
    Inhalt falsch: nicht HTC wurde verklagt, sondern die Telekom, die auch Einspruch einlegte.
    Dann war es das Landgericht und nicht das Amtsgericht. Ein ähnliches Urteil wurde schon im März 2015 gesprochen.

    Richtig abschreiben oder mal selber recherchieren.

  5. Ob das noch behoben wird oder schon vergessen wurde?

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