Geplantes KI-Training und heimliche Fotoanalyse: Verbraucherzentrale NRW mahnt Meta ab

Meta möchte öffentliche Beiträge zum Anlernen der eigenen KI nutzen (wir berichteten). Die Verbraucherzentrale NRW sieht darin datenschutzrechtliche Verstöße und mahnt das Unternehmen ab.

Gemäß der ab 26. Juni 2024 wirksamen Datenschutzbestimmungen beabsichtigt der Online-Konzern, Inhalte auf Facebook und Instagram für das Training von KI-Systemen zu nutzen. Dies schließt laut Angaben der Verbraucherzentrale auch private Inhalte ein, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. Meta begründet dieses Vorgehen mit ihrem berechtigten Interesse. Meta wiederum schrieb, dass man keine privaten Nachrichten für das Training der KI-Modelle verwende.

„Meta vereinfacht die Sachlage zu sehr. Nach unserer Auffassung ist es eindeutig, dass die Nutzung privater Daten zum Trainieren von KI nicht ohne Zustimmung der Nutzer erfolgen darf“, erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Die betroffenen personenbezogenen Daten sind oft besonders schutzbedürftig, und die Nutzer konnten nicht vorhersehen, dass ihre Daten später für KI-Training verwendet würden.“ Obwohl Meta den Nutzern erlaubt, der Datenverwendung zu widersprechen, gestaltet sich der Widerspruchsprozess äußerst schwierig und ist manchmal sogar unmöglich, beispielsweise bei gehackten Konten. Ein Widerspruch ist zudem nur für eingeloggte Nutzer möglich.

Auch die in der Facebook-App neu eingeführte Funktion, die es Meta ermöglicht, die Daten aller auf dem Smartphone befindlichen Fotos und Videos im Hintergrund zu analysieren (wir berichteten), steht in der Kritik, da sie datenschutzrechtlichen Bestimmungen widerspricht. Obwohl Nutzer die Option haben, diese Funktion zu deaktivieren, ist sie standardmäßig eingeschaltet. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verstößt dies gegen das Prinzip der datenschutzfreundlichen Voreinstellung. „Die Metadaten der Fotos und Videos sollten standardmäßig nicht zugänglich sein“, betont Verbraucherschützer Schuldzinski. „Besonders kritisch sehen wir, dass Meta diese Funktion eingeführt hat, ohne die Nutzer vorab zu informieren, was ebenfalls nicht standardmäßig aktiv sein sollte.“

Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW hat das Unternehmen bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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2 Kommentare

  1. Ist von Meta schon eine Unverschämtheit. Aber man kann es ja mal versuchen. In den USA funktioniert das wahrscheinlich, oder?

  2. Man kann meckern wie man will, wenn die Gewinne stimmen, wird sowas gemacht.
    Nach der Mail von Meta, habe ich dem Prozess widersprochen und bekam ein paar Minuten später eine Mail das mein Widerspruch anerkannt wurde.
    Danach habe ich dann die FB App gelöscht. Der Laden ist eh tot.

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