Gema: Wieder Niederlage gegen YouTube

artikel_youtubeWas macht eigentlich die Auseinandersetzung Gema gegen YouTube, die uns Internetnutzer schon seit Jahren begleitet? Heute gab es vor dem Oberlandesgericht München eine weitere Klatsche für die Gema (vertritt die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern). Bereits im letzten Jahr hatte das Landgericht München gegen die Gema entschieden. Gestritten wurde grundsätzlich um die Thematik, ob YouTube Abgaben an die Gema zahlen muss, wenn die Videos Musik enthalten. Auch beim Oberlandesgericht München ist man der Meinung, dass YouTube lediglich ein Dienstleister in technischer Hinsicht sei – während die Gema YouTube als Musikportal beschreibt. Der Streitwert des Verfahrens ist auf 1,6 Millionen Euro festgesetzt.

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Dass der jahrelange Rechtsstreit mit dem Urteil beigelegt ist, ist allerdings unwahrscheinlich. „Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen”, sagte Richter Zwirlein. Voraussichtlich heißt die nächste Station: Bundesgerichtshof (BGH). „Sollte die Klagepartei auch dort kein Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.” (via fnp)

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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12 Kommentare

  1. Die unendliche Geschichte 😉

  2. > dass YouTube lediglich ein Dienstleister in technischer Hinsicht sei – während die Gema YouTube als Musikportal beschreibt

    Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. YouTube wird von vielen als Musikportal genutzt (mir unverständlich weil ständig nach kurzer Zeit alles offline ist). Das bedeutet aber nicht daß die GEMA nun eine Pauschalabgabe verlangen kann. Höchstens Werkzeuge um zeitnah Verstösse abzustellen.

  3. Wenn es irgendwann mal möglich sein wird, wird die Gema die Klage auch noch vor den Gerichtshof unseres Sonnensystems auf der Venus sowie vor den interstellaren Gerichtshof auf dem Planeten Melmak unter Vorsitz der Richterin RD-572 FX Prometheus tragen, ich sagget euch… 😉

  4. Tjoa,beim nächsten Mal das LG Hamburg mit ins Boot holen. Da sind die Erfolgsaussichten dann deutlich höher 😉

  5. Nach dem Spaß welchen ich schon mit der GEMA hatte, wünsche ich denen nur das sie jegliche Instanzen verlieren. So ein Sauladen!

  6. Na dauert das dann auch 12 Jahre? 7 haben wir ja schon^^

  7. Würde das Wort Peinlich diesen Fall ausreichend beschreiben?
    Mir ist kein Land bekannt, das sich so dermaßen gegen Musik auf Youtube wehrt wie Deutschland.
    Mir zeigt es wie Rückständig unser Gesetzgebungsapparat, im Sinne von Digitalisierungsinkompatibel, ist.

    In Zeiten von VPN kann man die vermeintlich absoluten Fronten auch locker umgehen. ^^

  8. Eine ewige Leier. Echt schlimm, dass die Gema da – wie auch sonst- einfach nur auf das Youtube-Geld aus geht ….ein Haifischbecken 🙂

  9. Das Problem ist natürlich nur wieder ein rein Deutsches ! NUR bei uns hat Youtube Probleme mit den Verwertungsgesellschaften, in allen anderen Ländern konnte man sich schon lange einigen. Oder liegt es NUR an der GEMA, sich nicht einigen zu wollen.
    Kann man nicht endlich diese Steinzeit Relikt aus dem vergangenen Jahrtausend names GEMA endlich abschaffen ?

  10. Ja in anderen Ländern klappt es und die Gesellschaften und Youtube einigen sich. Hierzulande forderte die Gema früher mal sogar wahnwitzige 0,12 Euro pro Videoklick. Glaube irgendwo gelesen zu haben dass heutzutage die Gema 40% der Youtube Einnahmen haben will… dafür dass die Gema nichts tut für Youtube ganz schöne Frechheit.

  11. @Michael

    Naja, generell macht die GEMA ja schon Sinn. Das gilt auch für andere Verwertungsgesellschaften. In meinem Fall bin ich zum Beispiel froh, dass es die VG Wort gibt.

    Und natürlich soll YouTube einen (nicht unerheblichen!) Teil der Einnahmen abgeben, wenn sie entsprechende Musik „anbieten“. Man muss sich halt nur mal einigen, lieber den Spatz in der Hand und so…
    Und dafür müssen sich wohl beide Seiten bewegen – die GEMA und auch YouTube.

  12. Die sollten sich mal mit dem gnauso erfolglosen Leistungsschutzrecht zusammentun.

    Ich stimme zu, dass der geforderte Betrag irrwitzig ist. Andererseits muss man sich mal einigen. Aber solange die gema zu den ewig gestrigen gehört, wird das nix.

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