Führerschein-Umtausch: Wer 2026 dran ist

Autobahn / Symbolbild

Bis 2033 soll in der EU Schluss sein mit grauem Lappen, rosa Pappe und den alten Varianten der Plastikkarte. Hintergrund ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie: Alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen einheitlichen EU-Führerschein getauscht werden. Ziel: ein einheitliches Format mit besserer Fälschungssicherheit, regelmäßiges Foto-Update, saubere Datensätze in den Behörden.

Wichtig ist erst einmal zu klären, ob der eigene Lappen überhaupt betroffen ist. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum. Bei Kartenführerscheinen steht das vorne im Feld 4a. Alles, was ab dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurde, läuft schon im neuen System.

Diese Führerscheine sind zwar nicht mehr unbegrenzt gültig, dafür aber klar geregelt: Gültigkeit 15 Jahre, danach wird erneuert, allerdings ohne neue Prüfung, es geht um das Dokument, nicht um die Fahrerlaubnis an sich.

Anders sieht es bei Führerscheinen aus, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hier gibt es in Deutschland einen Stufenplan. Letzter Termin für alle Alt-Führerscheine ist der 19. Januar 2033. Bis dahin muss der alte Schein durch die neue EU-Plastikkarte ersetzt sein. Wer zu spät dran ist, riskiert ein Problem bei einer Kontrolle, auch wenn die eigentliche Fahrerlaubnis nicht automatisch weg ist.

Der Stufenplan unterscheidet zwei Gruppen. Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend. Wer einen Führerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 hat, muss bis zum 19. Januar 2026 tauschen. Für Scheine aus 2002 bis 2004 läuft die Frist bis 19. Januar 2027. Für die Jahre 2005 bis 2007 ist der 19. Januar 2028 gesetzt. Wer einen Schein von 2008 hat, muss bis 19. Januar 2029 ran, 2009 bis 19. Januar 2030, 2010 bis 19. Januar 2031, 2011 bis 19. Januar 2032. Führerscheine vom Jahr 2012 bis zum 18. Januar 2013 können bis spätestens 19. Januar 2033 getauscht werden. Eine Sonderrolle gibt es für Fahrer mit Geburtsjahr vor 1953: Für sie gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins pauschal der 19. Januar 2033 als letzte Frist.

Bei älteren Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 zählt dagegen nicht das Jahr auf dem Dokument, sondern das Geburtsjahr des Fahrers. Wer vor 1953 geboren wurde, hat Zeit bis 19. Januar 2033. Jahrgänge 1953 bis 1958 hatten die Frist 19. Januar 2022, die ist damit längst durch. Für Geburtsjahre 1959 bis 1964 war der 19. Januar 2023 das Ende der Schonfrist, Jahrgänge 1965 bis 1970 mussten bis 19. Januar 2024 tauschen. Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen alten Pappschein hat, war bis zum 19. Januar 2025 dran. Wer da noch nichts gemacht hat, sollte sich nicht auf ewige Kulanz verlassen.

Kurzform:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Praktisch läuft der Tausch über die Führerscheinstelle, meist bei der Stadt oder beim Landkreis. Üblich sind aktuelles Passfoto, alter Führerschein und Ausweis. Es handelt sich nicht um eine neue Fahrprüfung, sondern um einen Dokumententausch. Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt gleich, nur das Papier beziehungsweise die Karte ändert sich. Sinnvoll ist es, die eigene Frist rechtzeitig zu checken, bevor Urlaubsfahrt oder Mietwagenbuchung mit einem veralteten Lappen kollidieren.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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39 Kommentare

  1. Danke für den Artikel.
    Hab zum Glück noch 8 Jahre Zeit.
    MfG

  2. Das mit der Fälschungssicherheit als Grund kann ich ja noch nachvollziehen, aber definitiv nicht die eingeschränkte Gültigkeit von 15 Jahren. Reine Abzocke des Melkviehs.

    • Wenn ich mir das Foto auf meinem alten Führerschein anschaue, macht es schon Sinn, die Teile nach 15 Jahren zu erneuern.

      Ich bin jedoch der Meinung, dass der Staat für verpflichtende Ausweise wie Perso und Führerschein keine Gebühren verlangen dürfte…

      • Nee, sonst würde jeder der mal seinen Ausweis verlegt sich einfach direkt nen neuen kostenlosen holen anstatt mal gescheit zu suchen.

        • Das kann man doch einfach unterbinden:
          Verloren -> gebührenpflichtig.
          Abgelaufen -> kostenlos.

        • Das könnte man regeln. Der erste Ausweis ist kostenlos. Muss er verlängert werden, bleibt der neue Ausweis gegen Vorlage/Tausch des alten kostenlos. Geht ein Ausweis verloren, ist ein neuer Ausweis kostenpflichtig.

      • Aber das doch völlig egal. So wie es jetzt ist, zahle ich meine Dokumente direkt selbst. Wenn der Perso und Führerschein „kostenlos“ ausgegeben würde, zahle ich das ebenfalls, aber halt über meine Steuern. Jetzt könnte man noch mit sozialer Gerechtigkeit argumentieren, dass Besservedienende dann auch mehr für den Perso zahlen, als Geringverdienende. Das ist dann aber wieder eine politische Entscheidung. Für den Durchschnittsbürger würde sich nicht viel ändern, nur, dass der Perso nicht mehr offensichtlich Geld kostet, sondern hintenrum über die gezahlten Steuern.

    • Hallo maceo,

      was hat das mit „Melkvieh“ zu tun? Wer solche Worte benutzt ist vielleicht ein „Rindvieh“, aber sonst:

      Im Artikel wird ja u. a. auf die Begründung der Aktualität des Fotos im Führerschein verwiesen.

      Und du kannst mir nicht erzählen daß sich Dein Aussehen – nicht mehr ganz so geheime Geheimratsecken z. B. – nicht im Lauf von 15 Jahren verändert. Ein perso muß in D sogar alle 10 Jahre erneurt werden.

      Die Frist ist also angemessen und sachgerecht.

      Und ja, ich wäre sogar für die Pflicht zu einer Nachprüfung und nicht nur zu einer neuausstellung. Zumindest ab dem Erreichen bestimmter Lebenaltersstufen – denn Dinge wie Sehfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit lassen bei älteren Menschen eben nach. DA ist dann irgendwann eine Prüfung, ob die persönliche fahrsicherheit noch gegeben ist, angebracht.

      Aber auch so: alle 15 jahre nachweisen daß man die aktuellen Verkehrsregeln noch kennt – ein kurzer Test reicht ja – wäre nicht zuviel verlangt.

      • SemmelnKnödeln says:

        Das Aussehen verändert sich in läppischen 15 Jahren nicht so dramatisch! Und wenn ich heute ein Foto mit Dreadlocks, Vollbart und Brille machen lassen, kann ich mir morgen alles abrasieren und Kontaktlinsen tragen und bin ein völlig anderer Mensch. Da wäre selbst ein Kinderbild näher am Status Quo. Selbst meine fast 94jährige Oma erkenne ich auf ihren Bildern aus der Schulzeit von vor 80 Jahren noch eindeutig wieder.

        Die Frist ist also NICHT angemessen und sachgerecht, kein Bisschen!

        Ein neues nicht ablösbares Foto auf den bestehenden Schein kleben würde auch reichen, und das geht.

        • 15 Jahre bei einer Ehefrau können einiges verändern. 🙂

          Aber tatsächlich sind deine Argumente theoretischer Natur. Auf 99 von 100 normalen Menschen trifft das wohl kaum zu. Aber altern tut halt jeder, von daher sind die 15 Jahre durchaus angebracht.

          Und wenn du deine Oma auf Kinderfotos kennst ist das sicher total schön für dich, hilft dem Polizisten bei der Kontrolle aber wenig. Mal etwas über den eigenen Tellerrand hinausschauen hilft manchmal.

    • Über abzocke kann man sich streiten, aber nur jetzt die Kosten runterrechnest, was das in 15 Jahren pro Jahr kostet…
      Bezahle ich zumindest für Streaming Dienste, die ich manchmal gar nicht gucke, viel zu viel.

      Und das Auto nutze ich jeden Tag.

    • Selbst Fälschungssicherheit ist doch heutzutage Schwachsinn.

      Was passiert bei einer Verkehrskontrolle? Abfrage findet in der zentralen Datenbank statt, was so vorliegt. Da kann schon direkt gefiltert werden, ob gefälscht oder nicht.
      Und selbst mit den jetzt langsam scheinbar kommenden digitalen Papieren gebe ich dir Brief und Siegel drauf, dass es nicht günstiger oder gar kostenlos wird.

      Es ist beknackt, wie in Deutschland Autofahrer an jeder Ecke gemolken werden. Führerschein selbst knapp 4000€, jetzt alle 15 Jahre erneuern, TÜV, KFZ Steuer, 1€/L Steuern und Abgaben an der Tankstelle &&&.

      Und das, obwohl das Auto bei den meisten überwiegend dafür genutzt werden dürfte, um zur Arbeit zu kommen, um für diesen brüchigen Staat zu arbeiten und ein halbwegs bekömmliches Leben zu führen.

  3. Danke für den Hinweis! Bei mir läuft die Frist am 19.01.26 ab. Das Thema war mir überhaupt nicht bekannt.
    Mir geht es hauptsächlich darum, dass es keine Probleme mit der Mietwagenfirma gibt.

    • Präsident Vanille says:

      Könnte schon knapp werden. Vor allem wenn die Behörde, die den Lappen ausgegestellt hat eine andere war, z.B. weil man zwischenzeitlich mal umgezogen ist.

  4. Oh man, hier ist wirklich Vorsicht geboten. Ich habe meinen rosa Lappen 2024 getauscht, dabei ist alles soweit korrekt übertragen wurden (Motorrad unbegrenzt, PKW, Anhänger, 7,5 t Transporter). – soweit so gut. Bei einem Kollegen und einem guten Freund ist auf einmal viel mehr erlaubt. Der Eine darf 40 t LKW fahren und der Andere darf alles außer Bus (Personenbeförderung) fahren. Obwohl beide nie eine Motorrad, geschweige denn die 40 t LKW Fahrprüfung abgelegt haben. Wie ist das denn eigentlich rechtlich wenn was passiert? Man kann sich jetzt ja eine 40 Tonner leihen und drauf los fahren. Gibt es da eine Meldepflicht oder ein Register wo die ursprünglichen Klassen stehen? Wer zahlt dann die Korrektur?

    • Kommt drauf an, wann man den Führerschein gemacht hat. Ich war eine der ersten B , ein jahrgang vor mir dürfen sie leichtere Motorräder und lkw fahren. Bei gleicher Ausbildung. Mein Vater durfte einfach alles fahren. Weil man früher pragmatisch war. Die jungen kerle waren eh bei der Armee, da war es praktisch wenn sie den ganzen zivilen Kram aus fahren durften. Zumal wahrscheinlich in der Fläche die Fahrschulen fehlten. Im Osten wird es ähnlich gewesen sein? Beim LKW gibt es aber Gesundheitschecks ab einem bestimmten Alter, da hat mein Vater den auch verfallen lassen.

  5. Es sind genau 10 € Verwarngeld fällig, wenn man den Schein nicht rechtzeitig umtauscht. Meine letzte Kontrolle liegt ca. 30 Jahre zurück. Ich warte einfach ab. Durch diese Regeln sieht doch keiner durch. Und unsere Zulassungsstelle kommt nicht mal mit der Zulassung von Neuwagen hinterher.

    • Prinzipiell bin ich da voll bei dir. Was mir eher Sorgen macht, sind Fahrten ins Ausland. Wer wie ich mal erleben musste, wie unangenehm z.B. italienische Polizisten selbst bei kleinen Verstößen wie in unserem Fall einer minimalen Überladung reagieren, will es nicht drauf anlegen, sich für 40€ Ersparniss den Urlaub versauen zu lassen. Ich fahre wahrscheinlich >90% meiner Kilometer in Deutschland und bin trotzdem im Ausland schon deutlich öfter kontrolliert worden als hier. Aber klar, wer nie über die Grenze will, fährt auf jeden Fall günstiger ohne Umtausch. 🙂

      • Im ersten Moment hab ichs so wie J.R. gesehen. 10 Euro Ordnungswidrigkeit…
        EU Ausland. Darüber hab ich gar nicht nachgedacht. Da hast du Recht.

        Danke

    • Halte ich genauso und warte den evtl. ab 2030 digitalen Führerschein ab. Hier ist auch alles überlaufen, man bekommt nirgends Termine, die Zweigstellen sind dicht wegen Personalmangel. Also ist man quasi dazu gezwungen mit dem „alten“ Führerschein zu fahren, die Kontrollen im Leben bisher kann ich an einer Hand abzählen. Daher einfach mal abwarten 🙂

  6. Und was ist wenn man nicht umtauschen will? Ich mag die Rosapappe da bin ich noch jung auf dem Foto.

    • Die darfst du dir bestimmt entwertet einrahmen und kannst so weiter die junge Version von dir anschmachten.

    • Die Rosapappe nimmst Du mit, denn bis Du den neuen Kartenführerschein erhältst, musst Du ja noch einen Führerschein bei Dir haben.
      Du erhältst aber einen Stempel, der eine Gültigkeit für einigen Wochen noch gewährleisten soll.

  7. Es ist gut, dass solche Artikel wie eurer immer wieder drauf hinweisen. Ich hätte es damals beinahe verschwitzt, da gar nicht so auf dem Schirm gehabt.

  8. Erledigt. Für 2 Leute Kosten von 100 €…

  9. Danke, ich hätte es fast vergessen!

  10. Der Umtausch kostet fast 40 €, die Strafe nur 10 €!
    Da fährt man günstiger, wenn man einfach zahlt statt neu beantragt 🙂

    • Naja – musst ja dann trotzdem einen neuen nachweisen, falls du erwischt wirst – also 40 + 10 😉

    • Umziehen , bei uns kostet es nur 21,20€ plus Bilder und kann bequem vom Sofa aus beantragt werden

    • FriedeFreudeEierkuchen says:

      Vergiss nicht Fahrten ins Ausland, Mietwagen etc. Klar ärgert auch mich die Gebühr für offizielle Dokumente. Aber wenn du Auto fährst verballerst du Monat für Monat viel mehr Geld für irgendwas. Da fallen die 40€ nicht ins Gewicht. Und wenn 40€ für eine Dauer von 15 Jahren ein Problem für ich sind, solltest du als erstes darüber nachdenken, ob du dir ein Auto eigentlich leisten kannst.

  11. Man wollte mir nicht exakt die Klassen in den neuen Führerschein übertragen, die im alten stehen.
    Dann halt nicht. Da steht eh kein Ablaufdatum drin. Am Besten soll es nach Andicht renommierter Rechtsanwälte ja eh sein, seinen Führerschein nicht mitzuführen.

    • Das ist so ein kindisches Verständnis von Recht. „Da steht eh kein Ablaufdatum drin.“ Als würden Gesetze plötzlich nicht mehr für einen gelten, weil man in der Vergangenheit mal ein Papierdokument bekommen hat.

  12. Ich warte auch ab bis ich kontrolliert werde, die 10 Euro riskiere ich. Ungültig wird er ja nicht, also kann nix passieren.

  13. Mir ist der Umtausch zu kompliziert. Seit Corona ticken die Verkehrsämter ja nicht mehr richtig. Termin holen, dann sind die Unterlagen evtl. nicht beim Verkehrsamt, evtl. zum ehemaligen Amt fahren, was weiß ich — was noch. Zur Erklärung hab meine Prüfungen in Jever und Hamburg gemacht, wohne jetzt aber im Pinnebergischen. Ich bin Alt (50 Jahre mit KFz) und wurde in meinem Leben Ein- oder Zweimal kontrolliert, also was solls. Abwarten, die Restlaufzeit ist ja absehbar!

    • Du kannst auch einfach die ausstellende Behörde per E-Mail kontaktieren, damit die die entsprechenden Dokumente an deine Aktuelle Führerscheinstelle schicken. Zumindest hat das bei mir gut geklappt. Da ich schon einen Kartenführerschein von 1999 hatte, wäre das wohl aber gar nicht nötig gewesen.

  14. Offiziell weiß ich davon ja gar nichts. Woher auch? Bin ich verpflichtet, Blogs etc zu lesen?
    Wenn die was von mir wollen, sollen sie mir einen Brief schreiben… vorher sehe ich da keinen Handlungsbedarf.

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