Frequenzauktion 2019: Vergaberegeln der 5G-Auktion waren rechtswidrig

08.12.2018 Darmstadt Mina Rees Str. 1 Aufbau 5G Antennen durch Ericsson
Am 26. August 2024 hat das Verwaltungsgericht Köln die von der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur am 26. November 2018 festgelegten Vergabe- und Auktionsregeln für die 2019 stattgefundene Auktion von 5G-fähigen Frequenzen in den 2 GHz- und 3,6 GHz-Bereichen für rechtswidrig erklärt.
Das Gericht ordnete an, dass die Bundesnetzagentur eine neue Entscheidung treffen muss. Sprich: Die damals festgelegten Spielregeln sollen nicht rechtmäßig festgelegt worden sein. Geklagt hatten die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel.
Da gab es schon schwere Vorwürfe: Sie begründeten ihre Klagen mit schwerwiegenden Verfahrens- und Abwägungsfehlern der Präsidentenkammerentscheidung. Das Verfahren sei insbesondere durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Leitung des damaligen Bundesministers Scheuer in rechtswidriger Weise beeinflusst worden.
Dies ergebe sich aus den Verwaltungsvorgängen des BMVI, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundeskanzleramts, die die Klägerinnen nach erfolgreichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erhalten hatten.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Für Mobilfunkkunden wird sich vermutlich nichts ändern, die damals getroffene Vergabeentscheidung wird man nicht rückgängig machen können. Das komplette Urteil gibt es hier.
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Da hat andi b. Scheuer sicher ne nette Spende für bekommen … welche Partei liegt nochmal vorne grad?
Der Scheuers Andi hat scho gar nix auf die Reihe bekommen – erst das mit der Maut, jetzt die Mobilfunkvergabe…
Kurz zusammengefasst: dank der politischen Einflussnahme des CSU-Politikers Scheuer dürfen 5G-Kunden mehr bezahlen als nötig.
„Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Für Mobilfunkkunden wird sich vermutlich nichts ändern, die damals getroffene Vergabeentscheidung wird man nicht rückgängig machen können.“
BRÜLLER
Was erhoffen sich Freenet und EWE Tel., man klagt doch nicht einfach so!
Fände hier im Artikel (oder ein separater Artikel) ein paar Hintergrundinfos gut. Oder gabs die schon und ich war nicht aufmerksam genug?