Fahren ohne Kamerasymbol-Schild: Volkswagen muss über 1 Million Euro Bußgeld zahlen
Das Unternehmen Volkswagen muss 1,1 Millionen Euro Bußgeld bezahlen. Grund sind Datenschutzverstöße im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung. Ein Erprobungsfahrzeug des Unternehmens wurde im Jahr 2019 durch die österreichische Polizei bei Salzburg für eine Verkehrskontrolle angehalten, so die Meldung der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten.
1,1 Mio Euro Bußgeld gegen Volkswagen wegen R&D Kamerafahrten.
– Keine korrekten Hinweise
– Keine vollständigen RoPA
– Kein DPIA
– kein AVVhttps://t.co/0Yp7WwjbVl— Lars Garling (@LSAwesome) July 26, 2022
Den Polizeibediensteten waren am Fahrzeug ungewöhnliche Anbauten aufgefallen, die sich noch vor Ort als Kameras herausstellten. Das Fahrzeug wurde eingesetzt, um die Funktionsfähigkeit eines Fahrassistenzsystems zur Vermeidung von Verkehrsunfällen zu testen und zu trainieren. Unter anderem zur Fehleranalyse wurde das Verkehrsgeschehen um das Fahrzeug herum aufgezeichnet. Allerdings gab es wohl ein paar Mängel an dem Fahrzeug, die nun zu der Strafe führten:
Am Fahrzeug fehlten aufgrund eines Versehens Magnetschilder mit einem Kamerasymbol und den weiteren vorgeschriebenen Informationen für die datenschutzrechtlich Betroffenen, in diesem Fall die anderen Verkehrsteilnehmer. Diese müssen laut Artikel 13 DS-GVO bei einer Datenverarbeitung unter anderem darüber aufgeklärt werden, wer die Verarbeitung zu welchem Zweck durchführt und wie lange die Daten gespeichert werden. Insgesamt zählt man vier Verstöße auf, die schlussendlich zu dem erwähnten Bußgeld führen. Das Unternehmen VW habe umfassend mit den Behörden kooperiert und den Bußgeldbescheid akzeptiert.
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So schöne gelbe Aufkleber gibt’s dann bei Tesla künftig bei jeder Fahrzeugauslieferung kostenlos für den Wächtermodus dazu 😉
Muss ich dann also auch solche Schilder inkl. dem ganzen Kleingedruckten ans Auto machen, wenn ich (bspw. für meinen YouTube-Kanal) ein paar Fahrszenen mit der Dashcam filme?
Oder haben sich die Behörden hier nur ein „lohnendes“ Ziel rausgepickt, um ein spektakuläres Exempel zu statuieren (und ein klein wenig VW-bashing zu betreiben)?
Natürlich ist die Rechtslage eingermaßen eindeutig, nur scheint mir die konsequente Durchsetzung doch etwas selektiv zu sein…..
Jain – Wenn Du für Deine Firma filmst und diese Daten verarbeitest, dann musst du das machen. Verarbeitung kann ganz unterschiedlich sein. DSG-VO bezieht sich immer von Unternehmen zu Privat-Personen.
Wenn Du also als Privatperson filmst und Dir dann die Videos zur Belustigung auf Deinem Rechner anschaust und dann bei YouTube teilst, verstößt Du nicht gegen die DSG-VO. Allerdings dann gegen die Persönlichkeitsrechte.
Bei den Dashcams und den aktuellen Rechtsprechung bin ich kein Experte. Das müsste jemand Anderes beantworten.
Das ist so nicht richtig. Die DSGVO findet auch für natürliche Personen Anwendung, sofern nicht zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten, Siehe Art. 2. Absatz 2, Buchstabe c.
Mit dem öffentlichen Teilen auf YouTube verlässt du den Bereich der persönlichen oder familiären Tätigkeiten.
„DSG-VO bezieht sich immer von Unternehmen zu Privat-Personen.“
Das ist so nicht ganz richtig, siehe Art. 2 (2) DSGVO und Art. 4 Nr. 7 DSGVO („natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle“). Als privater Hauseigentümer darf ich z. B. an meinem Haus keine Kamera anbringen, die die öffentliche Straße filmt und zwar aufgrund von Art. 6 (1) DSGVO.
Was wären wir, die Spezies Mensch..nur ohne Abkürzungen..sry..abkzng
Eine dashcam darf in Deutschland eigt nicht aufzeichnen, bzw muss das aufgezeichnete nach kurzer Zeit wieder überschreiben, solange nichts passiert ist. Auf deinem yt Kanal darfst du solche Dinge natürlich nicht hochladen, da du es dann anderen zur Verfügung stellst, dafür müsstest du jegliche Person und Kfz Kennzeichen unkenntlich machen im Video. Privat auf deinem Rechner das anzuschauen Ok, bei yt hochzuladen wie geschrieben nur durch unkenntlich machen der Personenbezogenen Daten und Bilder.
Jetzt stellt sich mir die wichtige Frage, was ist, wenn ich als gefilmter, nachdem ich dieses gelbe, magnetische Schild auf der Autobahn gesehen habe, gar nicht nach DSGVO gefilmt werden möchte? Fahre ich vor dem Fahrzeug, mache ne Vollbremse und bitte um Löschung meiner Daten?
Nur mal leihenhaft gefragt
Das gelbe Schild ist ein Beispielbild. Auf den Versuchsfahrzeugen sind Informationen angebracht, wo man sich bezüglich Datenschutz melden kann.
Die Legalität von Dashcam-Aufnahmen – insbesondere zu allem anderen als der proaktiven Beweissicherung – war schon immer sehr fraglich. Letztlich fertigst du Filmaufnahmen im öffentlichen Raum an und es gelten die entsprechenden Regeln.
Ja, auch ich frage mich was man da tut:
Man meldet Verstöße und was passiert ?
Monatelang nichts.
Dann sind angeblich alle Mängel beseitigt, man dokumenteuirt das dies nicht zutreffend ist.
Man meldet es. Und erhält keine weitere Antwort!
Wo Hessen und Berlin da beide zuständig waren oder sind .
Eigentlich eine Lachnummer wenn man solche Dinge nicht EU weit einheitlich regeln kann. So hat jeder EU Staat seine eigenen Ausprägung, was aber vermutlich eben gewollt um auch entsprechend abkassieren zu können. Es geht weniger um den Datenschutz sondern vielmehr um kassieren zu können. Das kennen wir ja auch von den Geschwindigkeitskontrollen die selten an kritischen Bereichen stehen sondern dort wo man am meisten Kohle einfahren kann.
„was aber vermutlich eben gewollt um auch entsprechend abkassieren zu können“
Nein, weil andere Länder andere Befindlichkeiten haben.
Deutschland: Niemand darf wissen wieviel ich verdiene.
Schweden: Hier, kannste in der Datenbank nachsehen.
Deutschland: Oh mein Gott! Bei Google Maps kann man mein Haus sehen.
England: Was zum Geier soll das heißen, „Personalausweis?“ Fick Dich, Staat.
Oder auch schön: Deutschland: Namensänderung? Wo kommen wir da hin? Der Standesbeamte hat „Peter“ genehmigt, dass muss nun reichen.
„den weiteren vorgeschriebenen Informationen für die datenschutzrechtlich Betroffenen, in diesem Fall die anderen Verkehrsteilnehmer. “
Rein theoretisch müsste hinter dem Fahrzeug ein weiteres fahren, mit einer großen Tafel mit großen Buchstaben darauf, die auf das ganze hinweisen. Ist man einverstanden überholt man, wenn man kann und nicht schon ein Unfall vor lauter Ablenkung vom lesen des Textes gebaut hat oder man fährt, wenn man nicht einverstanden ist, weiter hinter diesem Infofahrzeug hinterher.
Und was ist mit den Teslas, die permanent Aufnahmen speichern und zu Elon übertragen?
Das Thema wurde hier ->https://stadt-bremerhaven.de/tesla-verbraucherzentrale-bundesverband-vzbv-klagt/ schon mehr als ausführlich diskutiert. Eine permanete Aufzeichnung und Übertragung wurde in Abrede gestellt…
…aber nur von den Tesla-Besitzern. Da wird sich ja jetzt ein Gericht damit beschäftigen.
https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/vzbv-verklagt-tesla
Naja, Tesla stellt eine Funktion zur Überwachung des öffentlichen Raums zur Verfügung. Deshalb wird Tesla aber nicht in der Hauptsache verklagt, sondern wegen irreführender Werbeaussagen zur CO2-Ersparnis beim Kauf seiner E-Autos, Den sog. „Wächtermodus“ hat man in den Vordergrund gerückt um überhaupt ein Interesse zu erzeugen. Den DSGVO-Verstoß begeht bestenfalls der Nutzer des „Wächtermodus“. So wie VW bei seiner Testfahrt bei der Nutzung der am Testfahrzeug montierten Kameras einen Verstoß begangen hat, erwischt wurde und dies auch scheinbar einräumt.
Dashcam in Österreich ist so ein Thema. Für Privat ist es erlaubt, aber veröffentlichen ist nicht, wenn es sich um öffentlichen Raum, also kein privates Grundstück handelt.
Sprich wenn sich jemand hinhängt, weil er sich bei Youtube, Instagram,… gesehen hat, könnte es teuer werden.
Hier mal der Link zum ÖATC zum Thema: https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/zulaessigkeit-von-dashcams-im-oesterreichischen-strassenverkehr-16180594
Das ist doch gut! Prinzipiell erlaubt ist doch super für Gerichte… aber die Deppen die ihre Fahrvideos auf YouTube stellen, gehören auch verboten. Da sind zum Teil Kinder, Familien, Privatgelände, Oma im Unterhemd hinter der Fensterscheibe und sonst was zu sehen.
Erlaubt sein sollten Dashcams, für die Beweislage. Nicht um es in Social Media zu teilen. Das ist nicht „so ein Thema“ das ist richtig und gut gelöst.
Buh, aktuell kann man nichtmal den Rücktritt des Chefs deshalb fordern :(.
Halten wir nur mal fest. Volkswagen scheißt auf alle Gesetzte, macht was sie wollen, müssen Kunden bezüglich Diesegel-Gate nicht entschädigen und bekommen auch hier eine vergleichsweise geringe Strafe. Sind nach DSGVO nicht Prozente vom Umsatz fällig?
Es handelt sich nur um „vier Verstöße mit jeweils niedrigem Schweregrad“, so die Pressemitteilung und da finde ich die 1,1 Mio Euro schon sportlich. Die 2% des gesamten Jahresumsatzes müssen ja nicht zwingend ausgereizt werden („bis zu“ siehe Art. 83 DSGVO).
Was hat denn VW davon, wenn solche Fahrten nicht korrekt gekennzeichnet werden?
Gar nichts.
Da hat ein Mitarbeiter einen Arbeitsfehler gemacht und seine Führungskraft möglicherweise im Vorfeld nicht korrekt sensibilisiert oder kontrolliert.
Beide werden sich ziemlich mit Sicherheit ziemlich ärgern. Haben Sie Ihrem Unternehmen schon mal 1,1 Mio Miese bereitet?
Bei Datenschutzverstößen sind es im Nachhinein immer „Arbeitsfehler“.
Zwichschen „Volkswagen scheißt auf alle Gesetze“ und „ein magnetisches Schild wurde nicht vorschriftsgemäß angebracht“ ist schon ein ziemlicher Unterschied.
Du kannst zu 100% davon ausgehen, dass Volkswagen für die Aufzeichnung von Fahrten einen komplett dokumentierten Prozess hat, den zig Datenschützer und Juristen aufgestellt haben, inklusive einem „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ ( https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis_von_Verarbeitungst%C3%A4tigkeiten ), in dem genau beschrieben ist, wofür und von wem diese Daten benutzt werden, wie sie gespeichert und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden und wie lange sie gespeichert werden. Vom Gesetzt gibt es keine genauen technischen Vorgaben, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, es muss nur dem Schutzbedarf angemessen sein. In der Praxis macht man da lieber zu viel als zu wenig. Hier wird es so gewesen sein, dass nur der Punkt „Kennzeichnung der Fahrzeuge“ nicht erfüllt war, alles andere aber ok. Deswegen hat die Datenschutzbehörde nur einen niedrigen Schweregrad festgestellt und ein entsprechendes Bußgeld festgelegt. Wenn Du mit 10 km/h zu viel geblitzt wirst, bekommst Du auch nur ein Bußgeld von 20 Euro und nicht drei Monate Führerscheinentzug und 700 Euro Strafe.
1.1 Millionen jucken doch VW nicht.
Wenn die wollen fahren die weiterhin ohne Schild und zahlen dann die nächst größere Summe.
VW fährt gar nicht, die haben einen Dienstleister für die Tests beauftragt, der die Schilder nicht angebracht hat. Lt. DSGVO ist allerdings VW verantwortlich für das Versäumnis des Dienstleisters.
Ich möchte mich als Person nicht in einem dieser Videos sehen. Was kann ich dagegen tun? Ohne meine explizite Erlaubnis möchte ich nicht irgendwo hochgeladen werden
Solche Videos werden nicht gedreht, um hochgeladen zu werden, sondern um Algorithmen automatisiert zu trainieren. Vermutlich wird nicht mal ein Mitarbeiter so eine Videosequenz jemals sehen.
Um es auf die Spitze zu treiben:
Wer den Traum vom automatischen unfallfreien Fahren nicht beerdigen will, muss mit solchen Aufnahmen leben.
Interessant, neulich (in NRW) noch einen Audi mit Kamera-Anbau an der Stoßstange gesehen. An der Seite war ein Aufkleber mit Hinweis auf die Infos unter vw.de/test-info. Allerdings keine Kamera-Warnschilder! Tut ihnen also nicht so weh, das bisschen Taschengeld.
Was mich hier stört: Es handelt sich ganz offensichtlich um ein Versehen. Niemand wird ernsthaft vermuten, dass VW irgendwas mit diesen Aufnahmen „anstellt“, oder dass sich jemand anders verhalten hätte, wäre das Schild da. Versteht mich nicht falsch, DSGVO ist gut, aber hier hätte der Zeigefinger gereicht.
Hingegen wird nichts unternommen, wenn tatsächlich massiv auf die DSGVO gepfiffen wird. Kaum eine Website hat einen regelkonformen “Ja/Nein“ Banner. Sehr viele Websites kübeln einfach ihren JavaScript-Code in den Google- oder Adobe Tagmanager und definieren die „Lösung“ für das selbst geschaffene „Problem“ dann als “Technisch notwendig“ oder „berechtigtes Interesse“, was schlichtweg gelogen ist. Ich lehne jeden Cookie im Banner ab, trotzdem wird mein Werbeblocker danach immer noch reichlich fündig. DAS ist ein Problem. DA möchte ich bitte mal, dass der Staat von sich aus proaktiv ermittelt und das Netz durchwühlt. Ich nicht, dass an der Kamera kein Kameraschild dran war.
Die Höchststrafe sind 4% vom Jahresumsatz, bei VW ca. 250 Mrd. also maximal 10 Mrd. Strafe. 1,1 Millionen sind 0,011 % davon, das ist quasi der erhobene Zeigefinger :-).
Das ist immer das Problem mit glauben / meinen / ahnen und der fehlenden Vorstellungskraft bzw. latente Vergesslichkeit.
Macht Euch einfach mal endlich schlau, was Konzerne wie z.B. gerade VW in jüngerer Vergangenheit so durch ihre kriminelle Grundeinstellung angerichtet haben, und wer dafür tatsächlich letztendlich die Zeche zahlt (Spoiler: zum geringsten Teil waren es je die Verursacher).
Pro-Tip: Suchbegriffe „Dieselgate“ / „Dieselskandal“.
Solche Dreistigkeiten gegen Mensch, Natur und jeden Anstand finden schon seit Ewigkeiten in schöner Regelmässigkeit statt; trotzdem finden sich jedesmal wieder Schafe, nach dem Motto „die wollen nur spielen und tun bestimmt nix, warum sollten sie denn?“
Was muss denn genau noch passieren, bis ihr mal aufwacht?
Aha. „Aufwachen“ müssen wir also.
Was genau macht VW denn jetzt so böses mit Einzel-Filmen eine öffentlichen Strasse? Weltherrschaft?
Ich schlaf dann mal weiter.