Facebook: Man kann Widerspruch gegen gelöschte Beiträge einlegen
Man hat es sicher schon das eine oder andere Mal selbst gesehen: Bei Facebook wird sich darüber aufgeregt, dass irgendein harmloses Bild fälschlicherweise zensiert und so nicht mehr zugänglich gemacht wurde. Passiert, wenn es beispielsweise um Nippel und Gewalt geht. Der Aufschrei der Social-Media-Schreihälse ist natürlich laut und gerne wird sich empört. Da denkt man vielleicht gar nicht darüber nach, was für Volk teilweise wirklich anstößiges Material in das soziale Netzwerk schiebt, welches man zum Glück nicht zu sehen bekommt.
Nun will Facebook etwas anders vorgehen, aus diesem Grunde hat man die internen Prüfungsabläufe offengelegt. Und nicht nur das. Man kann nun Widerspruch gegen gelöschte Beiträge einlegen.
So funktioniert es:
Wenn dein Foto, Video oder Beitrag entfernt wurde, weil er gegen die Community-Standards verstößt, wirst du benachrichtigt und hast die Möglichkeit, eine zusätzliche Überprüfung zu beantragen.
Dies führt zu einer Überprüfung durch das Facebook-Team (immer durch eine Person), in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Wenn Facebook einen Fehler gemacht habt, wird man den Nutzer benachrichtigen und der Beitrag, das Foto oder das Video wird wiederhergestellt.
Man arbeite daran, diesen Prozess weiter auszubauen. Man wolle den Menschen die Möglichkeit geben, mehr Kontext zur Verfügung zu stellen, der Facebook helfen könnte, die richtige Entscheidung zu treffen, und nicht nur für Inhalte, die entfernt wurden, sondern auch für Inhalte, die gemeldet und noch live gelassen wurden.
Man könnte es sich einfach machen und sagen: Logo, bei der Menge an Inhalten, die die Nutzer zu Facebook laden, da kommt doch keiner hinterher. Allerdings lässt sich vieles sicher maschinell überprüfen. Des Weiteren darf Facebook seine fetten Gewinne auch mal dahingehend reinvestieren, dass man diese Prozesse verbessert.
Finde ich klasse, Menschen die sich gegen Zensur engagieren als social media Schreihälse zu beschimpfen und die gesamte Kritik als quasi sinnfreie „Empörung“ niederzuschreiben. Meinungsfreiheit deckt auch Meinungen die dem Autor anstößig erscheinen und nicht nur die, die auf seiner persönlichen Schiene liegen.
Ob der Einspruch auch zum Erfolg bzw. zur Wiederveröffentlichung führt wird sich dann wohl erst zeigen.
Für mich stellt sich das so dar: Beitrag abgelehnt, gelöscht, entfernt. Dann Einspruch, Dann Antwort von Admin: Grund X + Y blablabla, Eintrag bleibt gelöscht. Punkt.
Will man dann wieder Einspruch halten oder gleich zum Anwalt wegen jedem belanglosen Beitrag?
Sehr clever von FB u. für die Katz.
Solange Facebook keinen Widerspruch gegen die Löschung meines Accounts einlegt…^^