Facebook: Bundeskartellamt darf Datenschutzbestimmungen berücksichtigen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Bundeskartellamt im Rahmen kartellrechtlicher Abwägungsentscheidungen auch datenschutzrechtliche Vorschriften berücksichtigen darf. Das Verfahren vor dem EuGH geht zurück auf die Entscheidung des Bundeskartellamts in Sachen Meta (Facebook) aus dem Jahr 2019. Darin untersagte das Bundeskartellamt Meta per Verfügung unter anderem, Daten aus verschiedenen Quellen (Instagram, WhatsApp und Co) ohne Einwilligung der und Nutzer zusammenzuführen.

Dagegen legte Meta Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Dieses legte dem EuGH mehrere Fragen vor, um zu klären, wie einzelne Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung auszulegen sind und ob das Bundeskartellamt im Rahmen kartellrechtlicher Abwägungsentscheidungen auch Normen der DSGVO berücksichtigen darf. Das Gericht sieht es als problematisch an, dass auch Informationen gesammelt werden, die erkennen lassen, welche politische Meinung ein Mensch hat, welcher Religion er angehört oder welche sexuelle Orientierung er hat.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: Das Urteil ist ein hervorragendes Signal für die Kartellrechtsdurchsetzung in der digitalen Wirtschaft. Daten sind dort ein entscheidender Faktor für die Begründung von Marktmacht. Die Nutzung der sehr persönlichen Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die großen Internetkonzerne kann auch kartellrechtlich missbräuchlich sein. Datenschutzregeln sind auch von den Wettbewerbsbehörden bei der Anwendung des Kartellrechts zu berücksichtigen. Das Urteil wird weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Datenwirtschaft haben. Bei der Rechtsdurchsetzung ist es wichtig, dass wir weiterhin eng mit den Datenschutzbehörden zusammenarbeiten.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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Ein Kommentar

  1. 4 Jahre für eine Entscheidung. In dieser Zeit konnte Facebook sein Geschäftsmodell weiter optimieren. Und über die Beschwerde muss ja auch noch verhandelt werden?!
    Es ist sicher ein sehr komplexes Thema, aber 4 Jahre sind in dieser schnelllebigen Branche meiner Meinung nach viel zu lange.

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