Europäische Kommission: „Zahlen oder Zustimmen“-Werbemodell von Meta verstößt gegen den DMA
Die EU-Kommission hat heute Meta vorläufig mitgeteilt, dass dessen „Zahlen oder Zustimmen“-Werbemodell (Instagram / Facebook) nicht den Bestimmungen des Digital Markets Act (DMA) entspricht. Nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission zwingt diese Entscheidungsalternative die Nutzer dazu, der Zusammenführung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen und bietet ihnen keine gleichwertige, weniger personalisierte Version der sozialen Netzwerke von Meta an.
Online-Plattformen sammeln häufig persönliche Daten über ihre eigenen Dienste und die Drittanbieter, um Online-Werbedienstleistungen anzubieten. Aufgrund ihrer bedeutenden Stellung auf den digitalen Märkten konnten Gatekeeper wie eben Meta Nutzungsbedingungen für ihre große Nutzerbasis durchsetzen, die es ihnen erlauben, große Mengen an persönlichen Daten zu sammeln. Dies verschafft ihnen potenzielle Vorteile gegenüber Wettbewerbern, die keinen Zugang zu solch umfangreichen Daten haben, wodurch hohe Barrieren für die Bereitstellung von Online-Werbediensten und sozialen Netzwerkdiensten entstehen, so die Erklärung der EU-Kommission.
Um die Anforderungen des DMA zu erfüllen, ist es laut EU-Ansicht wichtig, dass Nutzer, die ihre Zustimmung verweigern, weiterhin Zugriff auf einen vergleichbaren Service haben, der weniger persönliche Daten verwendet, insbesondere für die Personalisierung von Werbeanzeigen. Meta hat nun die Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen, indem es die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission prüft und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antwortet.
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oh, dieses Prizip ist ja sehr weit verbreitet. Alle großen Medien wie z.B. faz.net machen da ja auch so.
Was soll deine Aussagenun bezwecken? Dass man es hinnehmen soll, weil „alle es so machen“?
Außerdem stimmt deine Aussage ja nicht, FAZ und co kann man ja nutzen, nur nicht die Plus-Artikel.
Das deutest du rein – und liegst daneben. Ich finde, dass dies generell verboten gehört. Und auch beim 2. Punkt irrst du dich: Die Online-Version der FAZ kannst du nur nutzen, wenn du bezahlst oder eben zustimst, dass deine Daten für Werbezwecke gebraucht werden.
Die fallen aber auch nicht unters DMA.
Außerdem sind da auch schon die entsprechenden Organisationen dran, siehe z.B. hier: https://noyb.eu/de/news-seiten-leserinnen-sollen-eigene-daten-zum-wucherpreis-zurueckkaufen
Ja, ich weiß. Daher werden die es auch weiter so betreiben können.
.. das die nicht unter DMA fallen ist eine Sauerei – entweder alle oder keiner!